Hallo zusammen,

unsere Tochter hatte bisher 100% mit Merkkennzeichen H, wurde aber vom Landratsamt auf 30% herabgestuft. Dann haben wir Widerspruch erhoben, jetzt kam heute der Widerspruchsbescheid mit 40%. Jetzt hätte ich eine Frage, in dem Bescheid steht:
"Die notwendigen Kosten des Vorverfahrens werden auf Antrag durch das o.g. Landratsamt zu 1/5 erstattet."

Was heißt das?? Muss ich da irgendetwas bezahlen für das Widerspruchsverfahren?? Oder verstehe ich da was falsch??

Ich habe nicht große Hoffnung gehabt, dass wir 50% bekommen, aber die Sprachentwicklung ist sehr schlecht und wahrscheinlich ist das Gaumensegel zu kurz und wir müssen erneut eine OP anstreben.

Über eine Antwort wäre ich euch dankbar!!

LG
Susanne