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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkosten zum Integrations-Kiga



Petra und Emelie
06.07.2006, 13:49
Wir haben im März die Kostenanerkenntnis für Emelies I-Platz im Kiga erhalten. Bewilligt wurde die Massnahme bei unserem I-Kiga im Ort. Im Bescheid stand, daß Fahrtkosten grundsätzlich nicht übernommen werden. Das wäre auch o.k., da unser Kiga wirklich nur ein Steinwurf entfernt ist. Jetzt ist es aber so, daß die I-Plätze im hiesigen Kiga alle belegt sind, und wir gezwungen sind, auf den I-Kiga im Nachbarort (ist aber die gleiche Gemeinde) auszuweichen. Der Kiga ist aber 8 km entfernt. Das ist ja eigentlich nicht viel, aber ich fahre dann zusätzlich insgesamt 600 km mehr im Monat.
Ich habe dann gestern beim Landkreis wg. der Übernahme der Fahrtkosten angefragt. "Meine" Sachbearbeiterin war natürlich im Urlaub und ihre Vertretung sagt nur, daß Fahrtkosten nicht übernommen werden. Ich könnte aber trotzdem schriftlich einen Antrag stellen:mad:.
Das werde ich auch tun, da ich wie gesagt, gezwungener Maßen den anderen Kiga nehmen muß.
Hat jemand evtl. Erfahrung mit Fahrtkosten bzw. kann vielleicht sogar eine Gesetzesgrundlage benennen, die ich denen um die Ohren hauen kann?
Ich habe schon gegoogelt, aber nichts passendes gefunden (oder falschen Suchbegriff eingegeben).

Eva
06.07.2006, 14:28
Hallo Petra,

wenn du Fahrkosten erstattet haben willst oder einen Zuschuss bekommen möchtest, würde ich mal hier schauen:

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/

Hier stehen so ziemlich alle relevanten Gesetzestexte drin, du kannst mit der Volltextsuche nach "Fahrkosten" suchen (habs kurz ausprobiert, muss aber gleich hier weg, insofern hab ich nicht genauer geschaut). Du findest auch mit Sicherheit was unter "Integration" und "Teilhabe behinderter Menschen"; ob das was von den Fahrtkosten steht, weiß ich jetzt nicht aus dem Stehgreif.

Viel Glück bei der Suche ;-)

lg,
eva

Andrea mit Sabrina
06.07.2006, 14:34
Ich würde mir eine Bescheinigung geben lassen, dass es nötig ist und es zumindestens (falls es keine andere Möglichkeit gibt) beim FA mit angeben unter Sonderausgaben.