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Pia und Ellen
18.07.2004, 22:56
Bundeserziehungsgeld / Landeserziehungsgeld

Das Erziehungsgeld ist Einkommensabhängig. Die Bemessungsgrundlage für das Bundes-/ bzw. Landeserziehungsgeld wird durch den Behindertenpauschbetrag von 3.700 Euro (Stand 2004) bei einem
GdB 100 % H positiv beeinflusst. D.h. man bekommt unter Umständen mehr Erziehungsgeld als ohne Berücksichtigung des Pauschbetrages.
Landeserziehungsgeld gibt es soviel ich weiß nicht in jedem Bundesland.
Auskunft erhält man bei der Erziehungsgeldstelle.

Wurde das Erziehungsgeld bereits beantragt und der Bescheid liegt schon vor, kann man die nachträgliche Berücksichtigung verlangen.

Auszug aus dem Gesetz § 6 Abs. 7 BErzGG:

Sind die voraussichtlichen Einkünfte auf Grund eines Härtefalls geringer als in der Bewilligung zugrunde gelegt, werden sie auf Antrag berücksichtigt

Wurde der Antrag auf Erziehungsgeld bereits eingereicht und der Bescheid liegt noch nicht vor genügt ein Anruf bei der Erziehungsgeldstelle mit dem Hinweis dass ein Behindertenausweis beantragt wurde. Dieser muß nach vorliegen zugeschickt/gefaxt werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.