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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensteuer - was bekommt man mit 100 % H



Pia und Ellen
18.07.2004, 22:58
Behindertenpauschbetrag

Bei der Einkommensteuererklärung kann man einen Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro (Stand 2004) bei einem GdB von 100 % H geltend machen. Eine Kopie des Behindertenausweises der Steuererklärung beifügen und im Mantelbogen eintragen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

Pia und Ellen
18.07.2004, 23:00
Pflegegeld

Habe selbst keines beantragt. Hier können evtl. andere Forumsteilnehmer bessere Informationen weitergeben.

Jedenfalls müssen 90 Minuten Mehraufwand in der Grundpflege und hauswirtschaftliche Verpflegung durch die Spalte bedingt auftreten, damit man Pflegegeld erhält.

Eine gute Übersicht über die „normalen“ Zeiten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Verpflegung eines gesunden Kindes kann man folgender Seite entnehmen:

www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

Pia und Ellen
18.07.2004, 23:03
Pflegepauschbetrag

Auszug aus dem Gesetz § 33b Abs.6

... (6) 1Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, kann er an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag von 924 Euro (Stand 2004) im Kalenderjahr geltend machen (Pflege-Pauschbetrag), wenn er dafür keine Einnahmen erhält. ²Zu diesen Einnahmen zählt unabhänging von der Verwendung nicht das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld. ....

Soll heißen, wenn auf dem Behindertenausweis das Merkzeichen „H“ (=hilflos) vermerkt ist, hat man Anspruch auf diesen Pauschbetrag (auch wenn man Pflegegeld erhält).
Dies muß man allerdings auf dem Mantelbogen der Steuererklärung ankreuzen, sonst bekommt man den Betrag nicht angerechnet.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

Corinna
30.12.2004, 21:36
Hallo,

habe gerade unsere Einkommensteuererklärung 2004 ausgefüllt und wollte nur nochmal für Euch zusammenfassen, was Alles "ansetzbar" ist:
(Vorausgesetzt 100 H Ausweis) und natürlich ohne Gewähr:

Behinderten-Pauschbetrag 3.700,-€

Haushaltshilfe (Oma) 924,-€

Pflegepauschbetrag 924,-€
(egal, ob man Pflegegeld erhalten hat, oder nicht!)

Behinderungsbedingte Kfz-Kosten
(bis zu) 15.000 km x 0,30 € = 4.500,-€ (Ohne Fahrtenbuch!)

WRG-Beitrag als Spende 40,-€

Viel Spaß beim Steuernsparen...

Nicole & Ben
30.12.2004, 23:20
Hallo Corinna,
danke für deine Infos !!
Habe dazu aber noch eine Frage:
Kann man den Pflegepauschbetrag auch einsetzen, wenn man kein Pflegegeld erhält?? (da blick ich nicht durch :nixweiss: )

LG von Nicole & Ben

Corinna
31.12.2004, 10:13
@ Kirsten:

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann Du den Betrag gezahlt hast. Zahlung altes Jahr - Ansatz im alten Jahr.



@ Ben´s Nicole:

Kannst Du natürlich auch ansetzen, wenn Du kein Pflegegeld erhalten hast.

Tina & Andy
31.12.2004, 10:50
Hallo Hab auch noch ne Frage.
Und zwar das mit Haushaltshilfe das gild nur für 100% und h oder?
Wir haben jetzt unseren Neuen Ausweis bekommen Andy hatte 60% ohne zusatz.Durch diesen Schiefhals hat er jetzt 70% ohne zusatz (gilt bis 08.2008)verändert das was?
Oh waren doch gleich zwei :lol:

Corinna
31.12.2004, 19:04
@ Tina:

Haushaltshilfe-Ansatz Voraussetzung: Entweder hilflos H,
oder GdB mindestens 50 %. Dein Ausweis reicht also auch!

Pia und Ellen
01.01.2005, 21:45
Hallo Corinna und die anderen,

Pflege-Pauschbetrag kann man immer mit 924,00 Euro ansetzten, wenn man die Einstufung "H" hilflos hat.

Den Pflegepauschbetrag kann man auch ansetzen, wenn man Pflegegeld erhält.

