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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tim soll nur noch 50% und H bekommen



Antje mit Tim
06.10.2004, 21:03
Hallo.
Nun will ich auch maL ETWAS SCHREIBEN: Einige werden mich noch von Urbia kennen.
Unser Sohn Tim ist im September 2 jahre alt geworden. Er hat eine LKGS-Spalte links. Seid Mai ist alles verschlossen, bis auf den Kiefer. Der wird erst in ein paar Jahren gemacht.
Tim hatte seid dem 6 Lebendsmonat 80% und H. Nun soll er ab Feb. auf 50% zurückgestuft werden. Was für Vor oder Nachteile haben wir davon? Wie nutzt Ihr den Ausweiß, außer zur Steuer?Sollte Tim in einen Intergrierten Kindergarten gehen? Brauchen wir dafür mehr als 50%? Fragen über Fragen. Wer kann helfen?
Gruß von Antje und Tim

Tina & Andy
06.10.2004, 21:20
Hallo Antje
Also ich nutze den asweiß leider auch ausser zur Steuer garnicht! :( Andy hat ja "nur" 60% ohne zusatz.
Und das mit dem Intriegieren Kindergarten!Hm ich weiß jetzt nicht genau wie das ist.Aber der Kiga denn meine Große besucht ist ja auch so ein Intergierter Kiga und da gab es keine Besonderen Schwierigkeiten um das sie da aufgenommen wurde.Ich kenn mich damit aber auch nicht wirklich aus! :oops: :nixweiss:
Lg Tina

Nicole und Julia
06.10.2004, 21:57
Huhu Antje und Tim...

schön wieder was von Euch zu hören. Komisch das sie Tim abstufen, hatte Tim denn keine Gaumenspalte, weil du nichts von 100 nach der Geburt geschrieben hast. Bei Jule sind immer noch 100 und h und sie hat Gaumen, Weichgaumen und Lippe schon gemacht. Kiefer ist so minimal das ich mal denke es muß nichts gemacht werden, wenn dann aber erst mit sechs oder so wie bei Euch auch!

Wer prüft so was denn nach, kommt da wer nach Hause der das dann untesucht am Kind und es neu einstuft?

Denke auch das diese Zahlen für den KiGa keine Bedeutung spielen, das liegt ganz an dir wo du ihn drin haben willst. Aber warum integrativ, ist ja toll das ihr so die Möglichkeit dazu habt, wir leider nicht. Aber ich hoffe auch das sie im normalen gut zurecht kommen wird und mit Sprache und so keine großen Auffälligkeiten kommen. Soll halt alles so normal wie möglich bei ihr laufen!

Wir nutzen den Ausweiß auch nur für die Steuer und nun auch noch für den PKW also wir haben unseren großen auf Julia umschreiben lassen. Das wars... aber Corinna hat was von der Telekom und nem billigeren Tarif hier mal geschrieben, und Bus und Bahnfahrten bekommt man wohl in Begleitung mit Tim dann auch billiger.

Wart halt mal ab was Pia dazu schreibt, sie ist die Fachfrau.

Euch weiterhin alles gute und meld dich ab und an mal wieder... freu mich drauf!

Corinna
07.10.2004, 13:55
Hallo Antje,

unser Julian ist jetzt in einen integrativen KIGA gekommen. Aber als nicht-behindertes-Kind!
Die Voraussetzungen für einen Integrativplatz werden von einem Gutachter med. Dienst festgelegt. Kriterien wie Sprache, Hilfe bei Essen, Bewegung etc. werden dabei berücksichtigt. Unser 100 H Ausweis hat z. B. allein nicht ausgereicht, da Julian gleiche Voraussetzungen wie ein gesundes Kind erfüllt.
Noch Fragen?

Nicole & Ben
07.10.2004, 20:20
Hallo Antje,
ich verstehe nicht, warum Tim nicht die 100% mit H bekommen hat, die stehen ihm doch bei einer kompletten lkgs zu...und mit der erneuten Rückstufung verstehe ich auch nicht..
Ben hat mit der gleichen Diagnose LKGS links 100% mit H bekommen, ohne Probleme, das bedeutete für uns eine ordentliche Nachzahlung an Erziehungsgeld und auch noch Erziehungsgeld fürs 2. Lebensjahr, was uns sonst nicht zugestanden hätte.
Außerdem darf Ben im gesamten Vekehrsverbund mit Begleitperson umsonst Bus und Bahn benutzen. Der Steuervorteil ist ja klar...
Unser Ausweis ist für 5 Jahre ausgestellt, ich dachte bis dahin würde keine neue Prüfung anfallen...Ist das denn in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt? Wir sind NRW...
Lieben Gruß
Nicole & Ben 8)

