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Thema: Vieles zum Thema Pflegegeld

  1. #51

    Registriert seit
    06.07.2004
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    in der Nähe von Tübingen
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    142

    Standard

    Hallo Kirsten,

    leider kenne ich mich in Pflegegeldsachen gar nicht aus. Bin nur in steuerlichen Sachen gut informiert.

    Sorry!

    Ich hab da nur was im Kopf zwecks 90 Minuten Mehraufwand oder so. Aber mehr leider nicht.
    Viele Grüße von

    Pia mit Ellen - LKGS - (1970/2001)


    Ich weinte, weil ich keine Schuhe hatte, bis ich jemanden sah, der keine Füße hatte

  2. #52

    Registriert seit
    11.07.2004
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    Bayern
    Beiträge
    679

    Standard

    Hallo Kirsten

    ..."Leistungen aus der Pflegeversicherung können dann beansprucht werden, wenn zumindest erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt. Von einem erheblichen Pflegebedarf als Mindestvoraussetzung für einen Leistungsanspruch ist dann auszugehen, wenn im Bereich der Grundpflege, d. h. bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1 x täglich eine Fremdhilfe benötigt wird. Zusätzlich muß mehrmals in der Woche ein Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung anfallen. Der durchschnittliche tägliche Pflegeaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung aufwendet, muß mindestens 90 Minuten betragen, davon müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen."...
    Liebe Grüße von Corinna
    WRG-Kontaktadresse Erlangen und Nürnberg
    "Dein Gesicht wird Dir geschenkt - Lächeln mußt Du selber!" :-)

  3. #53
    firewall
    Gast

    Böse naja

    man sieht es später auch noch bei einem mann,da ja auf der nabre keine schnauz-haare wachsen...die dame hat wohl überhaupt keine ahnung...

  4. #54
    wunnis
    Gast

    Standard Alles zum Thema Pflegegeld, Medizinischer Dienst

    Wir hatten für unsere Tochter bisher Pflegestufe 2. Nach einem Besuch des Medizinischen Dienstes (bei dem ich ziemlich krank war), wurde uns die Pflegestufe von 2 auf NULL gekürzt. D.h. wir bekommen jetzt gar kein Pflegegeld mehr. Ich habe Einspruch eingelegt und heute den Bescheid bekommen, dass nach nochmaliger Überprüfung (es war aber niemand mehr bei uns) der Einspruch abgelehnt ist, wir aber die Möglichkeit haben, bei höherer Stelle einen nochmaligen Widerspruch einzulegen. Hat jemand damit Erfahrung bzw. weiß jemand, ob sich der Aufwand lohnt?

  5. #55
    Mandy mit Kevin
    Gast

    Standard Alles zum Thema Pflegegeld, Medizinischer Dienst

    Uns haben sie jetzt schon die Pflegestufe fürn Kevin weggenomen !
    Kevin hat seit seine Geburt die Stufe eins , nun war vor einem Monat die regelmäßige Kontrolle .
    Herraus kam folgender Text der IKK :



    Was sollen wir jetzt tun !
    Lohnt sich ein Einspruch zu erheben ?
    Oder einfach nur hinnehmen , zumal das Produkoll wortwörtlich stimmt .
    Habe ich ja auch hier liegen .
    Wer hat schon die Erfahrung gemacht und kann uns weiterhelfen ?

  6. #56

    Registriert seit
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    Ettlingen
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    939

    Standard

    Hallo Mandy!
    Wie alt ist Kevin denn mittlerweile?
    Hast Du denn noch einen erhöhten Pflegeaufwand für ihn?
    Wenn ja, lohnt sich der Aufwand, Einspruch zu erheben, meiner Meinung nach immer, und wenn auch nur wegen der Genugtuung, nicht kampflos aufgegeben zu haben.
    Wenn nicht, ist es doch völlig in Ordnung, wenn Ihr kein Geld mehr bekommt. Dann würde ich auch nicht Einspruch erheben.
    Liebe Grüße von Gabi
    Gabi mit Lukas, *30.03.03, Gaumenspalte, und Geschwistern Tobias *1997, David *1998 und Simon *2000
    Steckbrief von Lukas
    Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    Antoine de Saint-Exupérie

  7. #57
    Administrator Site Admin Avatar von Doreen mit Elisei
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    7.785

    Standard

    Hallo Mandy, wenn Du denkst, dass es nicht gerechtfertigt ist, dann lass Dir das Pflegegutachten kommen und schau nach wo sie Euch Zeiten angerechnet haben und wo nicht. Dann kannst Du immer noch entscheiden. Aber unsere Kleinen werden groß und mit jeder OP geht es ihnen pflegemäßig besser. Da ist es einfach der Lauf der Welt, dass irgendwan das Pflegegeld nicht mehr gezahlt wird. Geht uns auch so. Dabei bin ich aber froh, dass der Aufwand mit Eli nun nicht mehr so hoch ist, dass die Stufe I noch gerechtfertigt ist.
    Liebe Grüße von Doreen (Kontaktadresse der WRG) mit Elisei ( 11/03 beidseitige LKGS) und den 3 Geschwistern
    Steckbrief und Fotos



    Jeder sollte nur soviel Staub aufwirbeln, wie er bereit ist zu schlucken.

  8. #58
    Kathleen & Sebastian
    Gast

    Standard

    Also uns wurde von vornherein gesagt, dass wir die Pflegestufe, wenn überhaupt, nur ein halbes Jahr lang bekommen, da man davon ausgeht, dass nach einem halben Jahr, dass Kind soweit operiert ist, dass der besagte Mehraufwand wegfällt.

  9. #59
    sweetcandy84
    Gast

    Standard wir hatten nie sowas

    also wir haben nie irgendeine pflege stufe bekommen...... obwohl ich für jede mahlzeit bei katharina etwas eine stunde beschäftigt war, da sie selbst mit dem habermannfeeder probleme hatte......

  10. #60
    Mandy mit Kevin
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von sweetcandy84
    also wir haben nie irgendeine pflege stufe bekommen...... obwohl ich für jede mahlzeit bei katharina etwas eine stunde beschäftigt war, da sie selbst mit dem habermannfeeder probleme hatte......
    Da kann ich ja schon einmal froh sein das wir eine bekommen habe . Wir haben uns jetzt mit der Kasse in verbindung gesetzt und werden kein Einspruch erheben . Weil wir sowieso kaum noch aufwaqnd mit Kevin haben und andere das Geld vieleicht dringender bräuchten .

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