Nicole und Julia
01.01.2005, 22:11
dann auch bestimmt wenn man keines mehr erhält und die Zahlungen schon abgeschlossen sind...oder???? Wir haben noch 100% mit H.... mal sehen wie lange noch!

Antje mit Tim
14.01.2005, 21:05
Für Vergünstigungen bei der Steuererklärung gibt es ein aktuelles Merkblatt: Es kann unter www.bvkm.de kostenlos heruntergeladen werden.

Winnie & Peer-Lucas
20.01.2005, 22:05
Gilt dieser Pauschbetrag auch bei 70% mit H ?
Liebe Grüße, Winnie und Peer-Lucas

Winnie & Peer-Lucas
20.01.2005, 22:14
Hallo, Corinna!
Kann man den Behinderten Paushbetrag von 3700,- auch bei 70 % und H einsetzten , hast du da eine Ahnug?
Liebe Grüße, Winnie und Peer-Lucas

Corinna
21.01.2005, 09:28
Hallo,

70 % ohne H = 890,00€

70 % mit H = 3.700,00€

Behindertenpauschbetrag.

Alles Klar?

Winnie & Peer-Lucas
30.01.2005, 21:42
Danke, Corinna,für deine Hilfe.

Liebe Grüße, Peer-Lucas und Winnie

Kerstin mit Paulina
31.01.2005, 10:41
Liebe Corinna!
Vielen Dank für Deine guten Tipps! Das ist echt super.

Alles Liebe von
Kerstin

Nicole und Julia
13.02.2005, 13:32
Hallo, Corinna!
Ich muß doch meinen Sohn auch mit auf dem Anlage N Bogen aufführen, unter Punkt:97,99,105., oder?v und im Anlagen Kind 57,58,
Bei Punkt 99 was trage ich dort für ein antragsgrund ein, und die Anschrift von der Oma, als Haushaltshilfe?Bin ich überfragt! Vielleicht kannst du mir da weiter helfen!
Vielen Dank; Winnie &Peer-Lucas.

Nicole und Julia
13.02.2005, 13:32
Hallo Winnie,

Nicht in der Anlage N!
Sondern in dem doppelseitigen Einkommensteuer-Mantelbogen:

Zeile 99: (für Haushaltshilfe) 01.01.-31.12.04 924,-
Zeile 100: Grund: Kind mit GdB 100%H,
Name+Adresse der helfenden Person (z.B.Oma)

Zeile 105: (für Pflegepauschbetrag) Name+Adresse Kind und Kopie Ausweis beilegen.

Zeile 117: Kfz Kosten, Arzt-Zuzahlungen, Ohrstöpsel...

Zeile 89: Spenden z.B. WRG-Beitrag

Anlage Kind:
Zeile 57: (für Übertragung Behinderten-Pauschbetrag)
X behindert, X ständig hilflos, GdB 100 H
Zeile 58: gültigkeit eintragen

:idea: Alles klar?

Winnie & Peer-Lucas
14.02.2005, 23:54
Vielen dank, Nicole!
Dann habe ich es ja doch soweit richtig ausgefüllt.

Liebe grüße, Peer-Lucas und Winnie.

julia
28.07.2005, 00:05
hallo,
habe heute nachricht bekommen vom versorgungsamt daß unsere tochter gina *21.04.05 mit kompletter Gaumenspalte als 100% + Kennzeichen H eingestuft wird. Wer hat erfahrung mit dieser situation? z zt weiß ich ein bißchen über die freibeträge und die evtl befreiung der kfz steuer bescheid. werden die freibeträge alle erst mit der einkommensteuer für 2005 wirksam oder wirken sie sich schon jetzt auf das monatliche einkommen aus wenn man es dem arbeitgeber mitteilt? habt ihr eventuell auch einen behinderten-parkausweis bekommen? ist ja alles noch ganz neu und komisch :o weiß gar nicht was ich zuerst machen soll...danke für eure tipps! ach ja, wie lange habt ihr diese 100% + H ggf behalten, sprich wann wurde es erneut überprüft, bei uns ist von erstmal einem jahr die rede..
lg
julia mit gina aus hameln

lolli
28.07.2005, 08:31
Hallo,die KfZ Steuer mußt du jetzt nicht mehr zahlen wenn du das Auto auf deine Tochter anmeldest aber einen Parkausweis kriegst du nicht.Du kannst noch eine Karte für Bus und Bahn beantragen beim Versorgungsamt.LG.

