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Pia und Ellen
21.07.2004, 21:35
KFZ Steuerbefreiung

Behinderte Menschen mit dem Merkzeichen H (Hilflos) können sich von der KFZ - Steuer befreien lassen. Mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder einer Gaumen-Segelspalte bekommt man in der Regel bis ca. zum 5 Lebensjahr 100 % und Merkzeichen H.

Die Steuerbefreiung erhält man nur, wenn das Kfz auf den Behinderten zugelassen ist. Das kann durchaus auf ein Kind zugelassen werden. Die Steuerbefreiung erhält man allerdings erst ab dem Datum, wo der Behinderte im KFZ-Schein/Brief eingetragen ist. Rückwirkend kann man sich nicht von der Steuer befreien lassen.

!!!Wichtig!!!

Wenn das KFZ auf das Behinderte Kind zugelassen ist, darf man das Fahrzeug nicht mehr zur Beförderung von Gütern oder anderen Personen nutzen, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Behinderten stehen


Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

Petra und Emelie
25.08.2004, 16:00
Hallo!
Wir haben uns gestern ein neues Auto angeschafft und würden es gerne auf Emelie (80% und H) zulassen.
Hat jemand Ahnung, wie es mit der Versicherung läuft. Hauptnutzer des Fahrzeuges wäre ich, da mein Mann einen Firmenwagen fährt. Das Problem ist nur, daß ich bei der Versicherung höher eingestuft werden würde als mein Mann. Der fährt auf 35%. Es wäre ja blöd, wenn die Versicherung auf meinen Namen laufen müßte.
Hat irgengjemand von Euch seinen Wagen auf den Namen seines Kindes zugelassen, oder weißt Du Pia, wie soetwas funktioniert?
Gruß Petra

Doreen mit Elisei
25.08.2004, 18:39
Hallo Petra, weiß zwar nicht ob man auch zwei Autios laufen haben kann, aber es ist Möglich, dass euer Kind der Halter ist und Dein Mann oder Du der Nutzer(Fahrer). Das ging versicherungstechnisch ganz einfach. Ihr müßt nur beim Finanzamt anmelden, dass Euer Kind Halter sein soll und dann zur Versicherung gehen. Geschickt ist es auch, wenn Ihr vorher mal bei der Versicherung vorfühlt.
Bei uns ging das jedenfalls problemlos. Die Strafzetel kriegt jetzt immer Naima. :D

Mary/Kiko
26.08.2004, 08:08
:lol:
Hallo Petra!

Klar geht das, das dein Mann der Versicherungsnehmer ist und der Wagen auf dem Namen eurer Tochter läuft.
Hatte ich auch so gemacht. NOch heute läuft mein Auto auf Chrostophs Namen und auf meinem Namen läuft die Versicherung.
Also keine Probleme und gute Fahrt mit eurem Wagen.

LG

Corinna
26.08.2004, 09:22
Hallo Petra,

wenn Ihr Euch ein neues Auto anschafft, dann kauft es doch auch noch auf den Namen des Kindes, durch den SWB-Ausweis bekommt Ihr nämlich dann einen saftigen Rabatt beim Händler. Wir haben das bei unserem VW auch so gemacht. Voraussetzung Ausweis über 50 %.

Pia und Ellen
26.08.2004, 20:57
Hallo Petra,

Grundvoraussetzung für die Steuerbefreiung bzw. -vergünstigung ist es, das das KFZ auf den "Behinderten" zugelassen ist. Ab wieviel % die komplette Steuerbefreiung greift, kann euch das Landratsamt sagen.

Bei der Versicherung kannst Du als Mutter oder der Vater als Versicherungsnehmer einspringen. Wichtig ist aber das ihr mit der Versicherung klärt, "warum" das so ist (Behinderungsbedingt) Sonst lauft ihr Gefahr, das ihr anderst eingestuft werdet.

Ich selbst habe immer gute Erfahrungen gemacht, wenn ich bei den betreffenden Stellen telefonisch angefragt habe. Die kennen sich am besten aus und können Dir sagen, was Du machen und beachten musst.

