Hallo Kathleen, zumidest beim Wohngeld und Erziehungsgeld wird das Pflegegeld nicht angerechnet. Wenn Du Arbeitslosengeld 1 beantragst auch nicht, weiß aber nicht wie es mit Harz IV. steht. Beim Erziehungsgeld ist es sogar so, dass wenn Du einen Schwerbehindertenausweis hast fürs Kind, die Einkommensgrenze steigt.
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