Pia und Ellen
07.10.2004, 21:15
Hallo Antje und alle anderen,

ja das mit dem Ausweis ist so eine Sache. Ich bin mittlerweile überzeugt davon, dass es vom Sachbearbeiter abhägig ist, wer wie lange den Ausweis bekommt. Wir haben ebenfalls die Rückstufung auf 60 % und das "H" wurde uns aberkannt. Wir wurden zur Neufeststellung nach knapp 2 Jahren aufgefordert. Die 100 % und das "H" hatten wir also nur 34 Monate. Ich habe natürlich jede Menge Schriftverkehr mit dem Versorgungsamt geführt, Einspruch eingelegt, Telefoniert.... Hat alles nichts genutzt. :evil:

Manche bekommen gleich auf 5 Jahre ausgestellt, manche blos auf z.B. 3 Jahre und lassen den (anscheinend nur in Baden-Württemberg) auf weitere 2 Jahre vom Rathaus verlängern. Das Rathaus prüft gar nichts, sondern verlängert nur. Das geht aber nur, wenn man nicht wie wir vom Versorgungsamt zur Neufeststellung aufgefordert wird.

Es ist alles sehr ungerecht, aber man hat halt keine Chance gegen die. Ist ähnlich wie beim Pflegegeld, da kommt es auch auf den Mitarbeiter drauf an, wie der entscheidet.

Mit der kompletten LKGS hätten die Dir eigentlich 100 % geben müssen. Du hast aber mit Deinem 80 % meines Wissens nach keine Nachteile, denn auf den Nachteilsausgleich "H" kommt es an, und den habt ihr ja.

Ja, wo nutzen wir den Ausweis außer bei der Steuer?

Bus und Bahnfahrten

Eintrittsgelder bei staatlichen Einrichtungen, z. Teil sogar bei anderen Trägern (immer fragen) Meist ist zwar meine Ellen vom Alter her sowieso frei, aber ich darf als Begleitperson meist ermäßigt rein

Hallenbad/Freibad (s. Eintrittsgelder)

In Baden-Württemberg habt ihr Anspruch auf den Landesfamilienpass. Da bekommt ihr auch Ermäßigungen bzw. freien Eintritt zu versch. Einrichtungen (Wilhelma, Blühendes Barock,...)

Sonst fällt mir im Moment auch nichts weiter ein.

Ellen ist auch in einem Integrativen Kiga, aber ebenfalls als Nicht-Behindertes Kind aufgenommen.
1. hätten wir keine Sonderbehandlung erhalten
2. wollte ich auch keine Sonderbehandlung
Ellen soll sich wie jedes andere Kind auch frei entwickeln dürfen ohne das die anderen Kinder vielleicht Ellen ausgrenzen, nur weil sie besondere Aufmerksamkeit erhält.

So ich glaube ich habe auf alle Fragen geantwortet.

Corinna
07.10.2004, 21:31
@ Pia und Nicole mit Ben

wie bekommt man die Bus/Bahn Ermäßigung? Muß man da erst was beantragen? Wo und wie? Danke im voraus. Wieder was Neues gelernt!

Pia und Ellen
07.10.2004, 21:46
Hallo

die Wertmarke haben wir beim Versorgungsamt beantragt. Die hatten uns den Antrag mit dem Ausweis zugeschickt. Die Wertmarke muss ich jedes Jahr neu beantragen, werde aber vom Versorgungsamt aufgefordert. Ruf da mal an, die geben Dir bestimmt Auskunft.

Corinna
17.10.2004, 14:40
Hallo Pia,

Habe die Wertmarke erhalten. Danke für den Tipp.
Vielleicht kann ich Dir auch mal "was gutes Tun".

Nicole & Ben
17.10.2004, 20:29
Hi Corinna, :lol:
hatte deine Frage gar nicht gesehen...
aber bis jetzt dachte ich man müßte bei der Stadt eine Wertmarke beantragen, aber dann weiß ich ja nun auch Bescheid und werde mal beim Versorgungsamt anrufen. :D
Da ich ein Auto habe, brauchte ich die Marke bisher nochnicht...aber nächstes Jahr wird Ben bestimmt Spaß daran haben, mit der Schwebebahn zu fahren...ich habe das als Kind immer geliebt! :P
LG
von Nicole & Ben Mika

Ina/Paul
19.10.2004, 21:42
Paul hat von Anfang an 100% und H.
Eine Überprüfung hat jetzt stattgefunden, als wir diesen Nachteilsausgleich aus dem Landesblindengeldgesetz beantragt. Dort hat das Amt für Familie und Soziales bei den behandelnden Ärzten Gutachten abgefordert. Zunächst wollten sie uns die 100% auch wegnehmen, aber dank eine gut funktionierenden Initiativvereinigung hier in Chemnitz, habe ich mit deren Hilfe die 100% behalten und auch den Nachteilsausgleich zugesprochen bekommen. Denn die Behandlung ist ja noch lang nicht abgeschlossen und noch keine "Normalität" hergestellt.
Nutzen tun wir die 100% nur für die Steuer und ich habe mein Auto auf Paul zugelassen, damit fallen auch da die Steuern weg.
Integrativer Kindergarten? Ich weiß nicht, ich betrachte Paul eigentlich nicht als behindert. Eigentlich sind die Kinder doch ganz normal. Würdet Ihr Euer Kind als so behindert sehen, daß es nicht in einem normalen Kindergarten zurecht kommt? Ich nicht und wir haben auch überhaupt keine Probleme mit Paul im Kindergarten gehabt. Die Probleme beim Essen und Sprechen hat die Erzieherin prima gelöst. Er bekam eben seine Äpfel geschält und das Fleisch besonders zerkleinert usw. und sprechen hat er im Kindergarten prima gelernt, obwohl ich da am Anfang auch bedenken hatte.
Ina.