Nicole und Julia
02.09.2004, 13:02
Wir haben nun auch einen zweitwagen, aber mein Mann wollte das mit der Ummeldung auf Jule nicht machen, es heißt das das Kind dann immer mit dabei sein muß. Unser Zafira wird aber auch mal zu Fahrten mit Cecile zu ihrer Oma oder zum Obi benutzt, da ist Jule dann nicht immer zwangsläufig mit dabei und würde man angehalten... hätten wir den Schlamassel sagt mein Mann.
Muß das Kind immer mit dabei sein auf dessen Namen das Fahrzeug läuft???

Doreen mit Elisei
02.09.2004, 19:09
Hallo Nicole, nein, das Kind muß nicht imer dabei sein. Aber die Fahrt muß im Zusammenhang mit der Haushaltsführung stehen. Also Fahrten zur Arbeit sind nicht gestattet. Aber zum Einkaufen oder zur Oma wohl doch.

Nicole und Julia
02.09.2004, 19:29
Hmm... dann wird Obi wohl auch nicht darunter fallen oder... dient ja nicht sooo direkt für den Haushalt, eher fürs Hausbauen!
Nun ja... auf jedenfall möchte mein Mann es nicht, vielleicht auch wegen der Rennerei und der Anträge etc, meinst du wir sollten es machen und lohnt es sich? Für den Zafira bestimmt, weil der ist ein Diesel und da ist die Steuer ja meist höher wie bei den Benzinern....

Doreen mit Elisei
02.09.2004, 20:17
Hallo Nicole, die KFZ-Steuer würdet ihr sparen, mehr nicht. Und ich denke OBI wäre auch kein Problem, weil Julia ja auch mit im Haus wohnt. Und von der Fahrt profitiert.
Wir haben unser Auto auf Naima zugelassen, aber was ihr macht, kann ich euch nicht raten. Mußt du mit deinem Mann besprechen.
Wenn man den Papierkram einmal fertig hat ist ja auch Ruhe und so viel war es gar nicht.

Nicole und Julia
23.09.2004, 20:03
So, Julia hat nun doch ein eigenes Auto bekommen :lol: wir haben den Zafira umschreiben lassen. Wie ist das nun wenn sie schläft und ich mit dem Auto kurz Floh oder Cecile von der Schule/Kiga abholen will, werd hoffendlich nicht angehalten, aber was ist dann??? Kann ich dann sagen ich muß gleich einkaufen oder so was... ???

Mal sehen was wir nun sparen, leider wurde unsere Versicherung nun doch höher da wir einen B Tarif hattten der sich nun nicht mehr einrichten läßt ....

Doreen mit Elisei
24.09.2004, 22:41
Hallo Nicole, also mich hat noch nie jemand angehalten und ich glaube auch nicht, das sich die Polizei dafür interessiert wo du gerade hinfährst. Die sind schließlich nicht die Steuerfahndung. :D
Denen ist nur wichtig, dass deine Papiere in Ordnung sind und Du dich an die regeln hälst. Na dann gute Fahrt.

Pia und Ellen
25.09.2004, 18:17
Hallo Nicole,

ich wurde einmal abends auf dem Weg nach Hause (von der Arbeit ohne Ellen) angehalten. Personen und Kraftfahrzeugkontrolle. Ich hab wie wild meinen Kfz-Schein gesucht und hab ihn in der Aufregung nicht gefunden. Habe die Daten weitergeben müssen und die haben das per Funk überprüft. FERTIG! >>Sie können nach Hause fahren, einen schönen Abend noch!!!!<<

Vielleicht hatte ich einfach Glück! Aber Du kannst ja jederzeit behaupten, dass Du auf dem Weg bist Deine Jule abzuholen, dann bist Du auch im "Dienste" deiner Tochter unterwegs!

Gruß
Pia

Nicole und Julia
16.03.2005, 20:35
Nein Kirsten,... also ich habe es bei der WRG glaub ich in Soziale Leistungen so gelesen das alle Aufwendungen die für das Kind getätigt werden gelten, also auch ein Besuch mit dem Kind bei den Großeltern.... vielleicht hat Pia noch nen anderen Gestzestext der ausagekräftiger ist!!!