Andrea mit Sabrina
28.07.2005, 13:21
Erkundige Dich mal bei der Selbsthilfevereinigung für Lippen-Gaumen-Fehlbildungen e.V. . Dort gibt es eine tolle Broschüre mit den nötigen Infos.

Warum willst Du einen Parkausweis für einen Behindertenparkplatz haben? Die Betroffenen benötigen mehr Platz wegen dem Rollstuhl. Hat Dein Kind einen Rollstuhl? Es gibt inzwischen Parkplätze für Kinderwagen, die sind ja wohl eher angebracht.

alex
28.07.2005, 16:25
Hallo

In Bayern zb. erhält man nur die KFZ Steuerbefreiung auf den 2. Wagen der auf das Kind angemeldet wird und nur entweder KFZ Steuerbefreiung oder Bus & Bahn frei dh. es muss trotz Befreiung ein Betrag X ( Höhe ist mir entfallen ) bezahlt werden und es kann nur 1mal zwischen den beiden Mögkichkeiten wechseln.

lg
Alex

Corinna mit Pascal
28.07.2005, 19:50
Hallo Julia,
wir hatten am Anfang auch 100% und H, aber nur für 1 Jahr. Dann wurde es geprüft und wir wurden direkt runtergestuft auf 50%. Wir hatten aber direkt einen Ausweis bekommen damit wir mit Bus und Bahn fahren können. Das ist aber von Stadt zu Stadt verschieden.
Wenn Du das Auto auf Deine Tochter anmeldest, dann darfst Du aber glaube ich nur damit fahren um Besorgungen für Sie zu machen. Oder zum Arzt fahren.

Monibochum
16.09.2005, 13:58
hallo
meine tochter ist jetzt 6 monate und hat ne rechte gaumen,lippen,kieferspalte
die lippe urde schon geschlossen
jetzt haben wir einen ausweis bekommen auf 100 für 6 jahre einstufung H
Was kenn ich mit dem ausweis machen?
steht uns ganzes erziehungsgeld zu?bekommen wir pflegegeld?
Über antwort würd ich mich freuen
lieben gruß Monika Mit Chantal 6 monate

Doreen mit Elisei
16.09.2005, 14:01
Hallo Willkommen, schau mal in die Seiten "Recht in Deutschland". Da steht vieles drin. Mir fällt spontan nur ein, dass der Ausweis beim Erziehungsgeld rangezogen wird und die Einkommensgrenze höher wird. Und dass ihr beim Lohnsteuerjahresausgleich einen Freibetrag bekommt.

Barbro
16.09.2005, 14:05
Hallo,

Pflegegeld hat mit dem Ausweis erstmal nichts zu tun, das mußt Du bei der Pflegekasse Deiner Krankenkasse beantragen. Dann kommt der medizinische Dienst zu Euch und prüft, ob Ihr einen Anspruch habt.

Mit dem Ausweis kannst Du auf Deiner Steuerkarte einen Steuerfreibetrag eintragen lassen, das ist natürlich viel Geld. Und bei der lohnsteuererklärung kannst Du auch einige Dinge absetzen, das steht hier aber auch in einem vorherigen Beitrag.

Du kannst auch die KfZ-Versicherung auf das Kind eintragen lassen, dann zahlt Ihr weniger. Oder Ihr bekommt den Sozialtarif bei der Telekom (Formular kannst Du im Internet beantragen). Neue Autos gibt es auch von einigen Herstellern günstiger.

Bei der WRG gibt es ein Heftchen über die sozialen Vorteile und Ansprüche, villeicht kannst Du Dir das zu schicken lassen.

Oder lies Dir hier noch andere Beiträge durch, da wurde schon einiges beantwortet und es gibt gute links zu anderen Seiten.

