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Thema: Abgelehnt! Und jetzt?

  1. #1
    Doris mit Dominik
    Gast

    Standard Abgelehnt! Und jetzt?

    So, nach 7(!) Monaten, habe ich gestern endlich den Brief vom Versorgungsamt erhalten.
    Ich dachte ich seh nicht richtig. Da steht da drin, dass Sie den Antrag einen GdB festzustellen ablehnen und und er keinen Anspruch hat auf einen Ausweis bzw. Nachteilsausgleiche.
    Klar hat Domi "nur" eine Lippen- Kieferspalte aber laut diesen Infobroschüren steht ihm doch auch ein GdB zu! Oder nicht?
    Lohnt es sich Widerspruch einzulegen? Oder soll ich pauschal auf jeden Fall Widerspruch einlegen?
    Hab glaub ich letztens gelesen, das man nur einmal WS einlegen kann, richtig?
    Danke schonmal für eure Hilfe!

  2. #2
    Avatar von Carmen und Fabian
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    28.09.2004
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    Sauerland
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    2.620

    Standard

    Hallo Doris!

    Ich finde das nicht in Ordnung.

    Schaue mal hier:
    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html


    darin wird ein GdB von (s.u.) angeraten:


    Lippen-Kieferspalte


    bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation)
    60 - 70
    bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8. bis 12. Lebensjahr)
    50



    Liebe Grüsse von Carmen und Fabian (*01.02.05) LKGS rechts.



    STARK ZU SEIN BEDEUTET NICHT, NIEMALS UMZUFALLEN, SONDERN, IMMER WIEDER AUFZUSTEHEN.

  3. #3
    Avatar von Carmen und Fabian
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    Sauerland
    Beiträge
    2.620

    Standard

    Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

    Sicherlich ist nach dem Lippenverschluss der GdB nicht mehr so hoch, wie er vorher gewesen wäre. Aber die Behandlung ist ja nun noch nicht abgeschlossen. Ich würde argumentieren, dass ja der Kieferverschluß mit ---- Jahren (ich weiß ja nicht, wie es bei Euch geplant ist) noch ansteht und die Sprachentwicklung auch noch nicht feststellbar ist. Sollte es da auch größeren Logopädiebedarf etc. geben, ist ja auch eine umfassendere Behandlung nötig.

    Du mußt nur recht zügig Widerspruch einlegen (ich glaube innerhalb von vier Wochen). Seid Ihr Mitglied in der WRG? Die könnten Dir sonst auch noch ein paar Tipps geben. Bei Fragen nur zu und viel Erfolg!
    Liebe Grüsse von Carmen und Fabian (*01.02.05) LKGS rechts.



    STARK ZU SEIN BEDEUTET NICHT, NIEMALS UMZUFALLEN, SONDERN, IMMER WIEDER AUFZUSTEHEN.

  4. #4
    Doris mit Dominik
    Gast

    Standard

    Hallo Carmen!
    Danke für die Hilfe!

    Wir Wissen noch nicht genau, wann der Kieferverschluß sein wird.
    Unser Prof. meinte so zwischen 8-12 Jahren. Genau kann man das ja noch nicht sagen.
    Ich versteh auch, dass der GdB nach der OP nicht mehr so hoch ist, aber dass sie uns jetzt so komplett
    ein Brett vorn Kopf haun find ich nicht ok.
    Ich will mich ja schließlich nicht dran bereichern, aber Fakt ist ja, dass er nunmal mehr (finanzielle) Zuwendung braucht, als ein "gesundes" Kind!
    Naja, wir werden auf jeden Fall mal Widerspruch einlegen. Einen Versuch ist es auf auf alle Fälle wert.

  5. #5
    corinna
    Gast

    Standard

    katharina hat damals ab geburt bis 5 jahre gdb 100 bekommen und hat jetzt noch 70..... find ich einiges.....

  6. #6
    Doris mit Dominik
    Gast

    Standard

    Ich weiß ja nicht wie sehr eure Kleine betroffen war, aber über 5 Jahre 100% ist echt viel, oder?

    Wir haben letzte Woche den Bescheid erhalten! Nach 1 Jahr Bearbeitung!!!
    Domi hat 60 Prozent bekommen! Denke das ist ok.

  7. #7
    corinna
    Gast

    Standard

    lkgs bds. eine seite komplett durchgehend, andere seite alles außer kiefer.also lippenkerbe und hart und weichgaumenspalte...

  8. #8
    Doris mit Dominik
    Gast

    Standard

    Da sind unsere 60% auf alle Fälle gerechtfertigt. Gilt jetzt bis 2011 und dann müssen wir halt schauen...

  9. #9
    sweetchris
    Gast

    Standard

    Ich habe wegen der Lippen-Kieferspalte 50% Schwerbehinderung.

  10. #10
    Doris mit Dominik
    Gast

    Standard

    Achso??

    Das ist aber viel, oder?

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