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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Landesblindengeld



Katrin und Tommy
15.07.2008, 17:50
Hallo,

habe heute den Bescheid des sächsischen Landesblindengeld bekommen, wo Tommy monatlich 77 Euro bekommt.
Also Begründung schreibt das Amt das blinde, hochgradige Sehschwache, Gehörlose und schwerstbehinderte Kinder nach Vollendung der ersten Lebensjahres zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen und sonstigen Nachteike ein Blindengeld bzw. Nachteilsausgleich zusteht.

Kann mir bitte jemand sagen ob das gleich das Pflegegeld ist oder kommt da seperat noch mal ein Schreiben?
Tommy hat eine 100% Behinderung H.

Ich hoffe es ist jemand dabei der mir da weiter helfen kann, bitte.

Liebe Grüße Katrin und Tommy:embarras:

MelliMarco
15.07.2008, 20:17
Hallo Katrin,

das LBG hat nix mit dem Pflegegeld zu tun, LBG= Bundesland und Pflegegeld kommt ja von der KK. Wir haben es jetzt auch für Lena-Marie beantragt.....

Kathrin mit Luca
15.07.2008, 20:52
Wo kann man das denn beantragen ? Da habe ich noch nie etwas von gehört...naja, aber wer sagt sowas auch einem ?

Katrin und Tommy
16.07.2008, 19:06
wir haben es beim amt für familie und nach § 69 sozialgesetzbuch beantrag.
katrin

Ricarda mit Louis
16.07.2008, 19:14
Hallo

Pflegegeld kommt von der Krankenkasse was separat beantragt werden muss.

Ich würde mich aber mal erkundigen inwiefern eine Anrechnung des Landesblindengeldes auf das Pflegegeld erfolgt. Ich meine mal gelesen zu haben, dass das in einigen Bundesländern wohl angerechnet wird :gruebel:

Korrigiert mich bitte wenn ich jetzt falsch liege.

Irgendwer wird dass doch hier genauer wissen oder?

MelliMarco
16.07.2008, 21:35
Das Geld wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet oder sonstiges

Katrin und Tommy
17.07.2008, 19:37
Auf alle Fälle werde ich mal zu meiner Krankenkasse gehen und so einen Antrag auf Pflegegeld stellen. ( Oder ist das schon zu spät ??? )
Und dort werden die mir schon sagen wie und was angerechnet wird.

Vielen Dank Euch allen für die lieben Tipps und Ratschläge.


LG Katrin und Tommy

Isa mit Giuliana
17.07.2008, 21:36
Darf ich fragen, wo du es beantragt hast??

robbie
17.07.2008, 22:07
Habe ich noch nie von gehört, hat das hier denn sonst jeder beantragt? Sowas sagt einem doch keiner. Wem steht es zu und ist es denn in jedem Bundesland so? Wer hat euch das denn gesagt? Geht das überhaupt noch nach zwei Jahren?
Danke für Antworten
Nadine und Robbie:blume::hallo:

Ritschie
18.07.2008, 05:41
Also, es scheint tatsächlich von Land zu Land unterschiedlich zu sein. Ich hab mal gegoogelt und für Niedersachsen kann man z.B. hier nachschauen:
http://www.soziales.niedersachsen.de/master/C2100596_N2098702_I1740859_L20_D0.html

Im niedersächsischen Gesetz sind hier tatsächlich nur in irgendeiner Weise sehbehinderte Menschen anspruchsberechtigt, wenn ich nichts überlesen habe.

In Sachsen (http://www.slfs.sachsen.de/lva/133.htm) sind auch schwerstbehinderte Kinder (also mit einem GdB von 100) berechtigt.

In Bayern (http://www.zbfs.bayern.de/bayblindg/blind-ges.html) betrifft es wieder nur Menschen mit Sehstörung, genau wie in Thüringen (http://www.thueringen.de/de/bb/aktuell/blindengeld/content.html) und Schleswig Holstein (http://sh.juris.de/sh/gesamt/BliGG_SH_1997.htm).

Weiter habe ich nicht gesucht, aber die Sachsen scheinen da Glück gehabt zu haben.

Die Sach

Katrin und Tommy
18.07.2008, 20:52
Also bei uns in sachsen gibts so eine IFUS ( initativereinigung zur förderung und unterstützung für spaltkinder e.v. ) und die hatten so prospekte ausliegen wo sie hilfe angeboten haben und dort haben wir uns hingewendet und die haben geich die unterlagen mit gebracht, was wir alles ausfüllen können und beantragen müssen bzw. wollen.
da haben wir den behindertenausweiß beantragt und das pflegegeld bei der aok und den antrag nach dem sozialgesetzbuch.
also solche initativen helfen einen schon ein bissel mehr ( die haben jahrelange erfahrung ) als wenn man alles alleine machen muß, kann ich nur empfehlen. machen dann auch treffen und so weiter...
waren nur gerade jetzt im urlaub und konnten mir deshalb keinen auskunft geben und da habe ich mich an euch gewendet.

lg katrin