Huhu!
Josefine hat eine doppelseitige Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Und ich würde sie ganz gerne als I-Kind in den Kindergarten bringen.
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass man bei einer doppelseitigen Lkgs-Spalte ein Recht auf einen I-Platz hat.
Stimmt das noch oder ist meine Version (im Kopf, denn ich weiß nicht mehr, wo ich es gelesen habe) schon veraltet?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Anke
Lesezeichen