jetzt mal von mir eine Frage zum Thema Pflegegeld...
Wir haben es für Sina auf Anhieb bekommen (PS 1) für 2 jahre und nun hat sie die erste OP (Gaumen) hinter sich...
Nun darf sie ja die nächsten Wochen nicht alleine saugen und muss somit länger von mir gefüttert werden...muß ich das melden??
Warum gibt es Unterschiede um PS 1 oder PS 2 zu bekommen?? Bei LKGS??
Wenn das Pflegegeld dann ausläuft, wie funktioniert das dann mit der Weiterbewilligung und haben wir da überhaupt eine Chance?
Weil zu dem Zeitpunkt hat sie dann auch ihren Lippenverschluss hinter sich und hat ja somit seit der letzten OP keine Trinkplatte mehr, welche immer gereinigt werden musste...:(
Kennt sich jemand damit aus??
Danke schonmal für eure Antworten :)
LG Katja und Sina
kompletter Gaumenverschluß...08.06.2011...Siegen, Dr. Koch
Lippenverschluß und Nasenkorrektur...08.12.2011...Siegen, Dr. Koch
Hallo Katja, Sina ist doch erst 7 Monate alt. da habt ihr doch noch massig Zeit euch um die Pflegestufe zu kümmern. Erst nach den 2 Jahren meldet sich der MDK wieder zur erneuten Begutachtung. Das reicht doch völlig für euch. Bis dahin habt ihr das Schlimmste überstanden. Du musst nun erst mal gar nichts machen, als warten, bis die 2. Op rum ist und schauen, ab wann dann eine erhebliche Verbesserung eintritt.
Melden musst du nun gar nichts, denn wenn eine momentane Verschlechterung eintritt, ist das kein Grund zu Höherstufung, es sei denn sie dauert länger als ein halbes Jahr an. Das woird aber bestimmt niocht der Fall sein.
Die Einstufung in die verschiedenen Stufen erfolgt nach der Pflegezeit. Um so höher die Zeit, die aufgewendet werden muss, um so höher die Stufe.
Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern SteckbriefundFotos
Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.
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