PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verlängerung der Elternzeit



Julia und Felix
12.09.2008, 05:53
hallo,

nun habe ich mal wieder eine frage, von der ich hoffe, sie in den richtigen themenbereich gesteckt zu haben.
vor felix´geburt, habe ich die elternzeit für zwei jahre beantragt.
jetzt zeichnet sich aber deutlich ab, dass eine verlängerung sinnvoll wäre, da ich auf grund der vielen therapien und untersuchungen, nicht wieder jeden tag arbeiten könnte.
der steuerberater hat mir geraten, im nächsten jahr, erstmal auf 400 euro basis loszugehen.
diesen monat, gab es einen engpaß in der praxis, in der ich vorher gearbeitet habe und ich wollte auch gerne mal versuchen, wieder zu arbeiten. das läuft im moment auch auf 400euro.
felix hat erst im januar 2010 einen kindergartenplatz, es geht also darum, das nächste jahr zu überbrücken.
hat jemand erfahrung, wie es sich damit verhält, ob ich jetzt noch eine verlängerung beantragen kann und wenn ja, bei wem?
geht das dann auch über den landkreis oder ist es sache des chefs?


l.g.julia

Doreen mit Elisei
12.09.2008, 07:36
Soweit ich weiß ist das Sache des Chefs. Ich habe vor etlichen Jahren auch ne Verlängerung gebraucht und habe das mit meinem damaligen Chef ausgehandelt.

Viel Glück dabei. :gut:

Ozzie
17.09.2008, 16:13
Wenn Du das dritte Jahr direkt an die zweijährige Elternzeit anhängen willst, genügt es, wenn Du den AG 7 Wochen vor Beginn des 3. Jahres informierst. Ablehnen kann der AG gar nichts, denn es ist einzig und allein Deine Entscheidung.

Nachzulesen hier (auf Seite 61):
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=tr ue.pdf

Julia und Felix
19.09.2008, 12:32
hallo,

mittlerweile habe ich mich auch schlau gemacht und genau das auch herausgefunden. vielen dank aber dafür.
die info habe ich von der kk bekommen.
ein wenig befremdet hat mich die aussage, dass eine kündigung unter bestimmten bedingungen auch in dieser zeit möglich sei, weil in der zeit des mutterschutzes nur dieser absolute schutz bestünde.
das sollte ich aber beim arbeitsamt erfragen, wo man mir das aber auch nicht so genau sagen konnte.
mir ist schon klar, wenn sie mich raushaben wollte, dann wird sie dafür auch wege finden, nur fand ich es schon komisch, denn ansonsten macht dieses zusätzliche jahr, ja nicht wirklich sinn.
geld kriege ich ohnehin keins mehr, es geht ja jetzt nur darum, die zeit, bis zum kindergarten zu überbrücken und die hoffnung, dass danach etwas weniger therapien nötig sind und ich damit auch wieder flexibler wäre und nach seinem dritten geburtstag auch durchaus mehr arbeiten könnte, als jetzt.
vielleicht noch interessant für andere:
wenn man sich arbeitslos meldet, dann muß man sich für mindestens fünfzehn stunden pro woche, dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen und bekommt dann auch nur für die zeit arbeitslosengeld.
je mehr stunden es also sind, desto mehr geld bekäme man auch.
in unserem fall schaffe ich derzeit zehn die woche, mit ach und krach (im moment), somit hoffe ich nun, dass ich mit den 400 euro auch im nächsten jahr weitermachen kann und anschließend wieder durchstarten kann.
danke für eure infos!

schönes we, julia

Kathrin und Jonas
19.09.2008, 12:42
bin in der gleichen Situation wie Julia. Hab nach 2 Jahren um ein weiteres verlängern wollen und mein AG hat dies abgelehnt.
Mein AG hat mir für diesen Herbst eine TZ-Stelle freigehalten, die ich aber nicht antreten konnte. Ich arbeite seit Dez. 07 als 400€-Kraft bei ihm.
Ich muss allerdings sagen, dass ich meine Vollzeitstelle, die ich vor Jonas Geburt hatte, sowieso nicht mehr antreten möchte/könnte.

