Auf dem GdB-Bescheid muss ein Gültigkeitszeitraum stehen. Wenn der abgelaufen ist, ist die Sache wohl gelaufen, weil Du meiner Einschätzung nach jetzt keine Einstufung mehr bekommen würdest. (Es sei denn Du hast noch irgendwelche Wehwehchen, von denen wir nichts wissen...). Die Schwerbehindertenausweise kommen heute automatisch nach dem Bescheid / bzw. Widerspruchsfrist, weil, nach guter Bürokratie, keine Behinderung, wenn kein Ausweis.
Und auch wenn der GdB unbefristet erteilt worden wäre, würde man wahrscheinlich beim Versuch den Schwerbehindertenausweis zu bekommen, eine neue Überprüfung veranlassen...
Dirk
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