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Thema: I-Krippenplatz

  1. #11
    schupfahex
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    Hallo zusammen,

    unser Kleine hat auch einen SBA. Hat man dann ein Anrecht auf einen Krippenplatz? Weiß jemand, wie das in Bayern ist? Wir suchen gerade einen Krippenplatz und es ist sehr schwer, denn hier im Ort gibt es keinen und in den Nachbarortschaften gibt es nur zwei, die bevorzugen aber Ihre eigenen Einwohner und in den nächsten städten nehmen die uns auch nicht, da wir dann aus einem anderen landkreis kommen.... Blöd...

  2. #12
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Nein, der SBA sichert dir nicht gleich einen Krippenplatz.
    Bei Elisei war es so, dass die Amtsärztin ihn untersucht hat und wie wir der Meinung war, dass er besser sprechen lernen wird, wenn er schon mit 2 Jahren regelmäßig unter Kinder kommt und dabei noch extra gefördert wird. Er hat in seiner Gruppe eine Sprachheilpädagogin, die regelmäßig mit ihm arbeitet.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  3. #13

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    Zitat Zitat von schupfahex Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    unser Kleine hat auch einen SBA. Hat man dann ein Anrecht auf einen Krippenplatz? Weiß jemand, wie das in Bayern ist? Wir suchen gerade einen Krippenplatz und es ist sehr schwer, denn hier im Ort gibt es keinen und in den Nachbarortschaften gibt es nur zwei, die bevorzugen aber Ihre eigenen Einwohner und in den nächsten städten nehmen die uns auch nicht, da wir dann aus einem anderen landkreis kommen.... Blöd...
    Hallo,

    wir sind auch aus Bayern. Leider habe ich keine Erfahrung mit Krippenplätzen. Ich meine aber, ich hätte mal gelesen, daß bei uns die Landratsämter versuchen, den Mangel an Krippenplätzen dadurch auszugleichen, daß die Ausbildung und Vermittlung von Tagesmüttern gefördert wird. Ich meine mich zu erinnern, daß dafür die Jugendämter beim Landratsamt zuständig sind. Ob es da einen Anspruch gibt, weiß ich aber auch nicht. Frag doch mal beim Jugendamt.

    In unserem Regelkindergarten im Dorf hat Valerian einen Integrationsplatz. Das läuft bei uns über "Einzelintegration" und wird von der Regierung von Oberbayern getragen. Wir mußten bei der Regierung (Außenstelle Ingolstadt) einen Antrag stellen, die wollten dann noch eine Stellungnahme vom Amtsarzt beim Gesundheitsamt. Außerdem mußte der Kindergarten einen Antrag stellen, damit dort dieser Integrationsplatz angeboten werden kann. Die Abstimmung dieser verschiedenen Anträge bei verschiedenen Behörden war etwas kompliziert und langwierig, aber inzwischen klappt es gut. Das Kindergartenpersonal hat mehr Zeit für Valerian und macht mit ihm auch logopädische Übungen (in Abstimmung mit unserer Logopädin und mit mir). Außerdem kann der Kindergarten noch zusätzliche Therapeuten für Valerian in den Kindergarten holen, deshalb kommt jetzt einmal wöchentlich eine Heilpädagogin dazu.
    Liebe Grüße von
    Beate mit Valerian (04/05, rechtsseitige LKGS)

    Unser Steckbrief: http://www.lkgs.net/showthread.php?t=10892
    Unsere Fotos: http://www.lkgs.net/member.php/3139-leri

  4. #14
    Avatar von Isa mit Giuliana
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    Hmm, man ist das doof. Das muss jetzt mal sein, sorry.

    Also ich renne seit Dezember wegen allen möglichen Unterlagen und Berichten hinterher, damit Giuli einen I-Platz bekommt. Ständig stöße ich vor Widerstände, Ablehnung, etc. Jetzt endlich haben wir es geschafft, die Unterlagen zum Jugendamt zu faxen und es dauert nochmal 2 Monate, bis wir bescheid bekommen. Laut Jugendamt sieht die Sache gut aus - aber wer weiß.

