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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bin ich auch mit befreit?



Grit mit Helena
17.04.2009, 11:35
Hallo!
Haben heute nach 10Monaten Wartezeit endlich den S.beh.ausweis für Helena bekommen.
Meine Frage ist, habe ich auch einen Freifahrtbefreiung?Kann doch schlecht Helena alleine fahren lassen:gruebel:
Das Merkzeichen B ist aber bei mir durchgestrichen!?
Andere Vergünstigungen hab ich ja nicht außer Freifahrt-wenn ich erstmal 60Euro bezahl(Aber eigentlich Schwachsinn,weil Kinder bis 3Jahre sind doch eh meist befreit)oder?Und die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.
Wisst ihr wie es mit Behind.parkplätzen aussieht?die darf ich nicht nutzen oder?

So viel Sinn macht der Ausweis nicht wirklich,wenn man ihn nicht für die KFZsteuerbefreiung nimmt oder?

Carmen&Noah
17.04.2009, 11:44
Hallo
Ohne "B" hast du keine Freifahrt.
Die Freifahrt mit Kennzeichen "B" gilt grundsätzlich nur für die Begleitperson;dein Kind
ist ja eh frei.
Gruss Carmen

Grit mit Helena
17.04.2009, 12:13
Habe grad gelesen, dass bei Merkzeichen H die 60Euro nicht bezahlt werden müssen.
Hätte ich das B mit beantragen müssen?aber ist doch logisch,dass mein Kind ne Begleitperson brauch.

Claudia mit David
17.04.2009, 12:18
Was für 60Euro???:nixweiss:

Also "B" bekommst Du nur, wenn dein Kind z.B. gehbehindert ist oder so, genauso den Parkausweis...
Wir haben übrigens unser Auto nicht auf David laufen, fanden wir irgendwie nicht korrekt.
Trotzdem haben wir einen BA. Ein paar Vergünstigungen gibt's da schon...

Das mit dem Fahren mit Bus und Bahn ist schon ärgerlich,
aber das ist eben Deutschland... habe mich da mit der Dame beim Amt auch schon angelegt. Es gibt eben wohl nur "B" oder "nicht B"...

Grit mit Helena
17.04.2009, 12:29
Was gibts da noch für Vergünstigungen?
60Euro Jährlich als Selbstbeteiligung für Fahrkostenbefreiung.Ist aber nicht bei "H"
Also kann ich die Fahrtkostenbefreiung vergessen, weil wenn wir Bus oder Bahn fahren sie ja eh mit ihren 10 Monaten frei ist.:nixweiss:
Und Auto geht bei uns nicht.

Claudia mit David
17.04.2009, 12:35
Wenn die Kleinen erstmal ein wenig älter sind, kommen irgendwann Eintrittspreise und sowas... Schwimmbäder und so.
Je nachdem wie lange die Kids ihren Ausweis haben... Erstmal werden ja nur die Prozente runtergesetzt.

Wir haben z.B. letztes Jahr Urlaub auf Rügen gemacht in einem Haus der AWO/AwoSANO, da gab es mit BA Rabatt...

Unter www.familienratgeber.de findest Du auch noch weitere Infos zu Steuerfreibeträgen, etc.

Grit mit Helena
17.04.2009, 12:47
Naja stimmt.
Der ist befristet bis 31.12.11.Im Dezember 2010 ist eine Nachprüfung vorgesehen.Bekomme ich da auch noch die 100%?Weil sie ja jetzt auch schon operiert ist.Hab mal was gehört bis zum 5.Lj.100%.

Carmen&Noah
17.04.2009, 13:08
Hallo
Der GdB ist nicht altersabhängig,das richtet sich nach den Beeinträchtigungen
wie bei der Pflegestufe auch.
Da dein Kind ja operiert ist,wird sich die Situation ja verbessern und nicht verschlechtern.
Mein Sohn hat mit 2 Jahren 100GdB erhalten.
Die 60 Euro Eigenanteil pro Jahr ist für die Wertmarke deines Kindes;wenn
es 6 Jahre alt wird
Gruss Carmen

Carmen&Noah
17.04.2009, 13:13
@ Claudia
Das "B" hat nichts mit der Gehbehinderung zutun.
Für Gehbehinderung bekommst du das "G",wenn eine nicht
theraphiebedingte Gehbehinderung feststellbar ist das "aG".
Den Parkschein erhälst du auch nur mit "aG".
Merkzeichen "B" ist immer mit "H" verbunden.Das eine geht nicht ohne das andere.;)

Claudia mit David
17.04.2009, 13:27
@Carmen: Ich weiß, habe mich wohl falsch ausgedrückt...
Ich meine damit nur, das unsere "Nur-Spalt-Kinder" (sorry, ein anderer Name fällt mir dafür gerade nicht ein) halt nicht notwendig eine Begleitperson (B) brauchen, genausowenig wie einen besonderen Parkplatz. Die Frage ist aber, warum kriegt mein Sohn eine Fahrkarte zugeschickt, obwohl er 1. eh nicht bezahlen braucht und 2. wohl kaum alleine Bus und Bahn fährt. Es wäre halt schön, wenn während der Zeit, wo die Kids eh nicht bezahlen brauchen, halt die Eltern oder halt die Begleitperson diese Fahrkarte nutzen könnte....
Hach, wie soll ich's nur schreiben... das ist echt immer ein schwieriges Thema.

David hat übrigens 100%H, und laut Empfehlung unseres Arztes bleibt das auch erstmal so bis ca. 5./6. Lebensjahr.
Gültig ist der jetzige Ausweis aber auch nur insgesamt 2 Jahre, dann wird neu geprüft.

