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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuer/Außergewöhnliche Belastungen, z.B. Fahrtkosten, Arzneikosten,...



Pia und Ellen
19.07.2004, 22:27
Außergewöhnliche Belastungen

In der Steuererklärung kann man außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Vom Gesamtbetrag der Belastungen wird allerdings ein „zumutbarer“ Betrag abgezogen. Dieser Betrag wird prozentual vom Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet. Der zumutbare Prozentsatz liegt zwischen 1% und 7% und ist abhängig von der Familiengröße und der Einkünfte.

Angesetzt werden können:

Sämtliche Apothekenrechnungen der ganzen Familie
Medikamente
Kurkosten
Zuzahlungen für Massage usw.

Eigentlich alles was mit der „Gesundheit“ aller Familienmitglieder zusammenhängt.

Als größter Posten bei den außergewöhnlichen Belastungen schlagen die Fahrtkosten zu Buche. Hier können nämlich bis zu 4.500,00 Euro (bei GdB 100% H) angesetzt werden. Mit dieser Position wird bei den meisten die „zumutbare“ Grenze überschritten.

Auszug aus EStR 189 ff. hier Fahrtkosten

Fahrtkosten behinderter Menschen
Kraftfahrzeutkosten behinderter Menschen können im Rahmen der Angemessenheit neben den Pauschbeträgen nur wie folgt berücksichtigt werden

1. .......
2. Bei außergewöhnlich gehbehinderten (Merkzeichen aG), blinden (Merkzeichen Bl) und hilflosen (Merkzeichen H) Menschen:

In den Grenzen der Angemessenheit dürfen nicht nur die Aufwendungen für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten, sondern auch für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten abgezogen werden. Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Fahrleistung von mehr als 15 000 km im Jahr liegt in aller Regel nicht mehr im Rahmen des Angemessenen. .........

3. Ein höherer Aufwand als 0,30 Euro/Km gilt grundsätzlich als unangemessen und darf deshalb ... nicht berücksichtigt werden......

Die Kosten können auch berücksichtigt werden, wenn sie nicht bei dem behinderten Menschen selbst, sondern bei einem Stpfl. entstanden sind, auf den der Behinderten-Pauschbetrag ....übertragen worden ist; das gilt jedoch nur für solche Fahrten, an denen der behinderte Mensch selbst teilgenommen hat....

Beispiel 1

Das KFZ wurde auf das behinderte Kind wegen KFZ-Steuerbefreiung zugelassen:

Hier hat man dem Amt bereits schriftlich mitgeteilt, daß das Fahrzeug nicht mehr zur Beförderung von Gütern oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt werden, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Behinderten stehen.

In der Regel reicht dem Finanzamt aus, wenn man die 15 000 km/0,30 Euro (Stand 2004) „glaubhaft“ macht. Das kann man z. Bsp. mit KFZ-Rechnungen oder TÜV-Bescheinigungen bei denen der KM-Stand eingetragen wurde. Mit einer Hochrechnung auf 12 Monate sind so die gefahrenen KM glaubhaft gemacht. Man sollte allerdings nicht mehr ansetzen als tatsächlich im Jahr gefahren wurden.

Beispiel 2

Das KFZ ist nicht auf den behinderten Menschen zugelassen und wird noch zu anderen Fahrten genutzt:

Hier kann man in der Regel eine Pauschale von 3 000 km/0,30 Euro (Stand 2004) ohne Nachweis ansetzen. Die tatsächlich gefahrenen Km nachzuweisen geht nur über ein Fahrtenbuch. Hier können alle Fahrten bei denen der behinderte Mensch mit im KFZ war, angesetzt werden (auch die Besuche bei Verwandten, Bekannten.....

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

Corinna
21.07.2004, 11:51
Hallo Pia,

das sind wirklich sehr ausführliche Infos. Woher kennst Du Dich so gut aus?

Danke.