Pia und Ellen
19.03.2005, 10:04
Hallo Kirsten,

das ist im Einkommensteuergesetz geregelt, Richtlinien 189 ff zum § 33. Ich habe im Moment nicht viel Zeit, könntest Du mir nochmal eine PN schicken, dass ich es nicht vergesse rauszusuchen. Dann stell ich den Text kurzfristig rein.

Pia und Ellen
20.03.2005, 18:40
Hier mal ganz trocken der Gesetzestext zur KFZ-Steuerbefreiung


KraftStG § 3 a Vergünstigungen für Schwerbehinderte

(1) Von der Steuer befreit ist das Halten von Kraftfahrzeugen, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder des Artikels 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 989) mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" nachweisen, dass sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind.

(2) Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert für Kraftfahrzeuge, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder des Artikels 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweisen, dass sie die Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllen. Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt, solange die schwerbehinderte Person das Recht zur unentgeltlichen Beförderung nach § 145 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch nimmt. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist vom Finanzamt auf dem Schwerbehindertenausweis zu vermerken. Der Vermerk ist vom Finanzamt zu löschen, wenn die Steuerermäßigung entfällt.

(3) Die Steuervergünstigung der Absätze 1 und 2 steht den behinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Sie entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen.

Pia und Ellen
20.03.2005, 18:49
Bitte beachtet meine Beitrag "Aussergewöhnliche Belastungen"

Hier noch eine Auswirkung auf die Einkommensteuererklärung:

EStG § 33 Richtlinien 189 ff. - Fahrtkosten-

... Hier können nämlich bis zu 4.500,00 Euro (bei GdB 100% H) angesetzt werden...

Fahrtkosten behinderter Menschen
Kraftfahrzeutkosten behinderter Menschen können im Rahmen der Angemessenheit neben den Pauschbeträgen nur wie folgt berücksichtigt werden

1. .......
2. Bei außergewöhnlich gehbehinderten (Merkzeichen aG), blinden (Merkzeichen Bl) und hilflosen (Merkzeichen H) Menschen:

In den Grenzen der Angemessenheit dürfen nicht nur die Aufwendungen für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten, sondern auch für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten abgezogen werden. Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Fahrleistung von mehr als 15 000 km im Jahr liegt in aller Regel nicht mehr im Rahmen des Angemessenen. .........

3. Ein höherer Aufwand als 0,30 Euro/Km gilt grundsätzlich als unangemessen und darf deshalb ... nicht berücksichtigt werden......

Die Kosten können auch berücksichtigt werden, wenn sie nicht bei dem behinderten Menschen selbst, sondern bei einem Stpfl. entstanden sind, auf den der Behinderten-Pauschbetrag ....übertragen worden ist; das gilt jedoch nur für solche Fahrten, an denen der behinderte Mensch selbst teilgenommen hat....

Beispiel 1

Das KFZ wurde auf das behinderte Kind wegen KFZ-Steuerbefreiung zugelassen:

Hier hat man dem Amt bereits schriftlich mitgeteilt, daß das Fahrzeug nicht mehr zur Beförderung von Gütern oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt werden, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Behinderten stehen.

In der Regel reicht dem Finanzamt aus, wenn man die 15 000 km/0,30 Euro (Stand 2004) „glaubhaft“ macht. Das kann man z. Bsp. mit KFZ-Rechnungen oder TÜV-Bescheinigungen bei denen der KM-Stand eingetragen wurde. Mit einer Hochrechnung auf 12 Monate sind so die gefahrenen KM glaubhaft gemacht. Man sollte allerdings nicht mehr ansetzen als tatsächlich im Jahr gefahren wurden.

