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Thema: GdB-Bescheid von 1980 "gefunden"

  1. #21
    Avatar von Isa mit Giuliana
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    Ich finde das ehrlich gesagt total unverständlich, warum man sich hier für etwas rechtfertigen muss, was Vater Staat einem mit besonderen Aufwändungen als Recht einräumt.

    Ich stelle mich doch auch nicht hin und frage Eltern, die H4 beziehen, mit welchem Recht sie das tun - sie sind doch auch im Normalfall arbeitsfähig! Ganz zu schweigen von den vielen Vergünstigungen, die H4-Bezieher in Anspruch nehmen dürfen. GEZ-Befreiung, Vergünstigungen in Sportvereinen, der VHS oder ähnlichem, Bildungsgutscheine, Essenszuschuß in Kita und Schule, Kiga-gebühren-befreiung. Und hier geht es im Ganzen um richtig viel Geld.
    Aber es steht ihnen eben zu, also muss ich das so akzeptieren und kann diesen Leuten nicht zum Vorwurf machen, dass sie es in Anspruch nehmen.

    Die Menschen hier, die einen GdB besitzen, besitzen ihn nicht grundlos. Da sind die Versorgungsämter sehr kritisch und versuchen zu reduzieren, wo es nur geht. Das wird einem nicht hinterher geschmissen. Ich finde es ehrlich nicht fair, solchen Menschen ein schlechtes Gewissen einzureden. Oder ist es Neid, weil man selbst sich nicht drum gekümmert hat?

    Auch wenn der eine oder andere schon älter ist, wenn ihr die Ausweise noch habt / behalten dürft, dann nutzt sie unbedingt. Dafür sind die Dinger da!
    Isa mit Giuliana, 07.2007, LKGS links GS rechts
    1. OP - Siegen, Dr. Koch 30.11.2007 - Gaumenverschluss, PR
    2. OP - Siegen, Prof. Dr. Dr. Koch & Dr. Grzonka 16.04.2008 - Lippen-Nase-Bildung
    3. OP - Siegen, Dr. Koch 01.09.2010 - Mundvorhofkorrektur
    4.+ 7. OP - Hamm, Dr. Schulz 22.12.2011; 28.11.2012 - Paukenröhrchen
    5. OP - Hamm, Dr. Schulz 26.04.2012 - Polypenentfernung, Mandelverkleinerung
    6. OP - Siegen, Dr. Berginski 30.05.2012 - Zahnsanierung unter Vollnarkose

    und Joel, 02.2009

  2. #22
    Avatar von Gaby
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    DANKE Isa !!!!

    Liebe Grüße Gaby

  3. #23
    Avatar von patatuff
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    Zitat Zitat von Isa mit Giuliana Beitrag anzeigen
    Auch wenn der eine oder andere schon älter ist, wenn ihr die Ausweise noch habt / behalten dürft, dann nutzt sie unbedingt. Dafür sind die Dinger da!
    Genau!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Dirk

  4. #24

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    Isa, ich habe wohl kaum Betroffene hier angegriffen, sondern das System selbst hinterfragt. Und da werde ich auch bei meiner Meinung bleiben. Wenn mir das als Neid ausgelegt wird, soll es so sein.

  5. #25
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Hallo Geordie, das System ist echt undurchschaubar. Jeder Bearbeiter bewertet anders, warum auch immer. Wenn ich nur mal schaue, wie meine Kinder eingestuft wurden. Das schreit zum Himmel. Leider werden wir das System nicht ändern, sondern müssen uns im Ernstfall mit Widerspruch und evtl. Klage durchsetzen.

    Aus deinen Beiträgen habe ich keinen Neid gelesen. Isa meinte das auch sicher eher allgemein, weil es diese Fragen hier immer wieder mal gab und gibt.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  6. #26
    samira
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    Hallo zusammen

    Ich wollte, wie bereits gesagt, niemanden angreifen oder ein schlechtes Gewissen einreden.... überhaupt nicht ! Ich kenne das ganze halt nicht, ich lebe in der Schweiz (wo ich glaube, dass wir sehr gut versogt sind) bin noch jung und meine Tochter hat, zum Glück, eine etwas leichtere Spalt-Form.... nach den Beiträgen kann ich es nun besser nachvollziehen... ich hoffe ihr habt meine Beiträge nicht missverstanden...

