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Thema: Krippenplatz wird wegen GDB vielleicht abgelehnt! Bin verzweifelt!

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  1. #1
    mia-julie
    Gast

    Standard Krippenplatz wird wegen GDB vielleicht abgelehnt! Bin verzweifelt!

    Ich bin verzweifelt. Ich hatte meinen Sohn in der Krippe zu August angemeldet, in der auch meine Tochter im Kiga Bereich untergebracht ist.
    Alle kennen meinen Sohn seit er 4 Monate ist und wissen, daß er eine Lippenkiefergaumenspalte hat. Daher habe ich bei der Anmeldung auch nicht mehr explizit darauf hingewiesen, da es ja bekannt war. Vor ein paar Wochen habe ich aber noch einmal die Leitung angesprochen, daß er momentan GDB 100 und ab Dez vor. noch GDB50 haben wird und daß er heilpädagogische Maßnahmen bekommt, daher wollte ich gerne einen Krippen-Integrations-Platz beantragen. Mittlerweile wissen wir alle, daß es so etwas leider in Deutschland nicht gibt. Dafür aber bekam ich die Ansage, daß mein Sohn wegen GDB nun überhaupt nicht aufgenommen werden soll. Das ist für uns eine Katastrophe, da ich in meinem Job nicht aussetzen kann, dann ist meine Karriere und alles, was ich mir jahrelange mühevoll aufgebaut habe im 0 komma nichts erledigt. Bei beiden Kindern ist aus diesem Grund der Papa in Elternzeit gegangen. Trotzdem (ich arbeite 20 Std) habe ich eine sehr enge und gute Bindung zu meinem Sohn, der tapfer alle OPs hinter sich gebracht hat und der größte Sonnenschein unter der Erde ist. Er ist überdurchschn. intelligent lt FF Test und braucht ganz ganz viel geistiges Futter, ist aber körperlich in der Entwicklung verzögert und braucht beim Essen natürlich Hilfe.
    Ich weiß, daß er es liebt unter vielen Kindern zu sein. Er ist quasi auch schon eingewöhnt, da ich ihn immer schon beim Bringen meiner Tochter in der Krippe lasse. Die Erzieherinnen freuen sich schon so sehr auf ihn (alle verlieben sich auf den ersten Blick in ihn).
    ICH BIN VERZWEIFELT. Ich brauche den Platz. Und diese Krippe ist die schönste und beste, die ich mir vorstellen kann. Nur hier habe ich ein gutes Gefühl, ihn abzugeben. Tagesmütter habe ich so schlechte Erfahrungen hinter mir, daß ich das nicht möchte. Und andere Kigas mit Integration kommen weg Öffnungszeiten nicht infrage. Und ich muß beide Kinder in die gleiche Einrichtung geben, sie brauchen einander, hier wären sie den Nachmittag zusammen. Und ich kann meine Tochter nicht aus dem Kiga nehmen, sie hat so viel durchgemacht mit uns im 1. Jahr - auch Wechsel Tamu Krippe usw, sie fühlt sich da wohl, wir würden sie traumatisieren, glaube ich. Was soll ich tun???
    Ich bin sehr emotional und schlecht in solchen Gesprächen. Es geht um unsere Existenz. Wir können uns auch nicht leisten, daß nur einer arbeitet!

    LG Mia

  2. #2
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Hallo Mia,
    so richtig verstehe ich die Kita-Leitung nicht. Du willst doch gar keine extra-Betreuung in der Krippe. Oder hat er einen höheren Pflegeaufwand, so dass sie denken, dass sie es nicht schaffen können?
    Versuch es doch noch mal mit einem Gespräch und frage gezielt nach, ob sie Angst vor hohem Aufwand haben. Die kannst du dann ja gegebenfalls entkräften. Vielleicht geht auch eine Probezeit. Nimm dir jemaden mit zum Gespräch (deinen Mann, Freundin...) und lobe die Kita. Sage ihnen, dass du dir keinen besseren Ort für deinen Sohn vorstellen kannst.

