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Thema: Steuererklärung

  1. #1
    AniG
    Gast

    Standard Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    wir brüten gerade über unserer Steuererklärung (Moritz hat 100% H) und es stellen sich uns dabei einige
    Fragen. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, haben aber geteiltes Sorgerecht und jeweils 0,5
    Kinderfreibetrag auf unseren Lohnsteuerkarten. Wie verhält es sich dabei mit den 3400,- Euro die man
    pauschal bei der Steuererklärung angeben kann? Werden diese zu gleichen Teilen auf beide Partner
    aufgeteilt? Kann auch einer den gesamten Betrag geltend machen? Außerdem fragen wir uns wie es sich
    mit dem Pauschbetrag für die Pflege des Kindes verhält. Können beide Elternteile die komplette Summe
    von der Steuer absetzen oder wird auch dieser Betrag geteilt? Wären für jeden Hinweis dankbar!

    Viele Grüße,
    Anne

  2. #2
    Avatar von Isa mit Giuliana
    Registriert seit
    20.04.2007
    Ort
    Kreis WAF
    Beiträge
    3.242

    Standard

    Ich würde dir da raten, dass Finanzamt anzurufen, die sind dazu verpflichtet, dir zu deinem Vorteil zu helfen. Die werden dir am besten sagen können, wie das genau aussieht.
    Vielleicht gibt es hier auch den einen oder anderen, der unverheiratet das gleiche "Modell" wie ihr habt. Aber so wie ihr es habt, ist es schon recht speziell.
    Isa mit Giuliana, 07.2007, LKGS links GS rechts
    1. OP - Siegen, Dr. Koch 30.11.2007 - Gaumenverschluss, PR
    2. OP - Siegen, Prof. Dr. Dr. Koch & Dr. Grzonka 16.04.2008 - Lippen-Nase-Bildung
    3. OP - Siegen, Dr. Koch 01.09.2010 - Mundvorhofkorrektur
    4.+ 7. OP - Hamm, Dr. Schulz 22.12.2011; 28.11.2012 - Paukenröhrchen
    5. OP - Hamm, Dr. Schulz 26.04.2012 - Polypenentfernung, Mandelverkleinerung
    6. OP - Siegen, Dr. Berginski 30.05.2012 - Zahnsanierung unter Vollnarkose

    und Joel, 02.2009

  3. #3
    Ricarda mit Louis
    Gast

    Standard

    Huhu

    wir haben die gleiche Konstellation wie Ihr gehabt. 100 % und H, jeder 0,5 Ki-Freibetrag und unverheiratet. Wir haben hin-und hergerechnet wie es günstiger ist und uns letzendlich so entschieden, dass mein Partner 100 % und H in seiner Steuerklärung geltend gemacht hat und ich die Pauschale für Pflege (da ich ja auch gepflegt habe). Mein Partner hatte viel mehr Werbungskosten als ich. Deswegen hat er die 100 % geltend gemacht. Das müsst Ihr mal durchspielen am Steuerprogramm. Ihr könnt auch beide 50 zu 50 machen. Den Pauschbetrag für Pflege habe ich geltend gemacht da ich ihn gepflegt habe (Partner arbeitet auswärts) . Habe dann schriftlich gegenüber dem FiA meinen 50 % Anteil am Behindertenpauschalbetrag meinem Partner übertragen. Das müsst Ihr schriftlich aufsetzen.

    Bei uns ging es immer supi durch.

    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen?

  4. #4
    AniG
    Gast

    Standard

    Hallo Ricarda,

    vielen Dank - du hast uns sehr geholfen!! So ähnlich hatten wir uns das jetzt inzwischen auch überlegt, aber gut zu wissen, dass es so auch klappt. Ich hätte nur noch eine Frage/Unklarheit. Mein Partner wollte sowohl den Behindertenpauschalbetrag komplett übernehmen als auch den Pflege-Pauschbetrag, da er keine anderen Werbekosten geltend macht und wir so am meisten "rausschlägen" können. Ich hab nur die Sorge, dass es beim Finanzamt komisch auffallen könnte, wenn er und nicht ich den Pflege-Pauschbetrag geltend macht, da ich ja gerade in den ersten Monaten Moritz gepflegt hab (hatte quasi 2011 die Elternzeit). Weißt du, ob das ein Problem sein könnte?

    Viele liebe Grüße und danke nochmal :-)

  5. #5
    Ricarda mit Louis
    Gast

    Standard

    Das mit dem Pflegepauschbetrag kann ich leider nicht genau sagen. Ich habe ihn immer allein geltend gemacht, da mein Partner nur am Wochenende da war und so ich fast ausschließlich gepflegt habe. Ob Du ihn teilen kannst oder sogar ganz übertragen kannst weiß ich leider nicht.

    Ruf doch mal beim Finanzamt an, die können Dir bestimmt helfen.

    LG

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