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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung Schwerbehindertenausweis



Conny mit Josi
04.10.2004, 13:29
Hallo Ihr alle,

hab mal wieder eine Frage, wobei ihr mir vielleicht helfen könnt. War jetzt lange nicht online, da Baby wenig bis gar nicht schläft tagsüber. Naja, hoffe, jetzt öfter hier zu sein in Zukunft. Meine Josephine ist jetzt auch schon wieder 5 Monate, die OP rückt näher.

Josephine hat ausschliesslich eine Weichgaumenspalte mit Tubenventilationsstörung. Jetzt wurde mir vom Versorgungsamt Stuttgart die Ablehnung für den Behindertenstatus geschickt, Begründung, das sei kein dauerhafter Zustand. Gemäss den Unterlagen von der Rosenthal-Stiftung hatte ich das aber schon so verstanden, dass bei einer Weichgaumenspalte auch 100 % GdB festgelegt wird ? Kann mir jemand von Euch behilflich sein, was den Widerspruch angeht ? Bin für jeden Tipp dankbar.

Liebe Grüsse
Conny mit Josephine (05/04) und Justin (02/99) aus Stuttga

Gabi und Lukas
04.10.2004, 13:45
Hallo Conny!
Unser Lukas hat auch nur eine Weichgaumenspalte und hat ohne Probleme die 100% anerkannt bekommen. Allerdings hieß es zuerst, der Ausweis gelte vorläufig für 2 Jahre, jetzt haben wir aber neulich Post bekommen, dass nach der gelungenen OP alles nochmals geprüft wird.
Eine andere Spaltmutter hat vom selben Versorgungsamt die 100% erst nach eingelegtem Widerspruch erhalten. Ich habe das Gefühl, die versuchen seit Neuestem zu sparen, wo es nur geht. Deshalb kann ich Dir nur den Tipp geben: Wehre Dich! Auf alle Fälle Einspruch einlegen. Ich schicke Dir auch noch eine P.N. mit Infos über diese andere Spaltmutter, vielleicht kann sie Dir Tipps zum Widerspruch geben.
Gruß, Gabi

Anonymous
04.10.2004, 14:26
Hallo Conny, :jump:

Ist doch echt geimein, die wollen wieder mal überall Sparen!
Aber in Deutschland ist es noch immer besser, wie in Ö!
Florian hat eine beids. LKGS und hat nur 60% bekommen! und da kann ich schon dankbar dafür sein! An Pflegegeld ist nicht zu denken!
Also kämpfen kämpfen kämpfen und nichts gefallen lassen!!!!

:box:

lg
Maria :blume:

Nicole und Julia
04.10.2004, 15:36
Hi Conny

So viel ich weiß bekommen nur Kinder mit Lippen Kiefer Gaumen Segelspalten die vollen 100 % nur Lippenspalten oder Lippen Kieferspalten bekommen sie die schon nicht mehr! Wie es mit nur Weichgaumenspalte aussieht weiß ich nicht mehr genau, denke aber das es da noch weniger sein KÖNNTE. Hab da auch noch was schriftlich zu , aber schau doch mal bei Geld und Recht in Deutschland hier im Forum nach, da hat Pia sehr viel recherchiert und aufgeschrieben. Einfach zum Nachlesen, vielleicht findest du da ja einen Hinweis was euch zustehen müßte...

Gabi und Lukas
04.10.2004, 19:12
Hallo Nicole!
Stimmt nicht, isolierten Gaumenspalten stehen auch 100% zu, haben wir für Luki ja auch bekommen. Liegt wohl daran, dass die Probleme mit der Nahrung und der Sprache die gleichen sind wie bei LKG-Spalten. Dass weniger OPs nötig sind, fällt dagegen bei der Bewertung nicht ins Gewicht.
Obwohl es im Prinzip gesetzlich so geregelt ist, habe ich jetzt schon von einem Fall gehört, wo die Eltern geklagt haben und trotzdem nicht Recht bekommen haben. Aber auf einen Widerspruch würde ich es auf alle Fälle ankommen lassen!
Gruß, Gabi

Tina & Andy
04.10.2004, 19:26
hi
Andy hatte ne Lippen-kiefer Spalte und hat 60% bekommen allerdings ohne zusatz.Also das es bei einer Weichgaumenspalte nichtgibt glaub ich da nicht.Also leg wiederspruch ein.Am bessten ruf da mal an oder so das hilft auch schon manchmal.
lg Tina

Mary/Kiko
04.10.2004, 22:14
Hallo Conny!

Unbedingt Widerspruch einlegen, es steht Euch auf jeden Fall der Schwerbehindertenausweis zu. Leider entscheiden die Ärzte beim Versorgungsamt nur nach Aktenlage und sehen den Betroffenen nicht selber.
Bitte bleib stark, eventuell bekommst du ja noch hilfreiche UNterstützung von Ärzten ?
Und es stimmt auch, das lwider auch eine Rückstufung nach der OP erfolgen können.

TOI TOI
LG

Pia und Ellen
06.10.2004, 19:08
Hallo Conny,

Lippenspalte: 30-50%

Lippen-, Kieferspalte: 60-70% später herabstufung auf 50% bis zum Verschluss des Kiefers i.d.R. 8.-12. Lebensjahr

Lippen-Kiefer-Gaumenspalte: 100 % und "H" später herabstufung auf 50 % bis zum Verschluss des Kiefers

Gaumen-Segel-Spalte 100 % und "H" bis zum Abschluss der Erstbehandlung

Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte: 0-30 % bis Abschluss der Behandlung i.d.R. ein Jahr nach OP

Also Conny, ich bin ja keine Fachmann: Wenn Deine Josephine eine isolierte Segelspalte bzw. submuköse Gaumenspalte hat, hast Du keinen Anspruch.

Ich würde Dir in jedem Fall raten, dich bei WRG zu informieren. Die stehen normalerweise mit Rat und Tat zur Verfügung.

Nicole und Julia
02.02.2005, 16:26
Hallo noch mal...

wir haben im Ausweis stehen das er bis April 2009 gültig stehen. Hoffe das sich da vorher keiner meldet. Bis jetzt haben wir noch Glück gehabt.

Weiß ja gar nicht ob sie ne Kieferop braucht weil da gar keine Spalte mehr hat, also nicht sichtbar!