Beispiel 2

Das KFZ ist nicht auf den behinderten Menschen zugelassen und wird noch zu anderen Fahrten genutzt:

Hier kann man in der Regel eine Pauschale von 3 000 km/0,30 Euro (Stand 2004) ohne Nachweis ansetzen. Die tatsächlich gefahrenen Km nachzuweisen geht nur über ein Fahrtenbuch. Hier können alle Fahrten bei denen der behinderte Mensch mit im KFZ war, angesetzt werden (auch die Besuche bei Verwandten, Bekannten.....

Pia und Ellen
20.03.2005, 18:51
Sodele und nun nach dem ganzen trockenen Gesetzes-Gelaber:

Es lohnt sich echt die elend langen Texte genau zu lesen. Bei Fragen dürft ihr mich gerne nochmal anschreiben, auch per PN. Dann kann man vielleicht mal ein Telefonat ausmachen und näheres klären.

alex
10.04.2005, 21:43
Hey :hallo:

Bei unserer EKS Erklärung hat das Finanzamt ohne Nachzufragen / Nachweis ua. die 15000 Km voll anerkannt.
:)
Ich habe lediglich den Behindertenausweis von Lukas in Kopie beigefügt - mal abgesehen , dass wir natürlich auch mit den Kindern sehr viel Unterwegs sind , finde ich die 15000 Km nicht als zu viel angesetzt eher knapp bemessen !!

Aber der Gesetzgeber :evil: ist halt immer dort sparsam wo die Kleinbeträge richtig viel ausmachen ! Was solls ?

Ich wünsche Euch eine schöne Woche :)

Gruss Alex

Irini und Georgios
23.01.2006, 11:04
Wie geht das mit dem Antrag??
Ich habe mir heute den Antrag auf Steuervergünstigung für das KFZ geholt, aber die konnten mir nicht sagen ob erst zu Finanzamt muß und dann erst zur Zulassungsstelle. Wie läuft das den? Reicht man erst diesen Antrag beim Finanzamt ein und lässt das auto dann aufs Kind zulassen?
Wäre dankbar für eure Antwort
Gruß
Irini und Georgios

Janina mit Max
23.01.2006, 15:41
Hallo,
wir haben den ganzen Papierkrieg auch noch vor uns, warten noch auf die Entscheidung vom Versorgungsamt.
@Irini: Woher kriegt man denn den Antrag für die Steuervergünstigung?
Gruß, Janina und Max

alex
23.01.2006, 17:28
Hallo

Das KFZ muss auf das Kind an/umgemeldet werden! Ansonsten ist keine Steuererleichterung möglich! Versicherungsnehmer kann weiterhin ein Elternteil sein.
Auch ist nur der 2.Wagen "förderfähig" !

Zulassung erfolgt ganz regulär: KFZ - Brief ,KFZ Schein, Personalausweis evtl. Vollmacht, Versicherungsdoppelkarte und falls erforderlich KFZ Kennzeichen. Auch der Behindertenausweis ist vorzulegen. In unserem Landkreis ist eine Zulassung nur noch möglich mit einer Einzugsermächtigung für die KFZ Steuer !!!!

Diese Angaben sind für Bayern zutreffend - Stand ca. 8/2004. Inwieweit sich die anderen Bundesländer darin konform sind, weis ich nicht.Änderungen die die Neue EU - Zulassung beteffen , weis ich nicht .

Irini und Georgios
24.01.2006, 08:01
Hallo janny2310,
ich habe mir den Antrag für die KFZ-Vergünstigung im Bürgerbüro geholt.Der ist er meistens zu haben.
@alex also muß ich erst das KFZ auf Giorgo zulassen und dann diesen Antrag bei zuständigen Finanzamt einreichen??
Wie läuft es den mit den grünen Kennzeichen soweit ich weiß bekommen die Steuerfreien KFZ`s grüne Kennzeichen.
Oh je das es immer so kompliziert sein muß

Pia und Ellen
24.01.2006, 19:44
Hallo

Gaaaaanz wichtig ist das Ummelden des Autos. Ab dem Termin, wo der Behinderte als Halter eingetragen ist, bekommt man die Steuerbefreiung - Also auch RÜCKWIRKEND !!!

