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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wichtig! Probleme mit dem Versorgungsamt/GdB



Ulrike13
29.08.2007, 22:24
Hallo Zusammen !
Brauche dringend Euren Rat und Eure Erfahrungen.
Wir haben Probleme mit dem Versorgungsamt in Soest.
Die Stufen Larissa mit ihrer Segel - Gaumen - Vomer - Fehlbildung mit 30% ein. Nach Ansicht unseres behandelden Arztes, stehen ihr wohl 100% H zu. Wir haben jetzt alles ausgeschöpft, so das uns nun nur noch 30% akzeptieren oder Klagen übrig bleibt.
Hat von Euch jemand ähnliche erfahrungen gemacht, geklagt oder akzeptiert ? Hat eine Klage aussicht auf Erfolg ?
LG

Sonia mit Simon
29.08.2007, 23:02
Hallo,

wir hatten dieses Problem mit dem Versorgungsamt Bremen. Simon wurde auch nur auf einen GdB von 30 eingestuft. Wir sind den Gang zum Sozialgericht gegangen, weil wir und die behandelnden Ärzte mit dieser Einstufung mehr als unzufrieden waren. Nach sehr viel Schreibarbeit hat das Versorgungsamt nun nach 2,5 Jahren eine Einstufung von 50 ab März 2006 vorgeschlagen (Festellung des Sticklersyndroms durch die Humangenetik) und ab September 2006 dann einen GdB von 70 mit H (Beginn der Frühförderung wegen zahlreicher anderer Probleme bei Simon) gültig bis 2012. Wir haben uns nun darauf eingelassen, da ich es leid war, ständig erneut darauf hinzuweisen das Simon 100 mit Vermerk H ab Geburt zustehen würden. Das Vesorgungsamt Bremen hat mir nun zum 3. Mal geschrieben, das eine Fehlsichtigkeit bei meinem Sohn nicht feststellbar ist( trotz augenärztlichem Gutachten)... ich frage mich noch immer, wieso Simon nun schon seit einem jahr eine Brille trägt....

Bis es zur Klage gekommen wäre, wäre wahrscheinlich noch mal 1 Jahr ins Land gezogen und wer weiß wie der Richter entschieden hätte. Denn inzwischen hat sich Simon mehr als gut entwickelt. Wenn Du einen langen Atem hast, dann reiche Klage ein und lege schriftlich deutlich dar, wieso ihr mit der Einstufung nicht einverstanden seit. Das Versorgungsamt wird dann nochmal zu seiner Einstufung Stellung nehmen. Am Sozialgericht kannst Du deine Tochter selbst vertreten und benötigst keinen Anwalt. Wir haben es ohne Anwalt "durchgezogen". Ich war aber oft versucht, die Angelegenheit doch an einen Anwalt abzugeben, da es schon mürbe macht, wenn man bei jeder Veränderung( Gaumenverschluß), neuen Diagnose etc. wieder seitenlange Berichte an das Sozialgericht verfasst.

Liebe Grüsse

Sonia mit Simon ( PRS, Gaumenspalte, Stickler-Syndrom)

Andrea und Lukas
29.08.2007, 23:05
Hallo Ulrike,

habe gerade das Heft der WRG zur Hand. Dort steht auch drin das bei einer Kompletten Gaumen-Segelspalte 100% und H berechtigt wären.
Du schreibst von eurem Arzt? Ist dies der Kieferchirurg im Spaltzentrum? Es wäre sehr wichtig das dieser Arzt in eurem Antrag erwähnt wird. Das Versorgungsamt stellt sich frei, bei diesem Arzt oder dem Spaltzentrum wegen dem Grad der Behinderung nach zu fragen. Aber wie viele hier schon geschrieben haben. Nicht gleich aufgeben sondern weiter machen. Ich drücke euch die Daumen das es klappt.

Ulrike13
02.09.2007, 21:27
Danke für Eure Antworten!
@ Andrea und Lukas:
Natürlich haben wir Dr. Koch und das Spaltzentrum erwähnt. Der hat auch einen ausführlichen Brief an das Versorgungsamt geschrieben. Daraufhin wurde Larissa von 20% auf 30% hochgestuft.
LG

SteffiM
12.09.2007, 11:28
Hallo!!!
Hat jemand von euch die Erfahrung gemacht, das die 100% aberkannt werden wenn alle OPs soweit gemacht wurden u einem dann nur noch 50% ohne Merkzeichen zustehen??
LG Steffi u Jan-Phillip (11.04.2000)