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Pia und Ellen
19.07.2004, 23:41
Fahrtkosten

1. bis zu 4.500 Euro (Stand 2004) bei der Einkommensteuer anzusetzen (siehe Beitrag außergewöhliche Belastungen)

2. Fahrten ins Krankenhaus und zurück bei stationärer Aufnahme wird in der Regel von den Krankenkassen bezahlt. Es wird allerdings ein zumutbarer Betrag abgezogen.

Die Krankenkassen geben Auskunft über die Kostenübernahme. Es ist immer zu empfehlen, die Krankenkassen vorher über die Erstattungsmöglichkeiten zu befragen.

Fahrten die von der Krankenkasse bezahlt wurden, dürfen nicht mehr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

Pia und Ellen
26.07.2004, 19:38
Fahrtkostenerstattung über die Krankenkasse


Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung müssen von den Versicherten selbst bezahlt werden. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen, bei denen vorher von der Krankenkasse eine Genehmigung eingeholt werden muss. Dies gilt für Versicherte, die eine Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie in Anspruch nehmen, wie auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ bzw. der Einstufung in den Pflegestufen II oder III

Bei allen Fahrten, die von der Krankenkasse bezahlt werden, gelten die neuen Zuzahlungsregeln (10 % des Rechnungsbetrages, aber mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro)

Zuzahlungen für Rettungsfahrten werden direkt von der Krankenkasse eingezogen.

Fahrten zu stationären Maßnahmen werden je nach medizinischer Notwendigkeit übernommen. Im Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen zahlt die Krankenkasse die notwendigen Reisekosten ohne Eigenbeteiligung.


Belastungsgrenze

Die Zuzahlungen, die Versicherte pro Jahr leisten müssen, dürfen 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Bei Menschen, die wegen einer schweren chronischen Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt diese Grenze bei 1 % der Bruttoeinnahmen.

Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:

a) es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III vor.
b) Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) oder Erwerbsminderung (MdE) von mindestens 60% vor.
c) Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Dieser Text wurde aus einer Broschüre der AOK entnommen – Ich nehme an, dass die Regelung auch für andere Krankenkassen gültig ist. Ein Anruf bei Eurer Kasse bringt Gewissheit.

Was das jetzt für uns betroffene Spalteltern heißt:

Das Kind lassen wir vom Kinderarzt als chronisch krank einstufen, wenn man einmal im Quartal zum Arzt aufgrund der Spalte muss. Damit ist die Belastungsgrenze bei 1% der Bruttoeinnahmen (hier werden noch Freibeträge berücksichtigt). Bei den anderen gilt die Belastungsgrenze von 2 %

Nun werden alle Belege der ganzen Familie gesammelt. Praxisgebühr, Zuzahlungen, Arzneimittelkosten, Kurkosten, Fahrtkosten zu Ärzten, usw.

Sobald diese Grenze erreicht ist beantragt man bei der Krankenkasse die Befreiung.
Jetzt muss man vor jeder Fahrt (? Krankenkasse fragen) die Notwendigkeit vom Arzt und die Genehmigung bei der Krankenkasse einholen, dann bekommt man die Fahrtkosten erstattet.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

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Corinna
28.08.2004, 13:04
Hallo

Pia, weißt Du, wie die Krankenkasse die Fahrtkosten berechnet? Geht das nach Kilometern? Mal wieviel €? Einfach oder Hin und Zurück?

Pia und Ellen
29.08.2004, 11:12
Hallo Corinna,

die AOK bezahlt 0,30 €/km. Die Fahrten müssen jedoch vorher bei der Krankenkasse genehmigt werden. Dann greift die neue Zuzahlungsregelung: 10% selbst bezahlen jedoch mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €. Soviel ich weiß, musst Du den Eigenanteil für die Anfahrt UND die Rückfahrt berappen.

Aber sicher bin ich mir nicht. Die Krankenkassen geben Dir aber auf jeden Fall Auskunft. Du mußt denen nur mitteilen, dass im Behindertenausweis ein "H" vermerkt ist. Sonst weisen die Dich gleich wieder ab.

Es gibt dann auch noch eine Chronikerregelung mit 1 % auf das Bruttojahreseinkommen. Das habe ich an anderer Stelle beschrieben.