    Nach Angaben der KiGaleitung müssen trotz I-Platz ganz normal Gebühren gezahlt werden. Das ist, wenn Joel nächstes Jahr (er geht mit 2 quasi nur 6 Monate nach Giuli) rein kommt und ich wieder Studieren möchte eigentlich nicht bezahlbar. Zwar fallen die Gebühren nur 1x an, aber Essen für 2 sind mal eben 100 € mtl.

    Ich finde, es sollte grundsätzlich einheitliche Regeln in Deutschland geben, aber Deutschland ist scheinbar nicht in der Lage, es vernünftig zu machen.
    Isa mit Giuliana, 07.2007, LKGS links GS rechts
    1. OP - Siegen, Dr. Koch 30.11.2007 - Gaumenverschluss, PR
    2. OP - Siegen, Prof. Dr. Dr. Koch & Dr. Grzonka 16.04.2008 - Lippen-Nase-Bildung
    3. OP - Siegen, Dr. Koch 01.09.2010 - Mundvorhofkorrektur
    4.+ 7. OP - Hamm, Dr. Schulz 22.12.2011; 28.11.2012 - Paukenröhrchen
    5. OP - Hamm, Dr. Schulz 26.04.2012 - Polypenentfernung, Mandelverkleinerung
    6. OP - Siegen, Dr. Berginski 30.05.2012 - Zahnsanierung unter Vollnarkose

    und Joel, 02.2009

  5. #15

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    Zumindest das scheint doch einheitlich geregelt zu sein: die ganz normalen Kindergartengebühren, Bastelgeld und Essensgeld zahle ich auch in Bayern selber. Die Regierung trägt nur die Kosten, die zusätzlich für den Integrationsplatz entstehen. Als beide Kinder gleichzeitig im Kindergarten waren, habe ich auch für beide Plätze voll bezahlt.
    Liebe Grüße von
    Beate mit Valerian (04/05, rechtsseitige LKGS)

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  6. #16
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Hallo Isa,

    die Beiträge richten sich ja bloß gut nach dem Einkommen und zumindest bei uns gibt es für Leistungsempfänger einen Zuschuss zum Essengeld. Aber ne finanzielle Belastung ist es trotzdem. Ich zahle für 4 Kinder Essengeld. Das sind locker 200€ im Monat. Und ich gehöre in diesem Fall leider nicht zu den Begünstigten.

    Ich wünsche dir, dass es bald klappt mit dem I-Platz und du das finanziell auch alles unter einen Hut bekommst.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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  7. #17
    Avatar von Isa mit Giuliana
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    Hallo Doreen!

    Wir sind aber keine Leistungsempfänger, dann wären unsere Kinder gänzlich befreit und ich müsste nur fürs Essen aufkommen. Mein Mann kommt so gerade eben über die Hürde von 24.500 und die Beiträge verdoppeln sich da schon fast. Das ist echt der Wahnsinn.

    Mich ärgert nur, dass es keine einheitlichen Regelungen für die Kosten gibt. Warum gibt es in Bayern (oder wo auch immer) I-Plätze kostenfrei und hier nicht? Warum gehen manche Kinder sofort auf einen I-Platz, weil sie einen SBA haben und hier in NRW nicht? So viel Rennerei, so viel Rederei, soviel Papierkram.....für ein Studium fällt soviel echt nicht an! Warum kann das nicht deutschlandweit für alle Kinder gleich gelten? Entweder zahlen alle oder nicht (für die I-Plätze), entweder bekommen alle SBA KInder einen I-Platz oder eben nicht. Warum muss das sooooo unterschiedlich sein? Warum können die Gebühren deutschlandweit einheitlich sein? Ätzend, echt.

    LG
    Isa mit Giuliana, 07.2007, LKGS links GS rechts
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    6. OP - Siegen, Dr. Berginski 30.05.2012 - Zahnsanierung unter Vollnarkose

    und Joel, 02.2009

  8. #18
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Da kann ich dir nur Recht geben. Ich finde es genau so ätzend.
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  9. #19
    affenbande
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    hallo , müssen kinder mit einer LKGS in einen I-KIGA? oder können die auch in einen ganz normalen KIGA?

  10. #20
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Kinder mit Spalt müssen nicht in den I-Kiga. Wenn sie keinerlei Förderung brauchen, können sie natürlich auch ganz normal in einen Kiga gehen wie jedes Kind.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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