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Thema: Wie lautet das Ziel?

  1. #1

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    Standard Wie lautet das Ziel?

    Liebe Gemeinschaft!

    Im Mai diesen Jahres haben wir unsere kleine Turnerin auf die Welt gebracht. Wie bereits in der Schwangerschaft festgestellt, hat die Kleine eine rechtseitige Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte. Nach einigen turbulenten Wochen kommen wir nun langsam zu einen geregelten Tagesablauf über.

    Die Informationen und Berichte hier im Forum haben uns sehr geholfen. Auch ein sehr engagiertes Mitglied aus der Runde hier stand uns bereits für ein sehr nettes Treffen mit Rat zur Seite. Vielen Dank!

    Nun will ich den Antrag auf Feststellung der Behinderung beim Landesamt für Soziales und Versorgung stellen. Aber welches Ziel haben wir? Welches Markenzeichen beantragen wir? Welchen Behinderungsgrad sollen wir "erkämpfen".

    Vorab Danke für Eure Ratschläge.

  2. #2
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Hallo und Danke. Freut mich, dass sich ein Rhythmus eingespielt hat.

    Elisei hatte auf Anhieb 100 GdB und GBH bekommen. Völlig überbewertet. Aber die 100 GdB sollten es schon sein am Anfang und das H dazu wäre gut für die Steuer. Bekommen die Kleinen auch fast immer. Das B ist dann schon Luxus, aber angeben könnt ihr es. Ist sehr nützlich, wenn ihr z.B. mit den Öffentlichen nach Berlin oder sonst wie zum Arzt fahrt.

    Bin gespannt wie die Kleine eingestuft wird. Sind ja schon einige Jahre vergangen seit Elis Einstufung und der Trend geht wohl in den Versorguzngsämtern dahin, eher weniger als mehr zu geben. Meist auch weniger als richtig wäre, laut ihrer eigenen Richtlinien.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  3. #3
    Avatar von ThomasT
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    Bei der Einstufung des GdB orientiert man sich an vorgegebenen Tabellen:
    In unserem Fall wäre dieser Absatz relevant:
    Bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und kompletter Gaumensegelspalte ist bis
    zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation)
    Hilflosigkeit anzunehmen. Die Kinder benötigen während dieser Zeit in
    hohem Maße Hilfeleistungen, die weit über diejenigen eines gesunden
    gleichaltrigen Kindes hinausgehen, vor allem bei der Nahrungsaufnahme
    (gestörte Atmung, Gefahr des Verschluckens), bei der Reinigung der Mundhöhle
    und des Nasen-Rachenraumes, beim Spracherwerb sowie bei der
    Überwachung beim Spielen
    7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss
    der Behandlung
    Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig)
    bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr
    nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung
    der mimischen Muskulatur und Störung der
    Lautbildung....................................... .................................................. ......30–50
    Lippen-Kieferspalte
    bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein
    Jahr nach der Operation)........................................ .................................. 60-70
    bis zum Verschluss der Kieferspalte .................................................. ............50
    Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
    bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel
    ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung
    der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung)
    und der Störung der Nasenatmung .................................................. ............100
    bis zum Verschluss der Kieferspalte .................................................. ............50
    Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte
    wegen der bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in
    der Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit
    der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen .................100
    Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum
    Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der
    Artikulationsstörung .................................................. ..................................0–30
    Aus dem Merkzeichen H gäbe z.B. die Möglichkeit der KfZ-Steuerbefreiung und kostengünstigere Möglichkeiten im ÖPNV.

    Der Schwerbehindertenausweis wird zeitlich befristet und nach Abschluß der OPs verfallen dann in der Regel die Voraussetzungen für den Ausweis.
    Geändert von ThomasT (09.07.2012 um 13:29 Uhr)

  4. #4

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    Vielen Dank!

    Ich freue mich auf die "Gespräche" mit dem Amt. Ich bin es (zwar auf anderem Gebiet) gewohnt, gegen den Strom zu schwimmen und die Interessen meiner Auftraggeber bei Ämtern und Behörden zu vertreten.
    Den Antrag stelle ich in den nächsten Tagen und dann gehts los. Im Interesse unserer Turnerin lassen wir nichts unversucht.

  5. #5
    Avatar von Katzens
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    Hallo,

    ich weiß gar nicht, ob Du so kämpferisch gestimmt sein mußt... wir haben einfach den Antrag per Post hingeschickt und 4 Wochen später hatten wir den Ausweis im Briefkasten liegen mit 100% und H bei einer Weichgaumenspalte mit partieller Hartgaumenspalte. Keine Ahnung, ob uns in den Schoß gefallen ist, was Andere schwer erkämpfen müssen, aber ich wollte es dennoch anmerken.

    Gruß,
    Stephanie
    Marie Christin * April 2010 * Gaumensegelspalte
    OP am 1.2.2011 * Dr. Koch, Siegen

  6. #6
    Avatar von ThomasT
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    Die Versorgungsmedizin-Verordung ist glücklicherweise doch sehr eindeutig. Ich weiß nun nicht, ob das in früheren Versionen genauso war.
    Bei der Beantragung des Pflegegeldes ist das leider nicht so. Wahrscheinlich auch weil da auch dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) involviert ist, der doch regelmäßig sehr schwer einzuschätzen ist und die Devise gelten zu scheint, erst mal Anträge abzulehnen und erst bei Widerspruch zu prüfen.

  7. #7

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    Es wäre schön, wenn unserem Antrag ohne Probleme entsprochen wird. Die Unterlagen haben wir inzwischen eingereicht. Nun warten wir und berichten hier weiter ...

  8. #8

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    So es hat einige Zeit gedauert. In dieser Woche kam die Antwort:

    Im Feststellungsbescheid für unser Turnemäuschen steht:

    Sehr geehrter Herr Turner,

    Ihr Grad der Behinderung beträgt 100%.

    ....

    Diese Entscheidung ist wirksam ab den Tag des Antragdatums.

    ...

    Die Voraussetzungen für das Markenzeichen B sind nicht erfüllt.

    ...

    Ok. Ich hatte für unser Kind den Antrag gestellt und nun bekomme ich den GdB bescheinigt ...
    Warum ist der Tag des Antrages ausschlaggebend? Die Beeinträchtigung liegt zweifelsfrei seit dem ersten Lebenstag vor. Sollte ich am Geburtstag mich mit solchen Anträgen herumschlagen? Solch ein Blödsinn.
    Im Feststellungsbescheid ist zudem die Rede von einer Gesundheitsstörung. Das finde ich unpassend.

    Meinen Widerspruch sende ich in den nächsten Tagen ab und berichte hier weiter.

  9. #9
    Avatar von ThomasT
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    Hallo Turner,

    habt ihr das Merkzeichen H bekommen?

  10. #10

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    Ja. Im Feststellungsbescheid steht:

    Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Feststellung folgender gesundheitlicher Merkmale:
    H Hilflosigkeit


    Im beigefügten Schwerbehindertenausweis sind die Markenzeichen G (grau unterlegt) und H eingetragen.

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