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sannylove
20.01.2006, 12:59
Vorweg: Der Beitrag stand unter soziale Hilfen, scheint da aber untergegangen zu sein, darum kopiere ich ihn hier nochmal, in der Hoffnung, Antworten/Erfahrungen zu bekommen...




Hallo zusammen,



wir möchten uns an Euch wenden, um Eure Meinung / Erfahrungen und evtl. Hilfe zu bekommen.



Zur Vorgeschichte:

Unser Sohn Luca wurde als Christkind am 24.12.04 mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte geboren.

Der erste Besuch einer Klinik erfolgte damals in den Knappschaftskrankenhaus (Uni) Bochum, wo Prof. Dr. Wolff auch die Fehlbildung diagnostiziert.

Aus verschieden Gründen haben wir weiter gesucht und sind seit Febr. 2005 bei Herrn Dr. Koch in Siegen in Behandlung. Dr. Koch stellte zusätzlich eine umfangreichere Diagnose der Fehlbildung.



Nun zum Thema:

Wir haben einen Antrag auf Schwerbehinderung beim hiesigen Versorgungsamt (NRW) gestellt. Die Fehlbindung von Luca (auf Grund der Diagnose Wolff) wurde lediglich mit einem GdB von 60 anerkannt. Wir legten Widerspruch ein. Die Bezirksregierung Münster lehnte unseren Widerspruch ab. Folglich haben wir beim Sozialgericht Dortmund (dann in Ergänzung mit der Diagnose von Koch) Klage eingereicht.



Nach unzähligem Schriftverkehr sind wir nun an einen Punkt angelangt, an dem alle Aussagen gemacht wurden und deutlich entgegen gesetzte Standpunkte vorhanden sind.

Trotz Vorlage von Diagnose, OP-Bericht, Verweis auf die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit usw. bleibt die Gegenseite nach wie vor bei der Auffassung eine derartige Fehlbildung sei mit einem GdB von 60 ausreichend eingestuft.



In Abstimmung mit dem zur Zeit behandelnden Arzt sind wir jedoch der Auffassung, dass diese Fehlbildung von Luca mit einem GdB von 100 mit Merkzeichen H anzuerkennen ist.



Nun unsere Frage an Euch:



Hat jemand von Euch eine Klage bei einem Sozialgericht in NRW gewonnen?
Kann uns jemand einen geeigneten Anwalt in NRW empfehlen, dem diese Thematik rund um die Anerkennung des GdB bestens bekannt ist und der in jüngster Vergangenheit diesbzgl. prozessiert hat?


Auf Eure zahlreichen Infos freuen wir uns und bedanken uns vorab.



Viele Grüße


Fam. Ludewig

Gigi und Leon
20.01.2006, 16:45
Hallo!
Leider habe kann ich euch da keine direkten Hilfen geben, bezüglich Anwalt usw.
GGf, kann ich mich aber gerne bei der WRG für euch erkundigen wenn ihr das nicht schon gemacht habt. Meldet euch bitte.
Andererseits habe ich aber schon öfter jetzt gehört, dass zur Zeit extrem versucht wird, den GdB runterzuschrauben, was natürlich völliger Quatsch ist. Von da her möchte ich euch auch ermutigen dagegen anzugehen, denn eigentlich steht es euch ja zu!!!!
Also meldet euch, wenn ich mal nachfragen soll, ja?
Gigi

Tabea
20.01.2006, 20:54
Hallo Familie Ludewig,

bei uns ging es Gott sei Dank reibungslos unser Sohn bekam 100 % H in seinem Schwerbehinderten Ausweis, es kann doch nicht sein das Ländertechnisch so unterschiedlich entschieden wird?! Gut das ihr euch das nicht gefallen lasst, auch wenn es anstrengend ist nur nicht aufgeben…. Wir können leider keine Ratschläge geben wir drücken euch die Daumen das es bald geändert wird … haltet uns auf dem Laufenden wie es weiter geht. Danke!

maria
20.01.2006, 21:18
Hallo miteinander,

auch ich denke, die Frage wurde nicht übersehen, sondern es hat einfach keiner eine Antwort gewusst.
Bitte beim nächsten Mal beachten, keine Doppelposts, glaubt mir, hier wird alles gelesen!
Ich lasse den Thread mal ein paar Tage im Treffpunkt stehen, obwohl er hier nicht hingehört.
Nur zur Info: In Österreich ist es gang und gebe das man mit einer beids. LKGS nur 60% bekommt, mein Sohn Florian hat auch nicht mehr!

Ben
21.01.2006, 15:12
Wieso bekommt man mit einer Spalte überhaupt einen Schwerbehindertenausweis?

Andrea und Lukas
21.01.2006, 20:14
Hallo Ben,

gute Frage! Es ist ist das unsere Kleine durch den Einsatz der WRG wie ich weiß , seit einigen Jahren einen Behindertenausweis bekommen, dies hat viele Gründe. Einer Davon ist, das man durch den Ausweis sich einiges an Geld von der Steuer wieder holen kann, das man durch die vielen Fahrten zu den Ärzten, die ersten Jahre entschädigt wird. Was ich finde ist, dass man jeder Spalte individuell Betrachten muß, und ich finde es als betroffene Mütter die sehr wohl eine schwere Zeit mit ihrem Kind verbracht hat sehr fair.

Was mich wundert ,wenn es sich um eine doppelte LKGS bei Luca gehandelt hat, es überhaupt eine Diskussionspunkt für die 100% gab. Ich würde euch auch raten euch an die WRG zu wenden, die haben sehr viel Infomaterial und es gibt eine Tabelle in der die Behinderung in diese Prozentstufen eingeteilt ist.

Drücke die Daumen das es klappt, leider sind so manche Vorgänge der Ämter nicht nachvollziehbar.

Pia und Ellen
23.01.2006, 09:25
Hallo Fam. Ludewig,

ich habe es ebenfalls nicht überlesen, konnte aber zur Fragestellung mich leider nicht äußern:nixweiss: . Kann mich nur meinen Vorrednern/innen anschließen:

Mal bei WRG nachfragen

Gabi und Lukas
23.01.2006, 09:51
Ich möchte Euch nicht entmutigen, aber ich kenne eine Familie, die auch beim Sozialgericht Klage eingereicht haben. Auch bei ihnen war die Sachlage im Prinzip klar: Das Kind hätte 100% bekommen müssen, aber sie haben den Prozess verloren.
Ich fürchte, dass es einfach sehr, sehr schwierig ist, mit einer Klage etwas zu erreichen. Aber halt uns bitte auf dem Laufenden, wie die Sache weitergeht.
Liebe Grüße von Gabi