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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was steht mir zu



ecflynn
21.03.2007, 07:56
So Ihr Lieben,
jetzt mal eine Frage zur Sache Geld oder was generell steht mir zu mit einem Kind mit LKGS.
Wie Ihr vielleicht schon wisst, bin ich erst im Mai '06 wieder nach D von den USA gezogen. Mein Mann ist Amerikaner und bin auch somit bei Ihm versichert. Ich bin Deutsch-Amerikanerin und habe das letzt mal in D '99 gearbeitet, und dann ging es in die Staaten fuer 7 Jahre, dort natuerlich immer fleissig geackert.
Sagt mal steht mir eigentlich von deutscher Seite her irgendetwas an Unterstuetzung ausser Kindergeld zu???
Wuerde mich einfach nur mal interessieren, da ich von der amerikanischen Seite her ueberhaupt keine Unterstuetzung bekomme, ist ja klar, die sind auch nicht so ein soziales Land wie wir, LOL. :D
Jetzt bin ich ja Zwillingsmama und ich weis, dass wenn ich bei einer deutschen Krankenversicherung waere ich sogar eine Tagesmutter/Hilfskraft von denen bezahlt bekommen wuerde. Mensch da bin ich ja richtig SOL.
Noch so nebenbei, habt Ihr fuer eure Kinder alle einen Behindertenausweis beantragt??? Wo beantragt man denn sowas??
LG
Christine

Dani & Corvin
21.03.2007, 09:24
Hallo Christine,

wir haben den Ausweis beantragt beim Versorgungsamt der Stadt in der man wohnt! Dann steht dir eigentlich noch Erziehungsgeld zu! Das habe ich beim Jugendamt beantragt!

Das Beste ist du gehst zum Arabeitsamt wo du dein Kindergeld beantragt hast und lässt dich beraten was dir zusteht! Die können deine Situation mit den Staatsangehörigkeiten und Versicherungsstatus besser beurteilen und wissen was man beantragen kann!

Also viel Erfolg! :Daumendrück:

liebe Grüße,

Dani

Andrea und Lukas
21.03.2007, 10:30
Hallo Christine,

So wie Danni gesagt hat, bekommst du vom Versorgungsamt deinen Behindertenausweis.
Die Frage stellt sich nur, bist du jetzt noch in Amerika mit deinem Mann versichert oder habt ihr hier euren neuen Wohnsitz angemeldet usw? Am besten wird es Sein wenn ihr Euch da beraten last.
Die Anträge an sich könnte Ihr so ziemlich alle bei der Gemeinde holen in der Ihr gemeldet seid.

Hamid und Zadaf
20.12.2009, 17:14
Schönen gutenAbend,

ab wan darf man erziehungsgeld beziehen und welche voraussetzungen muss man erfühlen, wie hoch ist die Summe des Erziehungsgeldes?
Ich würde mich über ihre Antwort sehr erfreuen! danke im vorraus

Carmen&Noah
20.12.2009, 18:40
Hallo Hamid
Das Bundeserziehungsgeld wurde für Kinder, die seit dem 1. Januar 2007 geboren sind, durch das Elterngeld ersetzt. Insofern ist die Bezugszeit des Erziehungsgeldes spätestens seit Anfang 2009 beendet. Man konnte sich entscheiden, ob man maximal zwölf Monate lang 450 Euro (Budgetbetrag) erhält oder ob man für maximal 24 Monate 300 Euro (Regelbetrag) pro Monat bekommt.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers war es möglich, die Elternzeit in zwei Abschnitte aufzuteilen und ein Jahr zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes zu nehmen.
Einige Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen) zahlen im 3. Lebensjahr freiwillig noch zusätzlich ein reduziertes Landeserziehungsgeld.
Es stellt keine dauerhafte Unterstützung dar, sondern wird nur für die 12 bis maximal 14 Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes gezahlt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils, welches den Antrag auf Elterngeld stellt, und dient als vorübergehender Entgeltersatz, Nicht-Erwerbstätige erhalten generell das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages.
Ersetzt werden maximal 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens des Antragstellers, maximal 1800 Euro im Monat.
Berechtigt ist,wer:


einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
dieses Kind selbst betreut und erzieht und
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

lg Carmen