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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rentenversicherung für Pflegetätigkeit



Irini und Georgios
25.06.2006, 17:48
Hallo Zusammen,

habe eine Mitteilung von der AOK bekommen das Sie für meine Pflegetätigkeit für Georgios monatlich 644,00 an meine Rentenversicherung gezahlt wird. Und das es sich später auf meine Rente auswirkt(ist noch lang lang hin). Ich wollte euch das mit teilen das ihr darauf eine recht habt wenn eure Kinder Pflegestufe 1 oder höher haben.

Lg

Irini und Georgios

Karina
26.06.2006, 10:39
Das nennt man versicherungspflichtige nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit. Aber nicht jeder, der sein Kind pflegt erwirbt daraus Rentenanwartschaften. Es müssen folgende Voraussetzungen dafür erfüllt sein:

- anerkannte Pflegestufe des Kindes
- mindestens 14 h wöchentlich pflegend
- nicht mehr als 30 h wöchentlich daneben beschäftigt oder selbständig tätig

Wenn man sich die Pflege mit dem Partner teilt, wird das von der Pflegekasse entrichtete Beitragsbemessungsentgelt zeitanteilig auf die beiden Pflegenden aufgeteilt. Dann ist die Pflege in der Regel geringfügig (unter 400€), das heißt nicht mehr versicherungspflichtig, weshalb keine Rentenanwartschaften mehr erworben werden.

Das heißt, wer eine Vollzeitbeschäftigung ausübt oder gemeinsam mit einer anderen Person pflegt (z.B. Vater der Kindes) bekommt keine Pflichtbeiträge von der Pflegekasse. Das sind auch keine 644 € (=Beitragsbemessungsgrundlage). Es sind 19,5 % davon.

Sobald die Pflegestufe für ein Kind anerkannt wird kümmert sich die Pflegekase von selbst um die Rentenangelegenheiten.

LG Karina