Carmen&Noah
17.04.2009, 13:55
Hi
Die Wertmarke wird oft mitgeschickt,dein Kind ist doch noch nicht 6 Jahre
alt,die Wertmarke erhält nie die Begleitperson.In manchen Bundesländern wird die kostenlose Wertmarke zum SBA verlangt.Erkundige dich bei Bus/Bahngesellschaft,und fordere die abgstempelte Wertmarke beim Versorgungsamt an,du musst selbstverständlich zahlen.
Ob Spaltkind oder schwerbehindert ist hier unrelevant.
GdB ist definitiv altersunabhängig,auch wenn dein Arzt dir versichert
das sich das nicht ändert.
Das heisst aber nicht ,dass das Versogungsamt dem zuspricht,deswegen
ja auch die Nachprüfung in 2 Jahre;)
Wir haben erst eine Nachprüfung nach 7 jahren.
Ich find es schon gerecht,dass nur die "Begleitperson" frei haben,
die ein schwerbehindertes Kind haben.
Ich würde gerne auf das freie Fahren verzichten,wenn mein Sohn dafür
"nur" ein Spaltkind wäre.

patatuff
17.04.2009, 14:16
So viel Sinn macht der Ausweis nicht wirklich,wenn man ihn nicht für die KFZsteuerbefreiung nimmt oder?

Unabhängig von dem, was hier schon diskutiert wurde, gibt es natürlich nnoch die steuerliche Seite. Als Eltern kannst Du den SBA mit für das Kind in der Steuererklärung angeben und kannst damit auch die entsprechenden Freibeträge nutzen.

Dirk

Ritschie
17.04.2009, 14:42
Stimmt, Dirk, und ich empfehle hierbei die ersten Themen im Unterforum "Geld, Gesetz und Recht"
- z.B. :Guck hier: http://www.lkgs.net/showthread.php?t=1748
Da steht eine Menge zum Sinn und Zweck eines SBA und man muss nicht raten ;)




Merkzeichen "B" ist immer mit "H" verbunden.Das eine geht nicht ohne das andere.;)



Einerseits stimmt das natürlich, Carmen, wenn Du meinst, dass ein Schwerbehinderter mit dem Merkzeichen "H" wahrscheinlich immer auf Begleitung angewiesen sein wird. Andererseits geht es den Versorgungsämtern bei den Merkzeichen um den Nachteilsausgleich. Und meiner Meinung nach muss neben dem "H" auch ein "B" eingetragen sein, damit neben dem Ausweisinhaber selbst auch die Begleitperson begünstigt ist.
(§ 145 SGB IX Abs. 2 Nr.1 : http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__145.html).

Leider steht das nirgends so richtig eindeutig drin, man kann das aber immer aus den Formulierungen schließen, z.B.:
http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html (und hier beim Text zu "B") und dann, dem Link dort folgend: http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html

Das heißt für mich: ist in dem SBA neben dem "H" kein "B" eingetragen, gibt es die Vergünstigung nur für den Ausweisinhaber und nicht für die Begleitung.

Carmen&Noah
17.04.2009, 15:18
Einerseits stimmt das natürlich, Carmen, wenn Du meinst, dass ein Schwerbehinderter mit dem Merkzeichen "H" wahrscheinlich immer auf Begleitung angewiesen sein wird. Andererseits geht es den Versorgungsämtern bei den Merkzeichen um den Nachteilsausgleich. Und meiner Meinung nach muss neben dem "H" auch ein "B" eingetragen sein, da

Das heißt für mich: ist in dem SBA neben dem "H" kein "B" eingetragen, gibt es die Vergünstigung nur für den Ausweisinhaber und nicht für die Begleitung.


stimme dir uneingeschränkt zu,sollten hier Betroffene sein,die lediglich das "H" ohne "B" haben unbedingt Einspruch einlegen ,soweit das noch möglich ist.
Auch hier ,es ist unrelevant ob schwerbehindert oder isolierte Beeinträchtigung.
Das Versorgungsamt sieht auch nicht die Schwerbehinderung;sondern lediglich die einzelnen Beeinträchtigungen.
Ich kenne Schwerbehinderte ,die haben auch nur das "H" auch ohne "B".
Es ist ein Trugschluss,zu glauben ,dass man mit einem behinderten Kind
alles ohne Klagen bekommt:neinnein::neinnein:
Ich kenne ebenfalls Spaltkinder mit 100 % und PS 3,ohne Probleme.
Ich musste mir alles hart erkämpfen,,mich hat keiner aufgeklärt.
Wenn jemand glaubt er ist nicht gerecht beurteilt,klagen...klagen ...und nochmal klagen:Regeln lesen:

Grit mit Helena
17.04.2009, 15:24
Ja so ist es bei mir.Haben das H aber kein B.Wollte im Versorgungsamt anrufen,da war es aber zu spät für Freitag.Mach ich gleich nächste Woche.

Manuela und Antje
20.04.2009, 12:58
Hallo!
Ich hab grad mal auf den SBA von unserer Tochter geschaut und wir haben auch nur "H" draufstehen. Einige Male habe ich schon als Begleitperson freien bzw. ermäßigten Eintritt bezahlt. Ich habe einfach den Ausweis vorgelegt und gesagt ich wäre die Begleitperson. Das war mal in der Wilhelma in Stuttgart und in so einem Indoorspielplatz.:roll:

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LG Manuela mit Antje *30.12.2004 lkgs links