Wir haben gerade mit der KFO-Behandlung begonnen. Der KFO meinte, wir müssten halt 20% Eigenanteil bezahlen, die wir dann nach Abschluss der Behandlung (in ca. 10 Jahren) wieder erstattet bekommen! Von einer Ausnahme bei LKGS wüsste er nichts. Daraufhin habe ich bei der Krankenkasse angerufen. Die Dame dort hat sich über meine Frage gewundert, da sie immer automatisch 100% sofortige Kostenübernahme genehmigen, wenn im Behandlungsplan die LKGS erwähnt ist. Einige Tage später war die schriftliche Übernahme von 100% schon da.
So unterschiedlich kann die Beurteilung sein! Leider kenne ich nicht die Rechtsgrundlage, nach der unsere Krankenkasse diese Entscheidung getroffen hat.
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