Hallo zusammen!
Ich hatte mein Anliegen schon mal "vorsichtig" in einer anderen Rubrik formuliert, aber hier passt es besser...
Unser Sohn Karl Gustav wurde am 13.10.2011 mit einer Gaumenspalte (harter und weicher Gaumen) geboren, die erst im Rahmen der U2 festgestellt wurde. Ich habe erst hier im Forum davon gelesen, dass man einen SBA beantragen kann, was wir nun im Februar auch getan haben. Der Bescheid kam relativ schnell, es wurde lediglich ein GdB von 20 festgestellt.
Allerdings steht dort als Diagnose eine "submuköse" Gaumenspalte und FRau Dr. Schmidt hat uns soeben bestätigt, dass es keine submuköse Spalte ist. Keine Ahnung, wie man beim Versorgungsamt darauf kommt, davon ist in keinem einzigen Arztbrief die Rede. Zudem wurde die Entscheidung wirksam mit Datum unserer Antragstellung. Ich dachte, so ein Bescheid wird rückwirkend ab Geburt gültig, da die Spalte ja bereits angeboren ist??!! Meiner Meinung nach sind das also zwei gravierende Fehler in diesem Bescheid und wir möchten nun gern Widerspruch einlegen. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit? Gibt es dabei etwas zu beachten?
Ach ja, die erste OP war Ende Januar und wir haben im August noch eine Weitere vor uns...

Grüße von Anja mit Karl