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Thema: Lohnsteuerminderung oder Steuererklärung?

  1. #1
    Avatar von Katzens
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    Standard Lohnsteuerminderung oder Steuererklärung?

    Hallo,

    ich hoffe, ich hab beim Durchsehen nicht einen entsprechenden Beitrag übersehen...

    Wir haben jetzt gerade beim Finanzamt unsere Steuerklassen geändert und die Dame dort wies uns darauf hin, dass wir entweder den
    Pauschbetrag in der Lohnsteuererklärung angeben können oder aber einen Antrag auf Lohnsteuerminderung stellen können, so dass uns im Monat
    schon mehr bleibt. Marie ist ja von 2010, so dass wir dieses Jahr den Pauschbetrag in der Erklärung angegeben hatten, da uns eine Alternative gar nicht bekannt war.

    Wie habt Ihr das geregelt? Gibt es (finanzielle) Vor- und Nachteile?

    Danke für Eure Hilfe und Gruß,
    Stephanie
    Marie Christin * April 2010 * Gaumensegelspalte
    OP am 1.2.2011 * Dr. Koch, Siegen

  2. #2

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    Standard

    Der Lohnsteuerabzug ist eigentlich nur eine Vorauszahlung auf die Steuer, die nach Ablauf des Jahres in der Steuererklärung noch mal komplett neu berechnet wird. Wenn der Pauschbetrag schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, habt ihr halt schon früher was davon. Für 2010 habt ihr gar nichts versäumt, sondern ganz richtig in der Steuererklärung angegeben. Die Steuer, die ihr zuviel abgezogen bekommen habt, wird dann eben wieder erstattet. Vom Steuerbetrag her macht es keinen Unterschied, wann der Pauschbetrag beantragt wird, im Endergebnis wirkt sich das genau gleich aus.
    Liebe Grüße von
    Beate mit Valerian (04/05, rechtsseitige LKGS)

    Unser Steckbrief: http://www.lkgs.net/showthread.php?t=10892
    Unsere Fotos: http://www.lkgs.net/member.php/3139-leri

  3. #3
    Avatar von Katzens
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    Danke für Deine schnelle Antwort, Beate!

    Also werden dann einfach die 3600 Euro auf 12 Monate aufgeteilt = pro Monat 300€ mehr in der Tasche? Hab ich das so richtig verstanden?
    Marie Christin * April 2010 * Gaumensegelspalte
    OP am 1.2.2011 * Dr. Koch, Siegen

  4. #4
    Avatar von omaschlie
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    Hallo schön wär`s. Ist aber nicht ganz so. Das bedeutet dass 3600 Euro jährlich bzw, 300 Euro monatlich steuerfrei sind. Wenn du z. B. 25 % Steuern zahlen musst auf dein Einkommen, dann sind nun 75 Euro monatlich mehr in deiner Geldörse oder 900 Euro jährlich. Wie gesagt, es ist davon abhängig wieviel Prozent Lohnsteuer du zahlen musst.

    LG Birgit
    Geht nicht, gibt`s nicht!

    Omi von Marlon , geb. 15.08.2009 und Zina, geb. am 08.02 2011, LKGS links LV: 10.05.2011,Weichgaumen, Paukis: 01.11.2011, Hartgaumen: 12.12.2012

  5. #5

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    Hallo ich habe da mal ne Frage zur Steuer.Unser Kleiner hat einen Behindertenausweis mit 100%.Muss ich da irgentwelche Freibeträge beantragen? oder muss ich das irgent wie beim Finanzamt melden oder wissen die das schon.Ich hoffe ihr könnt mir helfen.LG

  6. #6
    Avatar von JoMaMoe
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    Ja, die Freibeträge müsst ihr beim Finanzamt eintragen lassen. Mit Pausch-freibetrag sind es bei uns bei GdB 100H so 4200 Euro.

    Aber 2013 müssen ja sowieso alle die Freibeträge neu eintragen lassen, da ja die elektronische Lohnsteuerkarte kommt. Also noch zum Finanzamt gehen
    Liebe Grüße von Manu mit Jonas (09/11 - LKGS links - atyp. CHARGE Syndr.)

    09.02.2012 - Weich-Gaumenverschluss
    in Tübingen, Dr. Krimmel
    18.04.2012 - Lippenverschluss (mit Nase)
    in Tübingen, Dr. Krimmel
    04.10.2012 - Hoden-OP
    in Ravensburg, Dr. Awani
    16.05.2013 - Hartgaumenverschluss + Lippenrotkorrektur + Paukenröhrchen
    in Tübingen, Prof Reinert

  7. #7

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    Ist es denn auch in Ordnung, wenn ich gar keinen Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eintragen lasse und alles erst im Zuge der Jahressteuererklärung geltend mache? So dürfte doch auch kein Verlust entstehen.

  8. #8
    Avatar von Carmen und Fabian
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    Ja, Turner, dass ist auch in Ordnung. Egal, ob Du es in die LSt-Karte eintragen lässt oder erst über die EKSt-Erklärung machst, das Geld bekommst Du erstattet bzw. verrechnet.

    Wir haben es immer über die EKST-Erklärung gemacht.
    Liebe Grüsse von Carmen und Fabian (*01.02.05) LKGS rechts.



    STARK ZU SEIN BEDEUTET NICHT, NIEMALS UMZUFALLEN, SONDERN, IMMER WIEDER AUFZUSTEHEN.

  9. #9

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    Danke.
    Ich habe nämlich keine Lust mein Steuerbüro über die Situation unserer Tochter zu informieren. Der Eintrag eines Pauschbetrages in der Lohnsteuerkarte in der Größe GbB 100% plus Markenzeichen H lässt ja schnell den Verdacht aufkommen, dass unser Kind der Grund für den Freibetrag ist.
    So genügt es, wenn sich der mir vertraute Berater mit der Erstellung der Jahresabschlüsse und -erklärungen damit befasst.

    Ich habe nur zur Sicherheit hier nochmals nachgefragt. In diesem System übersieht man schnell etwas.

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