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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : IV und Trinkplatte



fa & sebi
27.06.2008, 22:41
Hallo zusammen

Muss hier rasch meinen Ärger kundtun:

Habe die Invalidenversicherung (IV) welche in der Schweiz die anfallenden Kosten bei einer Lkg übernimmt (OP`s, Fahrtkosten, Haberman ect) gebeten, das Brusternährungsset zu übernehmen. Habe einen langen Brief geschickt und erklärt, dass ich Mauro an der Brust mit dem BES stillte, da er wegen der Gaumenspalte kein Vaakum machen konnte und daher das BES notwendig war.

Heute kam nun die Antwort der IV: Sie übernehmen das BES nicht, da Mauro nach der Geburt eine Trinkplatte bekommen habe und dadurch ja saugen konnte... :motz:
Ja was nun den, bin ich die doofe Mutter, die nicht gemerkt hat, dass ihr Kind an der Brust saugen kann und sich immer die BES-Flasche um den Hals gehängt hat ...:eek:
Die haben ja mal wieder eine Ahnung dort, wäre ja eigentlich sehr schön wenn die Kleinen dank der Gaumenplatte saugen könnten,entspricht nur leider überhaupt nicht der Realität...

Werde nun nochmals an die liebe IV-Stelle schreiben, grosse Hoffnungen mach ich mir allerdings nicht, fände es aber eigentlich nur gerecht, da wir ja deswegen keine Haberman gebraucht haben...

Liebe Grüsse aus der Schweiz
Fa mit Mauro

Ritschie
29.06.2008, 13:33
Na klasse, schon der Begriff "Trinkplatte" zeigt ja, dass die Experten dort von der ganzen Sache nicht wirklich was verstehen.

Ich drück Dir die Daumen für den Wiederspruch!

fa & sebi
12.07.2008, 20:32
Hallo Kirsten

Leider habe ich deinen Beitrag erst jetzt gelesen, da ich einige Zeit nicht auf dem Forum war. Hab bei der IV bereits Einspruch erhoben und genau geschrieben warum eine Gaumenplatte eben auch kein Vaakum ermöglichen kann...So ein Bericht von einer Stillberaterin beigelegt wäre natürlich super gewesen! Werde mich aber gerne bei dir melden, falls mein Einspruch nichts gebracht hat. Danke vielmals für dein Angebot!

Eine sonnige Zeit wünscht Fa mit Mauro :blume: