Ja ich habe den Widerspruch eingelegt, da der Feststellungsbescheid ab dem Tag des Antrages galt. Richtig wäre aber ein Bescheid mit Gültigkeit ab dem Tag der Geburt gewesen.
Die Antwort vom Versorgungsamt habe ich gestern bekommen: Ein neuer Ausweis und ein neuer Feststellungsbescheid, gültig ab dem Tag der Geburt im Mai diesen Jahres mit den unveränderten Eckdaten GdB 100 + H.
Mich wundert allerdings die recht kurze Gültigkeit bis November 2013. Ist das korrekt? Habt Ihr auch eine so knappe Gültigkeit?
Unser Turnemäuschen hat eine vollständige unilaterale Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Geboren im Mai 2012, Weichgaumenverschluss im September 2012, geplante nächte OP im März 2013.
Lesezeichen