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Thema: Behindertenausweis Vor- oder Nachteil?

  1. #11
    Avatar von Carmen und Fabian
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    Schön, dass wir Dir helfen konnten! Immer her mit den Fragen!
    Liebe Grüsse von Carmen und Fabian (*01.02.05) LKGS rechts.



    STARK ZU SEIN BEDEUTET NICHT, NIEMALS UMZUFALLEN, SONDERN, IMMER WIEDER AUFZUSTEHEN.

  2. #12
    Avatar von Taz
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    Hallo!

    Also Janis Behindertenausweis ist noch bis Juli gültig und beinhaltet 100% sowie das B und H. Das heißt er ist 7 wenn er abgelaufen ist, allerdings war er ursprünglich nur bis letztes Jahr gültig, aber das Versorgungsamt hat diesen ohne Untersuchung verlängert.
    Wir nutzen den Ausweis für den Steuerlichen Vorteil (Lohnsteuerausgleich und Steuerentlastung bei den Kfz Steuern) u für den Vorteil bei vielen Freizeitparks usw. (2008 waren wir im Legoland in Dänemark, dort haben wir einen VIP Pass erhalten, u Janis durfte ohne Wartezeit in Fahrgeschäfte u durfte so oft wie er wollte mit ein u dem selben Karussell fahren) :)
    Janis ist letztes Jahr in eine normale Grundschule eingeschult wurden. Bei dem ersten Lehrer Gespräch habe ich den Behindertenausweis erwähnt, weil ich befürchtete es könnte zu Versicherungstechnischen Problemen kommen, aber das war unberechtigt. Der Ausweis hat für die Schule keinerlei Interesse.
    Wir haben den Ausweis erst beantragt, als Janis Lippe bereits verschlossen war. Wir wußten vorher nicht, dass diese Möglichkeit besteht.

    Alles Liebe,
    sendet Felicitas & Janis Elias

  3. #13
    Martine
    Gast

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    vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich habe das nämlich ganz anders gehört und finde es sehr interessant das die Schule dieser Ausweis garnicht interessiert. Ich hatte gedacht wenn man so eine Einstufung als "Behindert" hat ist es nicht mehr so leicht davon los zu kommen...

  4. #14
    mia-julie
    Gast

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    Ja, bei uns war es auch so. Fast wäre uns wegen des SBA und der Pflegestufe der Krippenplatz verweigert worden...
    Wir mußten ganz schön darum kämpfen. Da hätte ich mir fast gewünscht, den SBA niemals beantragt zu haben...

  5. #15
    Avatar von Taz
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    ist schon komisch wie unterschiedlich das gehandhabt wird!!!!
    unser ausweis ist jetzt abgelaufen u wir sind auf 50% herunter gestuft wurden. somit fällt die steuerliche erleichterung vom kfz weg. allerdings habe ich beim ummelden des wagens von dem sachbearbeiter erfahren, dass ich auf grund desen, dass das auto auf janis u die steuerentlastung angemeldet war, eigentlich das auto nicht ohne janis hätte bewegen dürfen. allerdings hat weder die polizei bei verkehrskontrollen, noch das finanzamt beim antrag bzw beim lohnsteuerjahresausgleich jeh etwas darüber gesagt?!?!?! schon alles seeehr merkwürdig

  6. #16
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Hallo Taz, das ist so nicht ganz richtig. Du kannst das Auto auch im Rahmen der Haushaltsführung benutzen. Dann muss das Kind nicht dabeisein.

    Aber für euch ists ja eh vorbei.
    Geändert von Doreen mit Elisei (27.07.2011 um 19:53 Uhr)
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

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