Viele Grüße,
Barbro

Gabi und Lukas
20.09.2005, 12:12
Hallo Kirsten!
Also, ich habe mich damals bei der Bahn erkundigt, und da hieß es: Das Kind muss ja sowieso nichts zahlen, die erwachsene Begleitperson muss schon zahlen.
Hoffentlich wird No nicht wirklich krank, aber hast Du nicht heute Morgen am Telefon noch gesagt: "Ich frage mich, wie der mit so wenig Schlaf auskommt?"
Grüße von Gabi

lolli
20.09.2005, 17:10
Hallo also ich darf als Begleitperson umsonst mit Bus und Bahn mitfahren,wir haben extra ne Wertmarke vom Versorgungsamt bekommen.LG

Corinna mit Pascal
22.09.2005, 20:49
Hallo,
ich hatte auch eine Wertmarke, aber im Ausweis stand der Satz in Begleitung und war durchgestrichen. Ich mußte auch bezahlen.

Günter
11.12.2005, 12:23
Hallo!
Letzte Woche haben Wir für Leon den beantragten SB ausweis erhalten.Er hat für 5J. 100% und H bekommen. Und dazu habe ich einen Tip, ich bin damit und mit der Lohnsteuerkarte zum Finanzamt gefahren und habe mir den Pauschbetrag eintragen lassen. Der Sachbearbeiter sagte das sind 300% mit einem H. Das heißt nun das Wir im Monat 309,-Euro und im Jahr 3.700,-Euro Steuerfrei haben. Das lohnt sich schon finden Wir. Schonmal einen kleinen Ausgleich für die Kleinen.

Andrea mit Sabrina
11.12.2005, 12:50
Vor allem sind es ja auch Mehrausgaben, die man hat. Prima, dass es so gut geklappt hat.

Pia und Ellen
11.12.2005, 21:20
Hallo Günter,

ihr könnt auch jede Menge an aussergewöhnlichen Belastungen geltend machen.

Habe hier einige Beiträge verfasst. Meiner Meinung nach lohnt sich die Mühe die Beiträge zu lesen!!

Bei Fragen kannst Du Dich auch nochmal per PN an mich wenden. Bin leider nicht immer täglich hier.

Mandy mit Kevin
20.12.2005, 09:27
Ich kenne mich mit den Gesetzten nicht so aus und dieses Fachchinesisch verstehe ich auch nicht so ganz .

Im Januar möchte mein Mann die Steuererklärung machen . Was kann ich mit dem Behindertenausweis machen ? Wozu ist er den überhaubt gut ( ausser für´s Auto - habe ich keins ) ?

Wie schon gesagt ich bin in diesen Dingen ein Depp !

:tannenba: :snowman: :tannenba: :santa: :tannenba: :santacla: :tannenba: :santa: :tannenba: :snowman: :tannenba:

Katja
20.12.2005, 13:12
Moin Mandy!

Man kann auf der Rückseite der Steuererklärung den Grad der Behinderung eintragen und weiter unten eine Behindertenpauschale als außerordentliche Belastung geltend machen. Eine Kopie des Ausweises würde ich dazulegen. Ansonsten findet Ihr im Begleitschreiben zur Steuererklärung immer die Hinweie, wo Behinderungen eingetragen werde.

Was Ihr sonst noch absetzen könnt, weiß ich auch nicht genau, z.B. Krankenhauskosten, Fahrten etc.

Viele Grüße
Katja

Pia und Ellen
20.12.2005, 13:14
Hallo Mandy,

ich habe alles was mir bekannt ist bereits in "Recht in Deutschland" reingeschrieben. Ich schick dir aber mal per PN meine Tel. dann kannst Du oder Dein Mann mich auch mal anrufen.

Tabea
23.05.2006, 16:44
Durch den Schwerbehindertenausweis mit 100 % ? Wir haben die Lohnsteuer mit einem Computerprogramm gemacht da wird am Ende angezeigt was man evtl. erstattet bekommt, ist viel weniger als wo ich noch gearbeitet habe, also haben wir etwas falsch gemacht oder ist es doch nicht so gravierend? Weil man hört und ließt auch hier das man viele Vorteile bzw. Vergünstigungen hat…. Dann noch etwas ich lese hin und wieder etwas von Pflegegeld ist das immer so das man das bei LKGS bekommt oder habe ich das falsch gelesen??? Danke für Aufklärung :hallo:

Katja mit Celine
23.05.2006, 20:38
Na so berauschend viel kann ich dir nicht sagen.
Ich weiß nur so viel das du Kilometer bei der Steuer Absetzen kannst, dazu gibt es hier ein sehr langes Post, das ist dann schon nicht gerad wenig, was dabei rum kommt.
Und irgendwo hab ich mal aufgeschnappt, das man beim Hausbau und Autokauf Vergünstigungen haben kann, da kann ich dir aber nix weiter zu sagen.
Achso und beim Erz. Geld gibt es eine Pauschale die angerechnet wird, hat bei uns allerdings nix gebracht, da mein Männe zu gut Verdient.


