sannylove
05.11.2007, 21:09
Hallo,
habe schon lange hier nichts mehr geschrieben, drum kurz unsre Geschichte:
Unser Sohn Luca kam im Dez 04 mit einer linksseitigen LKGS zur Welt. Wir hatten daraufhin beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, der uns mit einem GdB von 60 ab Geburt bis einschl. 5. Lebensjahr bewilligt wurde.
Wir sind daraufhin in Widerspruch gegangen, das Ganze ging dann nach Münster, auch dort meinte man, ein GdB von 60 wäre ausreichend...also haben wir beim Sozialgericht geklagt.
Vorigen Freitag war nun endlich die Verhandlung. In der Zwischenzeit haben wir vom Gericht verlangt, Gutachten zu erstellen. Luca wurde 2 Gutachtern vorgestellt, beide meinten fürs 1. Lebensjahr 100 + H, fürs 2. und 3. Lebensjahr 100.
Die Gegenseite (Versorgungsamt Münster) blieb stur bei der Vorstellung, ein GdB von 60 wäre ausreichend und stützte sich auf ein Schreiben einer Amtsärztin, die Luca nie gesehen hat, geschweige denn Ahnung vom Thema hatte...
Nun zur Verhandlung bzw. zum Ergebnis:
Wir bekommen jetzt fürs 1. Lebensjahr 100 + H und fürs 2. Lebensjahr + 1 Monat einen GdB von 100.
Also, wehren lohnt sich! Kleiner Tipp am Rande: Wer klagen sollte, soll ausführlich den Pflegeaufwand und auch finanziellen Aufwand ausführen und auch ein Gutachten anfordern.
Einen Anwalt hatten wir übrigens nie, mein Mann hat unsre Familie vor Gericht vertreten (zur Verwunderung des Richters)!
Schön, daß es doch noch so was wie Gerechtigkeit gibt!
Liebe Grüße
Sandra und Peter mit Lisa, Luca und Jannis
habe schon lange hier nichts mehr geschrieben, drum kurz unsre Geschichte:
Unser Sohn Luca kam im Dez 04 mit einer linksseitigen LKGS zur Welt. Wir hatten daraufhin beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, der uns mit einem GdB von 60 ab Geburt bis einschl. 5. Lebensjahr bewilligt wurde.
Wir sind daraufhin in Widerspruch gegangen, das Ganze ging dann nach Münster, auch dort meinte man, ein GdB von 60 wäre ausreichend...also haben wir beim Sozialgericht geklagt.
Vorigen Freitag war nun endlich die Verhandlung. In der Zwischenzeit haben wir vom Gericht verlangt, Gutachten zu erstellen. Luca wurde 2 Gutachtern vorgestellt, beide meinten fürs 1. Lebensjahr 100 + H, fürs 2. und 3. Lebensjahr 100.
Die Gegenseite (Versorgungsamt Münster) blieb stur bei der Vorstellung, ein GdB von 60 wäre ausreichend und stützte sich auf ein Schreiben einer Amtsärztin, die Luca nie gesehen hat, geschweige denn Ahnung vom Thema hatte...
Nun zur Verhandlung bzw. zum Ergebnis:
Wir bekommen jetzt fürs 1. Lebensjahr 100 + H und fürs 2. Lebensjahr + 1 Monat einen GdB von 100.
Also, wehren lohnt sich! Kleiner Tipp am Rande: Wer klagen sollte, soll ausführlich den Pflegeaufwand und auch finanziellen Aufwand ausführen und auch ein Gutachten anfordern.
Einen Anwalt hatten wir übrigens nie, mein Mann hat unsre Familie vor Gericht vertreten (zur Verwunderung des Richters)!
Schön, daß es doch noch so was wie Gerechtigkeit gibt!
Liebe Grüße
Sandra und Peter mit Lisa, Luca und Jannis