    Viel Glück.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  3. #3
    Avatar von Sarah mit Klara
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    Hallo Mia,

    ich habe nicht viel Ahnung davon, aber ich wollte dich auch einfach mal drücken, so aufgeregt wie du bist ....
    Ich würde mich da Doreen anschließen und erst noch einmal ein ruhiges Gespräch suchen.

    Hatte auch grade mal mit meiner Tante gesprochen, die Erzieherin ist und selbst ein behindertes Kind hat und sie sagte, dass der Platz ja nicht allein wegen dem GdB abgelehnt werden kann, sondern schon begründet werden muss und dann kann man darüber ja weiter reden. Der Kindergarten, in der sie ihre Tochter untergebracht hat, war da sehr offen und gesprächsbereit. Sie sagte aber auch, dass ihr z.T. in solchen Dingen auch die Lebenshilfe guten Rat geben konnte und sie unterstützt hat. Vielleicht hilft dir das ja auch weiter, aber wie gesagt, ein Gespräch würde auch für mich an erster Stelle stehen.

    Wünsch dir viel Glück, es wird schon werden! Ich drücke fest die Daumen!
    Sarah
    Sarah mit Klara Helene *15.12.2010 (Segel-Gaumen-Vomer-Fehlbildung)
    OP: 26.08.2011, Siegen




  4. #4
    Avatar von Birger mit Theo
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    Hallo,

    erkundige Dich doch bitte erstmal beim Behindertenbeauftragten der Hansestadt Hamburg ( über das Bürgeramt), ob ein Kindergarten den Platz überhaupt wegen der Behinderung verweigern darf. Wenn Ihr eine Zusage habt, wird das für den Kiga schwer werden, den abzulehnen, zumal Dein Lütter ja auch schon bekannt gewesen ist. Es sei denn, Ihr lasst Ihn mit einer Burka rumlaufen

    Mich würde auch mal interessieren, was denn der Grund ist.

    Viel Glück

    Birger

    P.S. Wir haben scheinbar echt Glück mit unseren Plätzen. Noch nie irgendein Problem gehabt, immer ein I-Platz. Obwohl hier in Niedersachsen soll es am schlimmsten sein, mit der Förderung bei Bedarfskindern....
    Geändert von Birger mit Theo (22.06.2011 um 10:06 Uhr)
    Theo ist am 10.05.2008 geboren ( Pierre Robin Sequenz und zentrale Koordinationsstörungen)


  5. #5
    Avatar von Steffi und Dino
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    Hallo Mia-Julie,

    ich kenne mich da mit dem Recht auch nicht aus. Aber ich würde mich auch nicht abwimmeln lassen.
    Denn auch wenn Dein Kind GDB50 hat, sagt das noch nichts über die Behinderung an sich aus.
    Ein Verallgemeinerung finde ich an dieser Stelle auch recht unangebracht.
    Zumal die herabstufung von GDB100 zu GDB50 ja auch zeigt, dass die Lage sich deutlich verbessert hat.

    Ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, dass Dein Kind so mit über einen Kamm gescherrt wird!?
    Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht und wünsche Dir das Beste.

    Viele Grüße

    Steffi

  6. #6
    Avatar von Steffi und Dino
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    Ich hab mal im Internet geguckt, ist nur ne allgemeine Information, aber kann man ja trotzdem mal zeigen:

