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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung - getrennte Veranlagung



Katja
27.06.2005, 17:33
Hallo!
Kennt sich jemand von Euch mit Steuererklärungen bei getrennter Veranlagung aus?

Ich bin ja nun seit über einem Jahr von meinem Mann getrennt, wir hatten auch schon für 2003 getrennte Veranlagung.
Nun hab ich meinen Bescheid vom Finanzamt wiederbekommen, und da steig ich nicht ganz durch.

Einerseits steht da, dass eine getrennte Veranlagung durchgeführt wurde. Auf der anderen Seite seien einige Sachen (u.a. außergewöhnliche Belastung) vorläufig, da die Angaben des Ehegatten noch nicht vorlägen.
Was mich dabei vor allem wurmt ist, dass der Behindertenpauschbetrag bei mir nur zur Hälfte, bei meinem Noch-Mann auch zur Hälfte berücksichtigt wurden. Wieso dass, wenn doch eine getrennte Veranlagung vorliegt? Nur, weil er seine Erklärung noch nicht fertig hat?

Muss ich jetzt Einspruch einlegen? Oder kommt automatisch eine Berichtigung, wenn er das auch mal fertig hat?

Oder kennt jemand Internetseiten, wo ich sowas nachlesen kann?

Viele Grüße
Katja

Petra und Emelie
27.06.2005, 17:43
Hallo Katja!
Sooooo richtig kenne ich mich auch nicht aus.
Wir haben uns damals, als Emelie geboren wurde und mein Mann einen Job im Außendienst bekam, an einen Steuerberater gewandt. Das Steuerrecht ist so furchtbar kompliziert, da scheitert jeder Laie :twisted: .
Unser StB hat hat uns wirklich gut beraten und war auch nicht so teuer.
Es gibt auch noch Lohnsteuerhilfevereinigungen als Alternative.
Du kannst ja ruhig erstmal Widerspruch einreichen. Die Begründung kannst Du nachreichen, wenn Du Dich schlau gemacht hast.
So hast Du wenigistens die Fristen gewahrt.

alex
27.06.2005, 17:52
Hallo

Ich gehe in so einem Fall persönlich ins FA und wenn nötig auch zum Sachbearbeiter/in und kläre das im Gespräch.

Da wurde schon manches ausgehandelt - ich dachte , ich Spinne was da alles geht !

Man muss sich mal bewußt machen , dass wir , die Steuerzahler , deren Arbeitgeber sind und uns Kleinen geholfen werden muß ! Gibt's auch irgendwo einen Hinweis in der Anleitung dazu .

Also nicht locker lassen , persönlich Erscheinen und falls nötig Einspruch erheben !

lg
Alex

Gabi und Lukas
28.06.2005, 09:00
Hallo!
Vielleicht kann dir Ronaldo weiterhelfen...der macht sowas beruflich.
Gruß, Gabi

Pia und Ellen
29.06.2005, 19:29
Hallo Katja,

ich bin leider auch keine "Fachfrau" in Sachen Einkommensteuererklärung, auch wenn das manch einer hier immer noch glaubt. Mein Wissen habe ich aus dem "Buch" Einkommensteuerrecht und ausserdem habe ich eine Freundin beim Finanzamt und ein paar Freunde bei Steuerberatern.

Zu Deinem konkreten Fall: Auf dem EST-Bescheid steht ein Ansprechpartner drauf. Dem rufst Du am besten gleich mal an. Die können Dir da direkt Antwort geben. Normalerweise sind die echt nett und die wissen es genau was zu tun ist, und was Dir zusteht. Solltest Du zu einem "Beamten-Muffel" kommen, lass Dich nicht abwimmeln und verlange nach seinem Vorgesetzten.

Katja
01.07.2005, 19:55
Also, ich möchte auch im Amt arbeiten! ;-)
Gestern eine, heute eine halbe Stunde am Telefon, dann ging endlich jemand ran. Und die Frau der Zentrale brauchte eine Viertelstunde, bis sie selbst jemanden ans Telefon bekam!

Kurz:
Solange mein Noch-Mann seine Steuererklärung nicht macht, muss ich warten, brauche aber auch keinen Einspruch zu erheben, da einige Dinge ja nur vorläufig sind. die werden dann nach dessen Eingang automatisch überarbeitet.
Das Ganze deshalb, weil es wohl trotz getrennter Veranlagung Ausnahmen gibt, bei denen bestimmte Ausgaben bei beiden berücksichtigt werden. Und die finden sich halt in den Paragraphen, wo u.a. meine Behindertenpauschale steht.
Ich bekomme dann wohl noch ein wenig mehr Geld zurück (jippieh!), muss aber warten...

Dennoch Danke an Euch!
Katja