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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : OP und Haushaltshilfe



Katja mit Celine
28.01.2008, 21:41
Huhu,

hab mal ne Frage bezüglich der Haushaltshilfe.
Nicht für mich sondern für eine Freundin.

Ihr Sohn soll bald so für 7 bis 10 Tage in die Klinik, er hat ne Hypospadie (Fehlbildung am Penis) und wird ne OP haben.
Nach der OP wird er im Bett liegen bleiben müßen.
Der Junge is ich 3 ( oder 4 :gruebel:) und sie hat noch eine Tochter die 5 is.
Die Mutter Alleinerziehend und Berufstätig.

Nun meinte die KK zu ihr, das sie ja nur für die Zeit die Haushaltshilfe gezahlt braucht wo das Kind nicht Betreut is.
Allerdings mein ich das anders.
Sie hat ja in der Zeit auch nen Verdienstausfall, weil sie ja Unbezahlten Urlaub nimmt., was ihr ja zusteht.

Weiß da irgendwer was zu, am besten noch n § oder so, den man dem erren von der KK an den Kopf werfen kann ?
Der gute meinte wohl, das der Junge ja durchaus auch allein im KH bleiben könnt...:eek::motz:

Und auch hier währe es gut was schriftliches zu haben, damit sie ihre rechte kennt und ihm das an den Kopf "knallen" kann.




LG Katja

Ritschie
29.01.2008, 05:49
Hallo Katja,


ich bin mir da leider nicht so sicher, ob das so einfach ist, mit dem "an den Kopf knallen"...


Soweit ich die Regelung kenne (§§ kann ich momentan leider nicht zitieren), ist es so, dass die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe sind, dass

- mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, pflegebedürftiges Kind in der Familie ist und


- keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.



Da Deine Freundin allerdings unbezahlten Urlaub nimmt und somit zuhause ist, kann sie den Haushalt weiterführen. Anders wäre es, wenn sie keinen Urlaub nehmen könnte. Dann müsste wieder die KK einspringen.

Sorry, aber vielleicht findet ja jemand anders noch eine bessere Regelung...?

Mandy mit Kevin
29.01.2008, 07:28
Mein Mann hat bei der 1.OP vom Kevin , ein Schreiben vom Arzt bekommen das ich von demunddem Tag bis zudem Tag in der Klinik liegt oder bin mit Kevin . Und er deshalb einen unbezahlten Urlaub nehmen mußte weil wir niemanden für Steven den größeren Bruder hatten . Wir haben dies dann bei der krankenkasse eingereicht und haben für diesen zeitraum den verdienstausfall meines Mannes bekommen .

Wie es allerdings mit einer Haushaltshilfe für diesen Zeitraum aussieht , müßte sich deine Freundin mal beim Jugendamt erkundigen .

Katja mit Celine
29.01.2008, 09:52
Ritchie, die Kinder sind ja beide unter 12.
Sie ist Alleinerziehend und nimmt Unbezahlt, weil sie mit in´s KH muß, sie kann ja den kleinen Stöpsel nicht allein nach OP dort lassen.

Und somit ist ihre 5 Jährige allein Zuhause !

Bei uns ist es ja auch so das ich im Grunde Zuhause bin.
Mein Männe nimmt Unbezahlten.
Ich bin im KH mit der Motte und mein Mann mit Kevin Zuhause.

Und das ging 3 mal Problemlos, auch jetzt wo ich Alleinerziehend bin machen wir das so.
Da versteh ich nicht wieso die KK ihr da so Steine in den Weg legt.

Die Alternative, so wie die KK es von ihr vorsieht, ist so, das sie den kleinen Stöpsel allein dort lassen muß.
DAS kanns doch nicht sein, oder ???????




LG Katja

Corinna
29.01.2008, 11:13
Hallo,

1.sie braucht ein Attest vom Kinderarzt, dass die Anwesenheit der Mutter im Krankenhaus "aus medizinischen Gründen erforderlich ist".

2.Den Verdienstausfall für den unbezahlten Urlaub bekommt sie über Krankengeld für krankes Kind von der Krankenkasse.
Attest vom Kinderarzt besorgen.

3.Die Haushaltshilfe bekommt sie nur, wenn auch die Mutter krank ist. Attest vom Hausarzt nötig.

Katja mit Celine
29.01.2008, 14:15
Hmm, OK.
Verdienstausfall wird gezahlt.
Nur ist ihr als Alleinerziehende, wo der Vater wirklich nicht greifbahr ist um sich um die Tochter zu kümmern, doch echt nur sehr gering geholfen mit.

Ich glaub jemand anderes Alleinerziehendes, der keine Betreuung zur Hand hat haben wir hier nicht, oder :gruebel:


Mal ehrlich, meiner Meinung nach haben die doch dann da irgendwo was ausgelassen in ihrem System.
Heißt das Trennungskinder müßen dann halt allein im KH bleiben,nach OP !!, weil der Mutter keine Betreuung gestellt wird ??
Und welche Alleinerziehende Mutter kann sich eine aus eigener Tasche leisten ???

Ich kann das gerad nicht fassen.



LG Katja

Ritschie
30.01.2008, 06:07
Da hatte ich offenbar was falsch verstanden. Ich dachte, dass Deine Freundin zuerst mit ins Krankenhaus geht (für die Zeit bekommt sie natürlich eine Haushaltshilfe) und danach noch zur Weiterbetreuung des Kleinen ein paar Tage zuhause bleibt (dafür würde sie wohl keine Haushaltshilfe bekommen).

Und Corinna hat natürlich Recht: sie soll sich die Atteste vom Kinderarzt holen!

Corinna mit Pascal
30.01.2008, 12:55
Hallo Katja,
ich habe zwar nur 1 Kind und bin Alleinerzeihend. aber als ich mit Pascal im KH war habe ich 2 Tage vom Arbeitgeber bezahlt bekommen und die restlichen Tage von der KK. Deine Freundin muß natürlich ein Artest haben das es notwenig war bei Ihren Kind zu sein. Kann denn von Deiner Freundin die Mutter nicht auf die kleine aufpassen?