    PS: Auch die IV in der Schweiz zahlt nicht alles: ich musste meinen Spitalaufenthalt in der Klinik (12 Tage Vollpension) aus eigener Tasche bezahlen, da es angeblich nicht nötig gewesen wäre bei meiner Tochter (damals gerade 3 Monate) zu bleiben, das Personal erlaubte mir nur rauszugehen wenn Samira schläft, sonst hätten sie keine Zeit...Also wenn ich zu Hause (30Km entfernt) geschlafen hätte, wäre Samira mit 3 Monaten, ganz alleine in einem Spitalbett gelegen und ab und zu hätte jemand nach ihr geschaut, mir hätte es das Herz gebrochen....

    sorry nochmal, wollte niemanden angreifen, mir hat nur der Begriff Schwerbehindert nicht gepasst....

    Liebe Grüsse Sandra mit Samira

  7. #27
    Avatar von Isa mit Giuliana
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    Geordie - der Beitrag war nicht direkt an dich sondern viel mehr in die Runde gestellt.
    Und ich habe niemanden beschuldigt, neidisch zu sein. Es war nur eine Idee. Wenn du es nicht bist, musst du dich ja nicht angesprochen fühlen.

    Unser System ermöglicht uns allen, uns wegen der Mehrbelastungen finanziell zu entlasten - durch den SBA. Das ist einfach so, auch wenn es nicht allen gefällt.
    Isa mit Giuliana, 07.2007, LKGS links GS rechts
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    4.+ 7. OP - Hamm, Dr. Schulz 22.12.2011; 28.11.2012 - Paukenröhrchen
    5. OP - Hamm, Dr. Schulz 26.04.2012 - Polypenentfernung, Mandelverkleinerung
    6. OP - Siegen, Dr. Berginski 30.05.2012 - Zahnsanierung unter Vollnarkose

    und Joel, 02.2009

  8. #28
    Avatar von ThomasT
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    Zitat Zitat von Tina Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    hab mal ne Frage an die Experten unter uns: mein Papa hat beim Aufräumen & Ausmisten einen GdB-Bescheid vom September 1980 gefunden, in welchem mir ein GdB von 60 % zuerkannt wurde. Er hat aber nie einen SchweB-Ausweis für mich beantragt.

    Ist dieser Wisch heute noch gültig? Ich war zur Zeit der Feststellung 9 Jahre alt und hatte bereits 6 oder 7 OP's hinter mich gebracht.

    Wo kann ich prüfen lassen, ob mir der Ausweis ausgestellt werden kann? Da ich mich nie mit diesem Thema befasst habe, bin ich völlig ahnungslos.
    Was bedeutet 60%? Das hat doch u.U. nur Auswirkung auf die Steuer, oder?

    Ich würde mich echt freuen, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

    Lieben Dank schonmal von Tina
    Dein Vater hat also einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes gefunden, nicht aber einen (grünen) Schwerbehindertenausweis? Auf dem Bescheid müsste auch ein Gültigkeitsdatum stehen. Der Ausweis hätte sicher noch mehrfach verlängert werden müssen.

    Welche körperliche und geistige Einschränkung welchen Grad der Behinderung ist in entsprechenden Tabellen festgelegt. Bei der LKGS ist meistens beigefügt, dass der Punkt bis zum Abschluß der Behinderung gilt.
    Danach gilt z.B. der Punkt "sprachliche Einschränkungen", der sehr viel geringer bewertet wird.

    Und wenn man dann vielleicht 50% Schwerhörigkeit und 50% Restsehvermögen, dann hat man wahrscheinlich nach Ansicht des Sachbearbeiters keine 100% GdB, weil die eine Behinderung nichts mit der anderen zu tun hat, sondern nur 50-60% GdB.

    Mit einem Schwerbehindertenausweis gibt es auch teilweise Ermässigung in Theater, Museen, Kinos.
    Für eine ermässigten ÖPNV-Fahrkarte braucht man ein Merkzeichen G,H,B den man als erwachsener Selbstbetroffener normallerweise nicht bekommt.
    ,

  9. #29
    Administrator Site Admin Avatar von Tina
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    Thomas, in dem Bescheid steht kein Gültigkeitsdatum. Ich habe den Wisch auch unserer Schwerbehindertenvertretung gezeigt und beide Kollegen meinten übereinstimmend, dass es ein unbefristeter Bescheid ist und ich soll auf jeden Fall ein Lichtbild (und natürlich eine Kopie der Heiratsurkunde) hinschicken und dann wird man sehen, was daraus wird...

  10. #30
    Avatar von ThomasT
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    Ja, dann dürfte es kein großes Problem sein anhand des Aktenzeichen im Bescheid einen neuen zu bekommen.

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