Pia und Ellen
23.07.2004, 07:27
Hallo Corinna,

ich hab mal ein Jahr lang bei einer Weiterbildung Gesetzestexte gewälzt. Ausserdem habe ich Freunde beim Finanzamt und bei STeuerberatern.

Da hatte ich die Möglichkeit mich zu informieren.

Meine Informationen richten sich jedoch meist auf den GdB 100 % H aus. Das kann bei einer anderen Einstufung alles schon wieder anders aussehen. Aber ich kann ja nicht alle Eventualitäten reinschreiben, sonst gibt das ein Roman, den keiner mehr ließt.

Bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte bzw. Gaumen-Segelspalte hat man in der Regel Anspruch bis zum ca. 5. Lebensjahr auf 100 % H. Und ich gehe mal davon aus, das ich somit die meisten Mitglieder mit den Infos bereichern kann.

Viele liebe Grüße
Pia

Pia und Ellen
23.01.2005, 09:16
Hallo an alle!!!

Steuererklärung für das Jahr 2004 könnt ihr außergewöhnliche Belastungen ansetzen:

Was den meisten bekannt ist:

15000 km á 0,30 Euro für Fahrtkosten!

Was die meisten nicht wissen:

auf diesen Betrag werden noch die Zuzahlungen bei den Apotheken, Therapeuten, Praxisgebühr, Zahnarztkosten usw. aufgerechnet aller Familienmitglieder

Einfach nochmal oben meinen längeren Text durchlesen und die anderen rechtlichen Sachen nach möglichkeit auch. So könnt ihr nämlich Geld sparen!

Corinna
28.12.2005, 12:13
@ Pia,

schönes Avatar von Ellen hast Du da, habs grade erst entdeckt. Hübsches Mädchen.

Habe meine Formulare zur Steuererklärung 2005 geschickt bekommen und mir wieder Deine hilfreichen Steuer-Threads dazu durchgelesen. Hätte noch eine Frage dazu:

Bei den 15.000 km zählen ja ALLE Fahrten dazu. Wie weist man den km-Stand nach? Fahrtenbuch wird hier nicht verlangt, muß nur die Jahresfahrleistung irgendwie glaubhaft machen.

Danke Dir im voraus.

Pia und Ellen
28.12.2005, 21:03
Hallo Corinna,

die 15000 km kannst du einfach mal so reinschreiben. Wenn es bisher akzeptiert wurde, wird es meist auch bei folgenden Erklärungen akzeptiert. Es könnte passieren, dass das Finanzamt auf Pauschal 3000 km kürzt, das steht dann bei den Erläuterungen auf dem Bescheid.

Dann musst du EINSPRUCH einlegen und die KM-Leistung glaubhaft machen. Das kann man z.Bsp. mit KFZ-Rechnungen, da wird nämlich immer der KM-Stand notiert. Je nachdem wie weit diese Rechnungen(auch TÜV-Gutachten oder AU) auseinanderliegen, kann man es auf 12 Monate umrechnen. Wenn Du dazu genauere Fragen hast, dann melde Dich nochmal bei mir, dann können wir das evtl. tel. klären.

Das KFZ ist auf Dein Kind angemeldet? Sonst könnte es evtl. etwas schwierig werden.

alex
28.12.2005, 22:55
Hallo

Im letzten Jahr habe ich auch die 15000 km angegeben - ohne Probleme .

Das KFZ ist nicht auf Lukas zugelassen und der evtl. geforderte Nachweis ist ein leichtes - ich fahre ca. 30000 Km im Jahr : allein um auf die Arbeit zu kommen ca. 13500 km. Belege vom Kundendienst ect. sind da kein Problem.

Guten Rutsch an ALLE

LG Alex

Corinna
29.12.2005, 15:35
Hallo,

Danke für Eure Antworten.

Habe mit den km-Stand von der ATU bestätigen lassen. Kfz ist auf Julian angemeldet also kein Problem x 0,30 €, da kommt ganz schön was dabei raus.