LG Katja

Tabea
23.05.2006, 21:25
Danke dir Katja,
werde mich da mal belesen.... :gruebel:

Kerstin mit Killian
23.05.2006, 21:27
Hi Tabea,
bei Außergewöhnliche Belastung kannst du das Kilometer geld eintragen.
Wir geben es seit Killian da ist beim steuerberater ab,und haben mehr als vorher trotz Bezahlung des Steuerberaters.
Laß dich doch einfach mal Beraten.
Gruß kerstin und Killian

Pia und Ellen
07.06.2006, 11:26
Hier fasse ich mal alle Beiträge zusammen was man bei der Steuer alles geltend machen kann

Isa mit Giuliana
23.04.2008, 12:19
Naja, ich möchte noch erwähnen, dass viele Gemeinden bei dem Merkzeichen H (und auch andere) oder min. Pflegestufe 1 von der Hundesteuer befreien, auch nachträglich.

Somit zahlen wir für Barney 0 € anstatt 74,40 € pro Jahr.

Mary1977
03.12.2008, 15:26
Wie ist denn das nun? Wenn man das Auto auf das Kind anmeldet, darf man dann wirklich nur Fahrten mit dem Kind machen? Und um den Sozialtarif zu bekommen, muss man ja sicher das Telefon auf das Kind anmelden, oder?

Laut einer Bakannten können nur noch 3000 km ohne Fahrtenbuch angegeben werden.

Ritschie
03.12.2008, 22:21
Also - der § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz ist da eindeutig.
:Guck hier: http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html

Absatz 3:
"Die Steuervergünstigung ... entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen."
Wenn Du z.B. für Dein Kind etwas besorgst (Haushaltsführung), kann das auch unter die Steuervergünstigung fallen, ohne dass das Kind im Auto sitzen muss.
Wenn Du aber z.B. mit dem Auto alleine ins Kino fährst, so fällt das nicht unter die Steuervergünstigung.

Das mit den 3.000 km ist tatsächlich so. Das Finanzamt erkennt ohne Nachweis behinderungsbedingte Fahrten nur bis zu dieser Höhe als angemessen an.

Mary1977
04.12.2008, 12:08
Vielen Dank für die Antwort Ritschie

eileen
19.06.2009, 00:37
Hallo
Habe die Tage für meine Eileen den Schwerbehindertenausweis 100%H bekommen
Habe hier was von einer Haushaltshilfe gelesen bekommt man die dann gestellt.
Habe in diesen Sache noch keine Ahnung was man alles bewilligt bekommt,meine Kleine ist jetzt 3 Monate alt
Gaumenspalte + PRS
Mit freundlichen Gruß
nicole und eileen

Doreen mit Elisei
19.06.2009, 08:34
Hallo Nicole,
die Haushaltshilfe hat mit dem Schwebindertenausweis nichts zu tun. Die musst du bei Bedarf bei der Krankenkasse beantragen. Den Ausweis kannst du bei der Steuer mit angeben und wenn ihr evtl. Wohngeld bekommt mit einreichen.

Natascha mit Mara-Sophie
03.12.2009, 14:49
Hallo,

wollte auch noch mal nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe, ich muss also das Auto auf meine Tochter anmelden, damit ich keine KFZ-Steuer mehr zahlen muss?

Und meine Tochter muss dann eigentlich immer mit im Auto sein, bzw. muss ich für sie was erledigen? Was mache ich, wenn ich meinen Sohn in den Kindergarten ohne meine Tochter fahre?

Diesen Pauschbetrag bei beiden Elternteilen auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen?

Vielen lieben dank im Voraus.