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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialgericht ja oder nein???



Sonia mit Simon
15.05.2007, 22:29
Hallo,

wie ja einige von Euch wissen, wurde Simon mit einem GdB von 30% nach der Geburt eingestuft. Damit waren wir nicht einverstanden und haben letztendlich Klage beim Sozialgericht eingereicht. Dort liegt die Klage nun seit Juni 05 und ich reiche regelmäßig Verlaufsberichte von Simons Entwicklung ein. Heute bekamen wir dann ein neues " Angebot" vom Versorgungsamt. Sie würden Simon nun ab Geburt ( Februar 05) auf 30% stufen, ab März 06 ( Feststellung des Sticklersyndroms) auf 50% und ab September 06 ( Beginn der Frühförderung) auf 70% mit Vermerk H bis 2012. Nun sind wir hier hin und hergerissen. Eigentlich geht es mir schon ums Prinzip und laut behandelndem Kieferchirurg ( der für das Versorgungsamt ein super Gutachten erstellt hat ) stehen Simon ab Geburt 100% mit H zu und nun eben 50-70%. Simon hat inzwischen super Fortschritte gemacht und die Frühförderung wird spätestens im September 07 beendet sein. Bestehe ich nun auf die Klage, stehe ich hinterher eventuell ohne GdB da, da sich das Ganze noch ewig in die Länge ziehen wird und Simon bis dahin alles aufgeholt hat?
Wie würdet ihr entscheiden? Und welche Vorteile ergeben sich aus den 70% mit Vermerk H? Gibt es außer den steuerlichen Vorteilen, auch andere Vergünstigungen ( wie z.B. Kindergartenkosten, da er dann als Integrationskind aufgenommen werden würde)???


Liebe Grüsse

Sonia

Petra und Emelie
15.05.2007, 23:24
Was ist das denn für eine Logik? Je älter Simon wird, desto mehr "Prozente" bekommt er:Ironie: :gruebel: .
Wirklich durchblicken können die nicht, oder?
Ob die Kosten für einen Integrationsplatz im Kiga übernommen werden, hängt nicht unmittelbar mit dem Schwerbehindertenausweis zusammen. Die sogn. teilstationäre Eingliederungshilfe Behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen im Integrationkiga wird vom Sozialamt übernommen (in Niedersachsen bei den Landkreisen, in Bremen wahrscheinlich von der Stadt). Der Kinder-und Jugendarzt des Gesundheitsamtes begutachtet und stellt den Bedarf fest. Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht zwingend erforderlich, macht sich aber natürlich ganz gut.
Wegen der anderen Steuervergünstigungen müsste ich nachgucken.
:knuddel:

Kirstin
16.05.2007, 23:02
Hallo Petra,

doch diese "stufenweise" Erhöhung macht Sinn. Denn erst ab dem Tag des Befundes kannst Du ja etwas beantragen. Also wenn es gleich so gelaufen wäre, wäre Simon ab Geburt für die LKGS eingestuft worden. Und dann mit dem neuen Befund wäre ein neuer Antrag gestellt worden. So habe ich auf jeden Fall Sonias Bericht verstanden.

Hallo Sonia,

schwierig schwierig, zu entscheiden. Es kommt darauf an, ob Du einen langen Atem hast, oder die Sache erledigt haben möchtest. Sozialgerichtsverfahren können unter Umständen Jahre dauern.

Ich ganz persönlich, rein nach Gefühl würde dem glaube ich zustimmen.

Mandy mit Kevin
17.05.2007, 12:51
Also vorteile mit einem Behindertenausweis gibt es , aber nicht für einem selber ( so hier in Bayern ) !

Ich würde an Eurer stelle klären welche Steuerlichen Vorteile zwischen 70 % und 100 % liegen . und dann mich für das Angebot entscheiden . Denn ihr habt 2005 um eine höhere Stufe gekämpft . Wenn ihr jetzt nocheinmal nein sagt und weiterkämpfen wollt . Kann es passieren das die es so lange herrauszögern bis er wieder herrab sinkt und gar nix mehr bekommt .

Doreen mit Elisei
18.05.2007, 16:54
Hallo Sonia, ich überlege schon einige Tage hin und her, was ich tun würde. Wahrscheinlich aber nicht einlenken. Simon standen auch ohne Stickler und FF die 100 GdB (schnell gelernt, Kirstin;) ) zu. Und soweit ich informiert bin, kannst du sowieso erst mit 80 GdB steuerliche Vorteile ausschöpfen. Deshalb nutzen Dir die 70 bis 2012 auch nichts.
Die Frage ist nur, ob ihr die Freibeträge nachgezahlt (angerechnet) bekommt für die vergangenen Jahre, falls ihr bei der Verhandlung erfolg haben solltet und rückwirkend die 100 bekommt.
Versteht mich hier wer? Was ist deutsches Recht doch kompliziert.:roll:

Doreen mit Elisei
18.05.2007, 16:57
Ach so und "H" ohne "B" ist eigentlich total sinnlos. Meiner Meinung nach schliessen sie sich ein. Eine Person, die hilflos (H) ist braucht ständige Begleitung (B) oder sehe das falsch?

Doreen mit Elisei
18.05.2007, 21:31
Wenn jedes Kind Begleitung braucht, schon weil es ein Kind ist, dann ist das "H" aber genau so sinnlos, weil jedes Baby ja ohne Erwachsene, die sich drum kümmern hilflos ist. Das Argument zieht bei mir nicht.
Aber wir haben ja B und H anstandslos bekommen. Wenn nicht, hätte ich es zumindest mit einem Widerspruch versucht.