Welche Vorteile hätte es denn, wenn ich auf mein "Recht" beharre?

Und wie wäre es (nur angenommen), wenn ich innerhalb von 3 Jahren wieder schwanger werde?

:hallo:

Nina mit Leonie
19.09.2008, 13:35
Kathrin, geh mal auf den Link, den Ozzie zwei Antworten weiter oben eingestellt hat. Da steht alles drin (und besser erklärt, als ich es jetzt hier könnte :D).

Obwohl, das mit der möglichen Kündigung kommt mir jetzt auch seltsam vor...:gruebel:
Und daß Dein Chef die Verlängerung abgelehnt hat, geht ja eigentlich auch gar nicht, außer, Du hast die Verlängerung zu spät bekannt gegeben.

Julia und Felix
19.09.2008, 14:21
hi,

nun weiß ich nicht, ob es bei mir falsch rüber gekommen ist- bislang habe ich das mit dem zusätzlichen jahr noch nicht gesagt, habe dafür auch noch zeit, bis mitte november. im gesetzbuch habe ich auch gefunden, dass der ag nichts gegen das weitere jahr machen kann, sofern man in den fristen bleibt.
ich habe mir eben auch nur gedanken gemacht, weil ja das zusätzliche jahr eben dafür sein sollte, den arbeitsplatz noch länger zu erhalten und das würde ja wenig sinn ergeben, wenn der ag dann doch das recht hätte, zu kündigen.
irgendwie alles sehr schwammig.
meine chefin ist derzeit im urlaub, ich möchte sie danach um ein gespräch bitten und hoffe, dass wir uns da einig werden, denn viele andere möglichkeiten bleiben einfach nicht.
soweit ich gelesen und richtig verstanden habe, so muß der ag auch teilzeit bieten und kann nicht verlangen, dass man wieder voll arbeitet.
hhhmm, klafft da mal wieder eine lücke zwischen theorie und praxis?
l.g.julia

Kathrin und Jonas
19.09.2008, 18:25
Die Broschüre gilt für mich aber noch nicht, da Jonas ja im August 06 geboren ist und Elterngeld/-zeit ging erst ab 2007 los!
Also :nixweiss:

Dani & Corvin
19.09.2008, 18:39
Das galt auch schon vorher so! Geändert haben sich doch nur die Regelungen für das Elterngeld, soweit ich das weiß?

Ozzie
20.09.2008, 07:52
@Kathrin und Jonas:

Der Inhalt der Broschüre gilt (was die Elternzeit angeht) auch für Dich

"Die Neuregelungen zur Elternzeit, die zum 1. Januar 2007 im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) (http://bundesrecht.juris.de/beeg/BJNR274810006.html#BJNR274810006BJNG000200000) in Kraft getreten sind, gelten für Geburten ab 1. Januar 2007 und darüber hinaus für alle Eltern, deren Kinder vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden bzw. die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Elternzeit befanden."

siehe hier: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

Nina mit Leonie
20.09.2008, 10:49
Der Begriff "zusätzliches Jahr" ist auch sehr irreführend!
Das dritte Jahr ist ja kein zusätzliches Jahr, der Erziehungsurlaub - jetzt Elternzeit - beträgt 3 Jahre oder entsprechend kürzer, je nach Wunsch der Eltern.

Julia und Felix
21.09.2008, 09:17
da hast du wohl recht.
gut finde ich aber, dass man es doch anscheinend relativ flexibel gestalten kann, gerade, wenn man dann feststellt, dass die zwei jahre nich ausreichen.
ich werde auf jeden fall berichten, was herausgekommen ist, denke, ist ja auch immer recht lehrreich für nachfolgende.

l.g.julia