Also als erstes so schnell wie möglich bei der KFZ Zulassungsstelle ummelden ( mit Behindertenausweis ) Bei uns wurde das von der Zulassungsstelle ans Finanzamt weitergeleitet, weiss aber nicht ob das überall so ist, also einfach da nochmal nachfragen.

WICHTIG: Wenn das Auto auf den Behinderten zugelassen ist, dann darf das Auto (vereinfacht gesagt ) nur noch benutzt werden wenn der Behinderte dabei ist, oder man im Dienste des Behinderten unterwegs ist

Grüne Kennzeichen??? Sind die nicht für landwirtschaftlichen Betrieb oder so :nixweiss:

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

alex
24.01.2006, 20:27
Hey

Nee - grüne Kennzeichen is nich ! Hat zwar auch mit Steuerfrei zu tun . . . ( Landwirtschaftliche Fahrzeuge , Sportanhänger . . .).

Rückwirkend geht in Bayern nicht, erst ab Tag der Zulassung / Umschreibung.

Steuerbefreiung ist nur im Kfz-Steuerbescheid ersichtlich - sonst nirgends.

Bestimmungszweck ist so richtig - aber wer wird einen Nachweis fordern, wenn Du mal ( ! ) Profilbretter für das Puppenhaus im Kinderzimmer vom Baumarkt odgl. holst? . . . wenn Du natürlich wochenlang Zementsäcke ect. fährst dann kann jemand nachfragen . . . ! . . . im Zweifelfalls holst Du gerade einen Pack Windeln. . .!

Pia und Ellen
25.01.2006, 11:46
[/quote]Steuerbefreiung ist nur im Kfz-Steuerbescheid ersichtlich - sonst nirgends.[/quote]

:schlaume: Bei uns war im KFZ-Schein ein Stempel drin zwecks Steuerbefreiung, d.h. bei Polizeikontrolle sollte man den Grund seiner Fahrt wissen, wenn der Behinderte nicht dabei ist.


[/quote]Bestimmungszweck ist so richtig - aber wer wird einen Nachweis fordern, wenn Du mal ( ! ) Profilbretter für das Puppenhaus im Kinderzimmer vom Baumarkt odgl. holst? . . . wenn Du natürlich wochenlang Zementsäcke ect. fährst dann kann jemand nachfragen . . . ! . . . im Zweifelfalls holst Du gerade einen Pack Windeln. . .![/quote]

:schlaume: Vorsicht: Man sollte dieses Auto nicht als Fahrzeug in der Steuererklärung angeben "Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte"

alex
25.01.2006, 20:06
Hallo

Als KFZ für Fahrten zu Wohnung / Arbeitsstätte ist von vornherein im "Belehrungsmerkblatt" ausgeschlossen !

Kathleen & Sebastian
04.05.2006, 20:22
Hallo!

Hab da mal ´ne Frage. War heute beim Finanzamt wegen der KFZ-Steuerbefreiung. Die "nette" Bearbeiterin teilte mir in einen strengen Ton mit, dass mir mein Sohn Sebastian (8 Monate) erstmal eine Vollmacht geben soll, damit ich dies in seinem Namen vornehmen kann. Ich fragte darauf hin nochmal nach, hab gedacht ich hätte das falsch verstanden. Aber sie wiederholte den Satz nochmal. Als ich ich dann erklärte, dass Sebastian gerade mal 8 Monate alt ist, sagte sie nichts mehr und nahm den Ausweis + Bescheid entgegen. Dann erklärte sie mir, dass eine Befreiung nicht möglich ist, da das Auto nicht auf Sebastian zugelassen ist. Bekomme ich nur die Befreiung, wenn das Auto auf Sebastian zugelassen ist und ist das überhaupt möglich?
Danke in voraus!

LG Kathleen

Alexandra und Valentin
04.05.2006, 20:50
Hallo!

Ich weiß auch nur das man die Befreiung nur bekommt wenn das Auto auf das Kind zugelassen ist. Du müßtst es also ummelden.