Winnie & Peer-Lucas
20.01.2005, 21:49
Peer-Lucas hatte eine Doppelte Lippenspalte und Kieferkniff un dist mit 70% und H eingestft worden. Es ist schon merkwürdig nach welchen Kriterien sie es bewerten.

Antje mit Tim
21.01.2005, 21:17
Hallo.
Nun haben wir den Ausweiß zurück. Tim hat bis 08.2005 seine 80% und H behalten. Was das soll? Die nächste op wird erst in 7oder mehr Jahren sein. Dann müssen wir in diesem Jahr wieder einen antrag stellen. Das ist für die Leute in den Behhörden wirklich nur daseinsberechtigung, sonst haben die wohl nichts zu tun. Bin echt etwas angenervt.
Gruß von Antje mit Tim

Nicole und Julia
21.01.2005, 21:26
Huhu Antje... aber sei da doch auch froh das sie Euch nicht auf die 50 herabgestuft haben. Verstehen tue ich das Ganze eh nicht. Warum da wieder alles so unterschiedlich gehandhabt wird. Ich weiß nicht ob ich wenn ein Schreiben kommen würde Einspruch einlege, weil bei Jule ja wirklich alles normal läuft und sie in keinster Weise mehr "behindert" ist. Auch wenn sie wegen des Kiefers mal Spangen tragen muß, das behindert sie ja nicht richtig sonst müssten ja alle Teenies heute so einen Ausweiß bekommen.

Aber bei uns hat sich zum Glück noch nichts gerührt und gesagt wurde uns damals bei der Antragstellung auch was von 5 Jahren. Mal sehen wie lange die bei uns die 100% mit H gut sein lassen. Haben letzen Jahres auch den Zafira auf Jule umschreiben lassen, allerdings hat die Ersparnis dort unser Zweitwagen in der Versicherung nun wieder aufgefressen....

Pia und Ellen
23.01.2005, 10:02
Hallo Nicole,

Eine LKGS ist keine Behinderung sondern eine Fehl- bzw. Mißbildung. Da es keinen Fehlbildungsausweis gibt, wurde durchgesetzt, dass Betroffene einen Anspruch auf einen Behindertenausweis haben. Das soll die Betroffenen für den Mehraufwand welcher durch die Spalte entsteht entschädigen. Also du bekommst die Vergünstigungen nicht, weil Dein Kind "behindert" ist, sondern weil Du mehr aufwendungen hast als andere mit einem gesunden Kind. Denke mal an Deine Fahrten nach Tübingen, in die Kliniken, zu HNO´lern, Logopäden usw. Wenn das mal mit der Spangenbehandlung kommt, wirst Du ganz schön viel auf den Straßen unterwegs sein. Und da sagt keiner freiwillig: Kein Problem, die Kosten und die Zeit erstatte ich Dir!

Also, solange wir einen Anspruch auf den Ausweis haben, sollten wir auch alles mögliche dafür tun, das wir nicht herabgestuft werden. Auch wenn das nicht immer klappt.

Nicole und Julia
23.01.2005, 10:53
Hi Pia...

da hast du natürlich Recht. So habe ich das ganze noch nicht überdacht, da es zzt noch nicht so auf uns zutrift und vieles normal verläuft, wir nicht oft zu Ärzten müssen etc... aber an die Zeit der Spange habe ich auch schon mit Grauen gedacht, denke auch das es dann wieder anstrengender und Zeitaufweniger wird (durch die langen Fahrtzeiten auch teurer) aber ich glaube das bis dahin die ersten 5 Jahr um sind und wir dann vielleicht auch der Zurückstufung zum Opfer gefallen sind. Vielleicht sollte ich dann auch versuchen was dagegen zu unternehmen oder hat versuchen das der Anspruch gleich bis auf 0 heruntergestuft wird.

Danke für die nochmalige Erklärung !

Sonja und Tobi
26.01.2005, 15:33
Hallo!
Tobi hat seit der Geburt 100 % uns H. Mit diesem Ausweis hat uns gestern die Behindertenfürsorge gasagt, kann man außer der Steuer nichts machen. Später kann ich ihn in einen Kindergarten schicken, indem dann auch Logopäden für ihn da sind. Das find ich richtig gut.

Viele liebe Grüße Sonja & Tobi

Pia und Ellen
28.01.2005, 18:18
Hallo Sonja,

ausser der Steuer gibts da schon noch ein paar Sachen. Schau Dir mal die Beiträge unter Recht in Deutschland an. Es lohnt sich bestimmt!