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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anträge auf Zusatzgeld - Wo und Wie lange ?



Mandy mit Kevin
09.09.2005, 14:19
Kind ist da und nun ?
Viele von Euch standen schon einmal vor diesem Problem , vor allem wenn es das 1. Kind ist !
Hier eine kleine auflistung was alles beantragt werden kann / muß !
Ich liste es wie folgt auf : was - wie lange gezahlt - wo beantragt !


:idea: Kindergeld - bis zum 18.Lebensjahr oder vollendung der Ausbildung - Bundesagentur für Arbeit

:idea: Erziehungsgeld - bis zum 2.Lebensjahr vom Staat , das 3.zahlen nur vereinzelte Bundesländer - Amt für Versorgung und Familieförderung

:idea: Kinderzuschlag - 3 Jahre , egal ab wann beantragt , für alles Kids im haushalt bis 18 Jahre - Bundesagentur für Arbeit

:idea: Haushaltshilfe - für alle Klinikaufenthalte , vorausgesetzt es leben noch mehrere Kinder im haushalt - Krankenkasse

:idea: Pflegegeld - für alle die es brauchen , wie lange ? - Krankenkasse

Kerstin mit Killian
10.09.2005, 12:25
Hallo ,
was bedeutet Kinderzuschlag?Habe noch nie davon gehört..
Gruß Kerstin mit Killian :razz:

Mandy mit Kevin
10.09.2005, 14:17
Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer minderjährigen Kinder zu decken. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Empfänger von Arbeitslosengeld II - steht der Kinderzuschlag nicht zu. Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat pro minderjährigem Kind.

Hamid und Zadaf
19.12.2009, 19:56
Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer minderjährigen Kinder zu decken. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Empfänger von Arbeitslosengeld II - steht der Kinderzuschlag nicht zu. Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat pro minderjährigem Kind.shönen guten abend,

wer kann Erziehungsgeld erhalten, für wielange und was muss man erfühlen danke im vorraus

Ritschie
21.12.2009, 06:10
Hallo Hamid,

erstmal herzlich willkommen im Forum!

Wie Henning schon geschrieben hat, ist Erziehungsgeld eine Sache der Länder.

Für Witten kannst Du hier nachfragen:

http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeldstellen/index.php?ortname=Witten&elterngeld_id=28

Du kannst auf dieser Seite auch gleich einen Antrag online stellen.

Vielleicht findet sich ja noch jemand, der aus Deiner Gegend kommt und Dir weiter helfen kann.

Sonst wünsche ich Dir noch viel Spaß im Forum!