B I T T E L E S E N !! Behindertenausweis - GdB, Antrag, Dauer, Verlängerung usw.
Behindertenausweis / GdB
Beim zuständigen Versorgungsamt (die Formulare erhält man i.d.R. auch bei der Gemeindeverwaltung) können Menschen mit Lippen-Gaumen-Fehlbildungen bzw. deren Erziehungsberechtigte einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Der Grad der Behinderung (GdB) ist abhängig von der jeweiligen Spaltform.
Da die Spalte angeboren ist, muß die Behinderung ab dem Geburtsdatum Gültigkeit haben. Das Datum der Antragstellung ist nicht maßgebend. Die steuerliche Entlastung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Behindertenausweis (je nach GdB)?
- Evtl. höheres Bundeserziehungsgeld
- In einigen Bundesländern gibt es im 3. Jahr ein Landeserziehungsgeld
- Behindertenpauschbetrag von 3.700 Euro (Stand 2004) bei der Einkommensteuererklärung
- Pflegegeld und
- Pflegepauschbetrag von 924,00 Euro (Stand 2004)
- Aussergewöhnliche Belastungen (z.Bsp. Fahrtkosten, Apothekenrechnungen usw.) bei der Einkommensteuererklärung
- In Baden-Württemberg gibt es einen Landesfamilienpass
- KFZ Steuerbefreiung
Zu den einzelnen Punkten werde ich nochmals separat schreiben.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.
Die Einstufung im Behindertenausweis
Die Einstufung im Behindertenausweis
Lippenspalte ein oder beidseitig
bis zum Abschluß der Behandlung in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung 30-50%
Lippen-Kieferspalte:
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) 60 - 70%
bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) 50%
Lippen-,Kiefer-,Gaumenspalte
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) unter Mitberücksichtigung der regelhaft verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung 100%
bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) 50%
Komplette Gaumen-Segelspalte
ohne Kieferspalte wegen der bis zum 5. Lebensjahr bestehenden, mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen 100%
Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte
bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörungen 0-30%
Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zu berücksichtigen
Nach Ablauf der vorstehend jeweils genannten Behandlungszeiträumen richtet sich der GdB -Grad immer nach der verbliebenen Funktionsstörung.
Der Nachteilsausgleich (Merzeichen) "H" wird bis in der Regel zum 5. Lebensjahr bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und bei Gaumen-Selgelspalten angenommen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.
Einstufung Behindertenausweis
Hallo, bei uns hat das Versorgungsamt zwar über ein halbes Jahr gebraucht um den Ausweis auszustellen, aber dafür waren sie super nett. Wir haben 100% und die Buchstaben B, G und H bekommen. Richtig verstehen tue ich das zwar nicht, denn unsere Naima mit Down-Syndrom hat genau die gleiche Einstufung (ist schon ein gewaltiger Unterschied zu einem Kind mit Spalte), aber was soll ich mich beschweren. Ist doch genial :lol: . Gültig ist der Ausweis bis 2009.
Es entscheidet auch jede Stadt oder Gemeinde anders. Ich kenne viele Leute mit Kindern mit DS, die alle unterschiedlich eingestuft wurden, auch wenn sie sonst ähnlich betroffen waren. Es gibt anscheinend keine festgelegten Regelungen. Und wenn doch, halten sich die wenigsten Ämter daran.
Gruß von Doreen mit Elisei
Verlängerung des Behindertenausweises
Verlängerung des Behindertenausweises
Die Ortschaftsverwaltungen/Rathäuser haben die Berechtigung den Behindertenausweis 2x für je 1 Jahr zu verlängern. Erst dann muß man die Verlängerung beim Versorgungsamt beantragen.
D.h. wenn ihr vom Versorgungsamt nicht aufgefordert werdet neu bewerten zu lassen, dann bitte beim Rathaus/Ortschaftsverwaltung verlängern lassen.
Aus meiner Erfahrung heraus wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich wurde bereits ein halbes Jahr vor Ablauf vom Versorgungsamt aufgefordert. Andere Betroffene haben mir Berichtet, dass das bei Ihnen nicht der Fall war.
Das Versorgungsamt ist natürlich bemüht uns das "H" wegzunehmen und uns in den Prozenten herunterzustufen. Das ist beim Rathaus/Ortschaftsverwaltung nicht der Fall. Die sind lediglich für die Verlängerung zuständig nicht für das Gutachten
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.