Gruß
Alexandra

alex
04.05.2006, 20:57
Hallo

Ja - Richtig - KFZ muss auf des Kind zugelassen sein !
Schönes Wochenende!

Gigi und Leon
04.05.2006, 22:17
Hihihi!
Genau und wenn Sebastian dann älter wird, läuft er mit den Papieren rum und erklärt großkotzig, dass es ja S E I N Auto ist *prust* , alles schon durchgemacht.
Da kann man bei den Ämtern nur cool bleiben, v.a., wenn dann zum 10.000 ten mal der Spruch kommt : " Sie wissen ja wohl, dass Sie nur Fahrten im Interesse des Kindes machen ´dürfen?". Beim letzten Mal, war ich dann so genervt, dass ich geantwortet habe: "Wenn es uns darauf ankäme die Steuern zu sparen, hätten wir wohl den Diesel meines Mannes auf unseren Sohn angemeldet." Da wurde die Gute dann feuerrot im Gesicht und wir waren ruckzuck wieder draussen.
Kleine Anekdote am Rande.
Ihr macht das schon. Weiter so!
Gigi

Katja mit Celine
11.05.2006, 12:45
Ich muß jetzt hier nochmal Fragen, ob ich das richtig verstanden habe, is ja ganzschön verwirrend das ganze.

Also wir haben jetzt einen SBA Beantragt, ich weiß noch nicht wann der kommt. Gültig ist er ja ab Geburtsdatum.
Unser Auto wollen wir auf Celine Ummelden, das geht erst wenn wir den SBA haben ???
Und die Zeit die bis da vergeht können wir nicht mit den 15.ooo km von der Steuer absetzen, richtig ? Was hieße die Zeit bis er da ist verstreicht so.

Wir könnten aber diese 3000 km Absetzen für das Jahr, da der Wagen da nicht auf Celine zugelassen sein muß. Richtig ?

Sorry wenn ich nochmal Fragen muß, aber GG und ich haben beide gelesen und Diskutieren hin und her, wie das nu is :confused: *puuuh*


LG Katja

Corinna
11.05.2006, 14:43
Hallo Katja,

wenn das Auto auf das Kind zugelassen ist, ist es Kfz-Steuerfrei. Das Auto ummelden geht erst mit Ausweis.

Die 15.000 km oder 3000 km kannst Du auch ansetzen, wenn das Auto nicht auf das Kind zugelassen ist. Im Geburtsjahr anteilig ab Geburt.
Die 3000 km sind pauschal. Wenn Du 15000 km ansetzen willst solltest Du den Km Stand am Jahresanfang und Ende notieren, um ihn glaubhaft zu machen. Richtig so, Pia?

Pia und Ellen
14.05.2006, 20:11
Hallo Katja (Glace),

ein Auto kann jederzeit auf einen Minderjährigen umgemeldet werden, ob mit oder ohne Behinderung. Ich wurde damals beim Landratsamt und Finanzamt darauf hingewiesen, dass es nicht selten ist das Minderjährige Autos besitzen. Die gehören meist zur High Society und haben dazu noch einen Chauffeur:rofl:

Also, melde das Auto so schnell wie möglich auf Dein Kind um. Kannst ja gleich sagen, dass irgendwann nach Fertigstellung ein Antrag auf Steuerbefreiung wegen Behinderung folgt.

Ich bin jetzt nicht so ganz im Bilde wann Dein Kind geboren wurde. Du kannst pauschal 3000 km (bei GdB 100 H) absetzen ohne einen Nachweis zu erbringen. 15.000 km müssen nachgewiesen werden oder "glaubhaft" gemacht werden. Zum glaubhaft machen können KFZ-Rechnungen oder TÜV Bescheinigungen hinzugezogen werden, da hier die KM-Stände notiert sind. Danach kann die Fahrleistung auf 12 Monate hoch bzw. runtergerechnet werden.

Es ist nicht immer einfach den Sachverhalt verständlich zu schreiben. Wenn Du gerne mit mir telefonieren möchtest, dann schick mir eine PN und ich schick Dir dann meine Telefonnummer.