Kathrin mit Luca
22.07.2008, 11:30
Juhuuu !!! Wir haben eine Sondergenehmigung für das Parken auf
1. Parkplätzen oder Parkstreifen mit begrenzter Höchstparkdauer
2. Parkplätzen oder Parkstreifen, die mit Parkuhren oder Parkschein-
automaten geregelt werden, ohne Gebühr zu parken
3. im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Std. zu parken
4. in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten
erlaubt ist, während der Ladezeit zu parken
5. auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Std. zu parken
6. in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Fläche
ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern zu parken
sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Std.
Mensch, was bin ich froh, zumal in Bethel keine kostenlosen Parkplätze mehr an der Klinik sind.
1. Parkplätzen oder Parkstreifen mit begrenzter Höchstparkdauer
2. Parkplätzen oder Parkstreifen, die mit Parkuhren oder Parkschein-
automaten geregelt werden, ohne Gebühr zu parken
3. im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Std. zu parken
4. in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten
erlaubt ist, während der Ladezeit zu parken
5. auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Std. zu parken
6. in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Fläche
ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern zu parken
sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Std.
Mensch, was bin ich froh, zumal in Bethel keine kostenlosen Parkplätze mehr an der Klinik sind.