Hallo Martine!
Also, wir haben uns bei der Rosenthal-Stiftung beraten lassen, die schicken dir auch ein sehr gutes Info-Heft dazu zu. Je nachdem, wie die Spalte ausgeprägt ist, steht euch ein Grad der Behinderung von bis zu 100% zu, zumindest im ersten Lebensjahr. Der Mund ist ja für Babys und Kleinstkinder das wichtigste Sinnesorgan... Je fortgeschrittener die Behandlung ist, desto weniger wir der Grad Jahr für Jahr, d.h. bis zu Einschulung dürfte die Einstufung längst aufgehoben sein. Wir haben bei unserer Tochter auch keinen nennenswert erhöhten Pflegeaufwand, aber es kommen schon Kosten auf einen zu, die man evtl. über den Schwerbehindertenausweis etwas abfangen kann. Bei uns z. B. Kosten für Physiotherapie oder Pension und Verpflegung für Papa, Oma und Zwillingsbrüderchen, während ich mit unserer Kleinen im KH aufgenommen bin, Fahrkosten etc. Es geht also aus meiner Sicht in erster Linie um Geld, das du über Steuerfreibeträge erhältst.
Liebe Grüße
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