    quote
    Kindergarten
    Nach Vollendung des 3. Lebensjahres haben alle Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in ihrer Stadt. Dies gilt selbstverständlich auch für behinderte Kinder. In den je nach Bundesland unterschiedlichen Kindergartengesetzen ist dies meist auch ausdrücklich geregelt (z.B. § 2.Abs. 2 KGaG Baden-Württemberg: „Kinder mit und ohne Behinderung sollen in gemeinsamen Gruppen betreut werden“). Organtransplantierte Kinder können je nach physischen und psychischem Gesundheitszustand ganz normal in den Kindergarten aufgenommen werden. Hier empfiehlt es sich, einige Punkte mit dem Kindergarten genau abzusprechen. Bei höherem sonderpädagogischem Förderbedarf ist aber auch an eine integrative Erziehung im Kindergarten zu denken.
    Unter einer integrativen Erziehung im Regelkindergarten versteht man die Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in der selben Einrichtung. Um einen pädagogischen Förderbedarf abzudecken, gibt es Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe der Sozialämter, wenn das Kind im Kindergartenalltag weitergehende Hilfen benötigt, der über das allgemeine Betreuungsangebot des Kindergartens hinausgehen. Daneben können noch sogenannte begleitende Hilfen beantragt werden, wenn beispielsweise der Einsatz einer zusätzlichen Reinigungskraft erforderlich ist. Ziel der integrativen Erziehung ist dabei nicht, medizinische Therapien in den Kindergarten zu verlagern. Ist das bei ihrem Kind voranging notwendig, empfiehlt sich eher ein Sonderkindergarten, der bestimmte Therapieangebote wie Ergotherapie, Krankengymnastik etc während des Kindergartenalltags anbieten kann. Die Integrationshilfe im Kindergarten ist im Bundessozialhilfegesetz ( §§ 39, 40 BSHG) geregelt. Aufgabe dieser sog. Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine bestehende Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Für den Kindergarten ergibt sich der Anspruch aus § 40 Abs. 1 Nr.4 BSHG, indem hier Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (...) einschließlich der Vorbereitung – und hierzu zählt der Kindergarten - gewährt werden.
    Der Antrag ist beim Sozialamt zu stellen, hieran schließt sich in der Regel eine Begutachtung durch das Gesundheitsamt an, das den sonderpädagogischen Förderbedarf ermittelt. Der hier festgestellte Förderbedarf entscheidet dann über die Einrichtung die das Kind besuchen kann. Ist der Förderbedarf groß und würde einen Regelkindergarten personell und organisatorisch überfordern, wird eine Sondereinrichtung (z.B. Körperbehindertenkindergarten) angeraten. Mit dem Argument, der Regelkindergarten wäre überfordert, darf aber nicht ein Antrag auf Unterbringung in dem selben abgelehnt werden. Es ist immer eine genaue Prüfung des Einzelfalls notwendig und exakt der tatsächliche Betreuungsbedarf des transplantierten Kindes im Kindergarten festzustellen. Denn Zweck der Eingliederungshilfe seitens der Sozialämter ist es gerade, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um vorhandene Defizite des Kindes zu schließen und Hilfen für das Kind zu finanzieren. Häufig werden Anträge auf Eingliederungshilfe in den Regelkindergarten seitens der Sozialämter aber mit dem Argument abgelehnt, dass Sondereinrichtungen für behinderte Kinder bereitstünden, die vorrangig in Anspruch genommen werden müssten. Dies ergäbe sich aus dem Nachrang der Sozialhilfe.
    Aber: nach Art 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dem Wunsch auf Betreuung im Regelkindergarten soll entsprochen werden, wenn die Integrationsmaßnahmen angemessen sind und nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind. Daraus folgt: kann mit vertretbarem Aufwand eine Betreuung im Regelkindergarten erreicht werden, besteht auch ein Anspruch darauf. Einige Bundesländer haben die vertretbare Kostenhöhe durch Verwaltungsrichtlinien konkretisiert. Müssen therapeutische Leistungen während der Kindergartenzeit erbracht werden, d.h. ärztlich verordnete Leistungen, so sind hier die Krankenkassen Kostenträger. Die pädagogischen Hilfen erfordern eine hohe Fachlichkeit. Im Rahmen eines Fachdienstes arbeiten u.a. Dipl. Heilpädagogen. Begleitende Hilfen können aber auch von Praktikanten oder Zivildienstleistenden übernommen werden. Der Bedarf sollte sich nach den tatsächlichen Bedürfnissen des Kindes richten und mit den Beteiligten gemeinsam festgesetzt werden.
    Unquote




    Quelle: http://www.verein.transplantations-p...b-ausweis.html

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