PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haushaltshilfe



Corinna
19.07.2004, 09:43
Auch die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe (in unserem Fall war es die Oma) kann man bis 924,- € pro Jahr geltend machen.
Antragsgrund: Kind mit GdB 100 H (Zeile 99, 100)

Nicole und Julia
02.09.2004, 14:04
Hi Corinna...

ich glaube ne Haushaltshilfe bekommt man doch aber nur wenn man kein Pflegegeld bekommen hat...oder sehe ich das falsch???

Wir haben 8 Monate das Pflegegeld bekommen, dann war ja Lippe und Gaumen dicht, sonst hätten wir es gar nicht bekommen... hätten wir auf noch länger gepocht. Bin so schon froh das sie es für 8 Monate gewährt haben...

Corinna
02.09.2004, 21:11
Hallo Nicole,

Den Freibetrag für die Haushaltshilfe bekommt man zusätzlich zum Pflegegeld!! Steuerlich sehr wirksam.

Nicole und Julia
02.09.2004, 21:29
Geht das auch wenn man gar keine Haushaltshilfe hatte und das dann für jedes Jahr oder nur einmal???? Da könnte man ja noch was rausholen....Steuerlich...

Carmen und Fabian
08.02.2005, 09:22
Hat von Euch jemand eine Haushaltshilfe bekommen und wenn ja, wie ist die Abwicklung?

Muß mich jetzt erst mal schlau machen, da ich mich vorher an dieses Thema noch nicht rangetraut habe. Wollte erst mal den kleinen Schatz in den Armen halten.

LG
Carmen

andrea und markus
12.02.2005, 20:19
also ich hatte jahrelang meinen vater als "haushaltshilfe" auf
unserem Steuerbescheid. das ging anstandslos.
allerdings hab ich dann ich glaub vor etwa fünf jahren
einen anruf vom finanzamt bekommen und der hat mir erklärt,
dass ich die "haushaltshilfe" als minijob anmelden müsse, dann
wäre das alles gar kein problem und könne so weiterlaufen.

der aufwand war mir persönlich dann aber das ganze nicht wert

Corinna
13.02.2005, 09:36
@ carmen,

Du meinst die Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse bezahlt wird bei bestimmten Voraussetzungen. Schau mal, da gibt es einen eigenen Thread drüber.

Nicole und Julia
13.02.2005, 13:33
Hallo an alle Schwangeren,

habe gerade bei spaltenkinder.de gelesen, daß wohl auch die Krankenkasse Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet:

Z. B. wenn die Mutter wegen Entbindung (oder Krankheit, oder OP des Kindes) im Krankenhaus ist, und der Vater arbeitet
u n d noch ein Kind unter 12 im Haushalt lebt. 5,-€ pro Stunde sind erstattungsfähig. Attest vom Arzt besorgen. Haushaltshilfe darf nur nicht verwandt sein. Antrag bei der Krankenkasse nur, wenn man kein Pflegegeld erhält.

(Nicht verwechseln mit der Freibetrag für Haushaltshilfe bei der Steuer.)

Winnie & Peer-Lucas
17.03.2005, 19:07
Hallo,Corinna! Ich habeei Bescheid vom Finanzamt bekomen, weil ich die Oma als haushaltshilfe eingetragen hatte und jetzt wollen sie einen "Nachweis über die Zahlung der Beschäftigung einer Haushaltshilfe" was soll ich jetzt machen! Soll ich es fallenlassen?
Liebe Grüße, Winnie und Peer-Lucas.

Corinna
18.03.2005, 18:09
Hallo,

Waren bis heute im Schiurlaub.
Du hast doch Deine Oma sicher in bar bezahlt, und Dir eine Quittung geben lassen, die Du dem Finanzamt zeigen kannst. Name und Adresse der Oma reinschreiben und als Grund: Kind mit GdB 100 H. max. 924,- € (siehe Anleitung zur Einkommensteuererklärung Seite 7). Zurückziehen kannst Du immer noch, wenn Dein fleißiger Finanzbeamter eine Steuerkarte oder Krankenkassenanmeldung als Voraussetzung verlangt.

LG Corinna