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Thema: Behindertenausweis ist bewilligt

  1. #1
    Avatar von Meryem
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    Standard Behindertenausweis ist bewilligt

    Hallo zusammen,

    habe gerade mit dem Versorgunsamt telefoniert. Milyan wurde mit seiner Lippen-Kiefer-Spalte ein GdB von 50% bewilligt.
    Auf Anhieb und ohne Gemecker. Ich freue mich jetzt einfach mal auch wenn ich noch gar nicht genau weiß, was das jetzt bedeutet !
    Über Tipps freue ích mich!
    Meryem mit M.
    Geb.: 04.11.2010 mit 3860 g und 54 cm
    rechtsseitige Lippen-Kiefer-Spalte


  2. #2
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Ich glaube bei nur 50 GdB ohne Merkzeichen nutzt euch der Ausweis gar nichts. Steuerausgleiche gibts nur bei H.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  3. #3
    Canim
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    Hi
    Soweit ich weiß gibt es einen Steuerfreibetrag.

  4. #4

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    klar gibt es einen Steuerfreibetrag

    Gruß Karsten


    "
    Habt keine Angst vor der Aufgabe, die euch das Leben stellt.
    Besondere Kinder kommen nur zu den Eltern, von denen das
    Leben weiss, das sie ihre Aufgabe gut machen werden.
    !"

    Lippenverschluß am 26.1.2011 Prof. Dr. Sader Frankfurt
    Gaumenverschluß am 28.4.2011

  5. #5
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Echt? Ich dachte, den gibts nur wenn man das H hat.

    Dann vergesst mal meinen Beitrag ganz schnell.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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  6. #6

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    Standard

    der Steuerfreibetrag wir nach der prozentualen Behinderung gestaffelt.

    Stufe

    1
    2
    3
    4
    5
    6
    7
    8
    Grad der Behinderung

    25 bis 34
    35 bis 44
    45 bis 54
    55 bis 64
    65 bis 74
    75 bis 84
    85 bis 90
    90 bis 100
    Jahresfreibetrag

    310 €
    430 €
    570 €
    720 €
    890 €
    1.060 €
    1.230 €
    1.420 €

    Bei anerkannter Hilflosigkeit (z.B. Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis) wird grundsätzlich ein Jahresfreibetrag von 3.700 € anerkannt..Außergewöhnliche Belastungen bei der Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges durch Behinderte können bei der Lohn/Einkommenssteuer berücksichtigt werden
    Geändert von Karsten und Steffi mit Maximilian (17.04.2012 um 11:42 Uhr)


    "
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  7. #7
    kc2009
    Gast

    Standard

    Super Nachrichten :) Warum habt ihr den Ausweis so spät bekommen?

    Liebe Grüße
    Kathi

  8. #8
    Avatar von Amakhala
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    Standard

    ...es gibt wohl noch mehr Vergünstigungen z.B. wenn Du haushaltsnahe Diensleistungen in Anspruch nimmst. Ausserdem gilt der GdB ab Geburt. Du kannst ihn also für das Jahr 2010 auch steuerlich geltend machen.....( wir haben die gleiche Einstufung!)

    LG
    Amakhala
    Geändert von Amakhala (17.04.2012 um 12:56 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler....

  9. #9

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    nö, mehr gibbet es nicht, entweder, oder...
    Entweder, man nimmt den Steuerfreibetrag, oder man macht eine Kosteneinzelaufstellung. Beides zugleich geht nicht.


    "
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  10. #10
    Avatar von Amakhala
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    Oh, dann hab ich da was falsches gelesen.............Danke!

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