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Thema: Pflegestufe Abgelehnt ohne Gutachten

  1. #1

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    Unglücklich Pflegestufe Abgelehnt ohne Gutachten

    Hallo, ich bin neu hier und falle gleich mal mit einem Problem in die Tür.

    Unser Sohn wurde am 3.12.09 geboren mit einer Lippen Kiefer Gaumenspalte links.
    Ich habe einen Schwerbehindertenausweis beantragt (noch kein Bescheid) und nachdem ich das Forum hier gefunden habe, auch einen Antrag auf Pflegestufe gestellt.

    Nun warte ich schon seit Tagen auf den Brief mit dem MDK Termin und heute schneit dann ein Brief von der KK ins Haus.
    Ich dachte mich trifft der Schlag: Die Pflegestufe ist abgelehnt! OHNE BEGUTACHTUNG!

    Es ist ein Brief vom MDK beigefügt, dort steht :
    Ein Hausbesuch ist aus folgenden Gründen nicht ziel führend.
    Ein Mehrbedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Säugling (4 Wochen) liegt hier nicht vor.
    Auch ein gesunder gleichaltriger Säugling ist vollständig von der Pflegeperson abhängig und bedarf häufig einer individuellen Versorgung im Bereich der Nahrungsaufnahme.

    Was sagt ihr denn dazu? Ist das jemandem ähnlich ergangen? Ich bin tierisch sauer, wie kann jemand aus dem Büro heraus darüber entscheiden

    LG Marlene mit Milomaus

  2. #2
    Avatar von Dani & Corvin
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    Hallo und herzlich willkommen,

    ich würde Widerspruch einlegen. Du hast das Recht darauf das jemand kommt uns sich euren Mehraufwand ansieht. Ich weiß leider nicht an welche Stellen man sich da wenden Jugend-/ oder Gesundheitsamt ect. um die KK unter Druck zu setzen. Das geht echt nicht das sie nicht mal vorbei kommen.
    Dani & Philip mit Corvin * 20.07.06 (doppels. LKGS)



  3. #3
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Schreib der Kasse so schnell wie möglich, dass du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist. Sie müssen darauf reagieren und dann schicken sie hoffentlich einen MDK-Gutachter vorbei.

    Auf den solltest du dich aber gut vorbereiten. Also alles aufschreiben, was ihr pro Tag für Mehraufwendungen habt.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  4. #4

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    Ich danke euch schonmal für eure Antworten. Ich habe am selben Tag noch bei der KK angerufen, die Frau (mit der ich schon öfter persöhnlich gesprochen habe) war sehr nett und sie ließ durchklingen, das sie das "Gutachten", wenn man es denn so nennen kann auch nicht so ganz versteht.
    Einen Wiederspruch habe ich schon abgeschickt, nun soll ich eine dataillierte Begründung schreiben, warum und wo wir einen Mehraufwand haben.

  5. #5
    flocke
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    Hallo!
    Ihr solltet auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Oder am besten gleich die KK wechseln. Unsere "alte" KK hat sich in manchen Dingen auch total blöd angestellt. Wir haben halt mit einem Wechsel reagiert. Jetzt läuft -bisher- alles super und unsere jetztige KK übernimmt alles.
    Liebe Grüße
    Du kannst dir auch ein Kindermädchen kommen lassen und das wird dir (bis zu ca. 1400Euro im Jahr) bezahlt.

  6. #6

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    Ich wollte nochmal kurz bescheid geben,habe ja Wiederspruch eingelegt und nun kommt doch tatsächlich morgen der MDK zur Begutachtung. Ich bin schon total aufgeregt, zumal ich ja nicht nochmal Wiederspruch einlegen kann.

  7. #7
    Avatar von Manuela mit Lukas Oliver
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    Oh Mann!!
    Da drücken wir euch aber ganz feste die Daumen.
    Andere haben das auch geschafft und genehmigt bekommen. Warum sollte es bei euch anders sein?!




    Die Arbeit läuft nicht davon,
    während Du dem Kind den Regenbogen zeigst.
    Aber der Regenbogen wartet nicht.....


  8. #8
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    Das stimmt, dass du keinen Widerspruch mehr einlegen kannst. Vor ein paar Jahren habe ich das einfach ignoriert und trotzdem einen Widerspruch losgeschickt und siehe da, die Kasse hat eingelenkt. Einen Versuch ist es wert.

    Aber besser wäre es, wenn der Gutachter gleich eine Pflegestufe genehmigt. Alles Gute.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
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  9. #9

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    Zitat Zitat von Doreen mit Elisei Beitrag anzeigen
    Das stimmt, dass du keinen Widerspruch mehr einlegen kannst. Vor ein paar Jahren habe ich das einfach ignoriert und trotzdem einen Widerspruch losgeschickt und siehe da, die Kasse hat eingelenkt. Einen Versuch ist es wert.

    Aber besser wäre es, wenn der Gutachter gleich eine Pflegestufe genehmigt. Alles Gute.
    Das ist ja schonmal gut zu wissen.

  10. #10
    Administrator Site Admin Avatar von alex
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    Hey

    Der Gutachter des MDK KANN gar nichts genehmigen oder ablehnen! Er macht ein Gutachten was der dann der KK lediglich als seine "Empfehlung" gibt, wie ggf. zu verfahren sei. Die Begründung "Der MDK hätte die Pflegestufe abgelehnt!" wir gerne von der KK genommen. Dies wäre aber ein Formfehler, und mittlerweile ist das auch bei den KK`s angekommen. Also wird es diese Formulierung nicht mehr so leicht oder oft in einem Bescheid geben .

    Gelegentlich läßt ein Gutacher schon beim Gutachtertermin eine zu erwartende Tendenz durchblicken, aber wirklich entscheiden kann einzig und allein die KK.

    .
    * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
    Liebe Grüße aus Hausham
    Alex
    Nur mit T U N kann man etwas erreichen!


    Bei manchen Leuten weiß die Linke nicht, was die Rechte tut -
    bei einigen hat man den Eindruck, daß die Linke nicht mal weiß, daß es eine Rechte gibt!



    Kontaktadresse der WRG für den Raum Südbayern

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