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Thema: LKGS und Elterngeld

  1. #1

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    Standard LKGS und Elterngeld

    Hallo an alle,

    ich habe da mal eine Frage zum Elterngeld. Ich habe gehört, das es für Kinder mit Schwerbehindertenausweis einen Zuschlag zum Elterngeld geben soll, finde da aber nichts drüber. Stimmt das, oder nicht?
    Freue ich über eure Antworten

    Gruß Karsten


    "
    Habt keine Angst vor der Aufgabe, die euch das Leben stellt.
    Besondere Kinder kommen nur zu den Eltern, von denen das
    Leben weiss, das sie ihre Aufgabe gut machen werden.
    !"

    Lippenverschluß am 26.1.2011 Prof. Dr. Sader Frankfurt
    Gaumenverschluß am 28.4.2011

  2. #2

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    Ich hab gerade das Gesetz noch mal durchstöbert. Es gibt keinen Zuschlag, zumindestens nicht im BEEG. Vielleicht ist auf Länderebene da etwas zu bekommen
    Das BEEG findest Du übrigens hier: http://www.gesetze-im-internet.de/be...6BJNE000600000

    LG Karen
    Katharina, LKGS rechts, *September 2010
    erfolgreicher Lippenverschluss mit Nasenbodenbildung Februar 2011 Prof. Hemprich, UKL
    Gaumenverschluss August 2011 Prof. Hemprich, UKL


  3. #3

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    Waren heute zur Beratung in Sachen Elterngeld (wegen unserer Aufteilung der Elternzeit zwischen mir und meinem Mann). Hab gleich mal nachgefragt, Schwerbehinderung des Kindes wirkt sich nicht auf die Bemessung des Elterngeldes aus. Nur wichtig, wenn die Eltern schwerbehindert sind, wegen eventuellen Übertragungen des Inanspruchnahmezeitraumes.
    Gruss Karen
    Katharina, LKGS rechts, *September 2010
    erfolgreicher Lippenverschluss mit Nasenbodenbildung Februar 2011 Prof. Hemprich, UKL
    Gaumenverschluss August 2011 Prof. Hemprich, UKL


  4. #4
    Avatar von patatuff
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    Hallo!

    Es gibt beim zweiten Kind unter bestimmten Umständen einen "Bonus", wenn das erste Kind einen Schwerbehindetenausweis hat. Beim ersten Kind gibt es nichts.

    Dirk

  5. #5
    Avatar von Claudia mit David
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    Ja, was Dirk schreibt ist richtig.
    Der Geschwisterbonus für Geschwisterkinder über 3 Jahren wird auch dann noch gewährt wenn ein GdB von mind. 50% vorliegt.
    (Info direkt aus dem Bundesministerium ;-)) )
    Ob es allerdings ausschlaggebend ist, das das Kind, für welches das Elterngeld beantragt wird, einen GdB hat oder nicht, ist mir nicht bekannt...
    Claudia und Dirk (linkss. LKGS) mit David *06.08.2007 (beidseitige LKGS) und Philipp *17.02.2011 (Gaumensegelschwäche)

    "Ich wünsche Dir den Mut der Morgensonne, die über dem Elend dieser Welt dennoch Tag für Tag neu anfängt." Phil Bosmans

  6. #6
    Avatar von Kathrin und Jonas
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    Also mein Mann hat jetzt beim zweiten Kind "Elternzeit" genommen und hat dann aufgrund Jonas Behindertenausweis (50%) statt 67% sogar 77% seines Gehaltes bekommen.
    Mehr weiß ich aber auch nicht.
    Kathrin mit Jonas (29.08.2006), LKGS links und Lennard (28.02.2010)

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