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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepauschbetrag?Was ist das?



Kerstin mit Killian
04.12.2008, 13:40
Huhu,
Killian ist ja nun 4 und ich lese hier was vom Pflegepauschbetrag,ich habe es noch nie bekommen!
Kann ich das noch beantragen? Oder nur als er noch ein Baby war? :nixweiss:
Bitte mal aufklären ...
LG kerstin

Kerstin mit Killian
13.01.2009, 19:39
Hi,
Mh, weiß das wirklich keiner?
LG kerstin

Ricarda mit Louis
13.01.2009, 19:45
Meinst Du den Pflegepauschbetrag beim Finanzamt?

Den habe ich letztes Jahr beim Finanzamt geltend gemacht. Habe aber den Behindertenausweis und den Pflegegeldnachweis der KK mit eingereicht. Weiß leider nicht ob die beiden Sachen Voraussetzungen dafür sind.

Der Pflegepauschbetrag beträgt 924 € (glaub ich)

Versuchs doch einfach mal. Mehr als streichen kann das FiA eh nicht.

Kerstin und Alex
13.01.2009, 20:03
Hallo Kerstin, Vorausetzung ist SBA mit H. Welchen Ausweis habt Ihr denn? Mein Tipp geh mit dem Ausweis zum Finanzamt. Steuerbescheide können auch rückwirkend wieder geändert werden.


Viel Erfolg

Kerstin mit Killian
14.01.2009, 12:16
Hi, Wir haben 100% H.
Wwie kann ich mir das vorstellen?
Bekomme ich das geld so ausbezahlt oder einfach nur mit Steuern wieder?
LG Kerstin

Petra und Emelie
14.01.2009, 12:45
Wenn ich richtig liege, wird der Pflegepauschbetrag beim Steuerbescheid vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Als zusätzlicher Freibetrag sozusagen.
Damit ist das zu versteuernde Einkommen geringer und man bekommt mehr zurückerstattet.

Kerstin mit Killian
14.01.2009, 12:54
Hallo nochmal,
Ich gebe meine Steuer-papiere den Steuerberater,
dann wird er das ja wohl angegeben haben oder?
Danke gruß Kerstin

Petra und Emelie
14.01.2009, 13:55
Hallo Kerstin!
Wenn Du den SBA bgegeben hast, sollte man davon ausgehen, daß der Steuerberater weiß, was damit zu tun ist:D.
Der Pflegepauschbetrag ist aber auch im Steuerbescheid aufgeführt, so kannst Du es selbst noch kontrollieren. Wenn nicht, dann muß Du nach spätestens 4 Wochen nach Bescheiderteilung Widerspruch einlegen.