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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : B I T T E L E S E N !! Behindertenausweis - GdB, Antrag, Dauer, Verlängerung usw.



Pia und Ellen
18.07.2004, 22:46
Behindertenausweis / GdB

Beim zuständigen Versorgungsamt (die Formulare erhält man i.d.R. auch bei der Gemeindeverwaltung) können Menschen mit Lippen-Gaumen-Fehlbildungen bzw. deren Erziehungsberechtigte einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Der Grad der Behinderung (GdB) ist abhängig von der jeweiligen Spaltform.

Da die Spalte angeboren ist, muß die Behinderung ab dem Geburtsdatum Gültigkeit haben. Das Datum der Antragstellung ist nicht maßgebend. Die steuerliche Entlastung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Behindertenausweis (je nach GdB)?

- Evtl. höheres Bundeserziehungsgeld
- In einigen Bundesländern gibt es im 3. Jahr ein Landeserziehungsgeld
- Behindertenpauschbetrag von 3.700 Euro (Stand 2004) bei der Einkommensteuererklärung
- Pflegegeld und
- Pflegepauschbetrag von 924,00 Euro (Stand 2004)
- Aussergewöhnliche Belastungen (z.Bsp. Fahrtkosten, Apothekenrechnungen usw.) bei der Einkommensteuererklärung
- In Baden-Württemberg gibt es einen Landesfamilienpass
- KFZ Steuerbefreiung

Zu den einzelnen Punkten werde ich nochmals separat schreiben.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

Pia und Ellen
23.07.2004, 08:50
Die Einstufung im Behindertenausweis

Lippenspalte ein oder beidseitig

bis zum Abschluß der Behandlung in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung 30-50%

Lippen-Kieferspalte:

bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) 60 - 70%
bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) 50%

Lippen-,Kiefer-,Gaumenspalte

bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) unter Mitberücksichtigung der regelhaft verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung 100%
bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) 50%

Komplette Gaumen-Segelspalte

ohne Kieferspalte wegen der bis zum 5. Lebensjahr bestehenden, mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen 100%

Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte

bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörungen 0-30%
Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zu berücksichtigen

Nach Ablauf der vorstehend jeweils genannten Behandlungszeiträumen richtet sich der GdB -Grad immer nach der verbliebenen Funktionsstörung.

Der Nachteilsausgleich (Merzeichen) "H" wird bis in der Regel zum 5. Lebensjahr bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und bei Gaumen-Selgelspalten angenommen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

Doreen mit Elisei
24.07.2004, 20:43
Hallo, bei uns hat das Versorgungsamt zwar über ein halbes Jahr gebraucht um den Ausweis auszustellen, aber dafür waren sie super nett. Wir haben 100% und die Buchstaben B, G und H bekommen. Richtig verstehen tue ich das zwar nicht, denn unsere Naima mit Down-Syndrom hat genau die gleiche Einstufung (ist schon ein gewaltiger Unterschied zu einem Kind mit Spalte), aber was soll ich mich beschweren. Ist doch genial :lol: . Gültig ist der Ausweis bis 2009.
Es entscheidet auch jede Stadt oder Gemeinde anders. Ich kenne viele Leute mit Kindern mit DS, die alle unterschiedlich eingestuft wurden, auch wenn sie sonst ähnlich betroffen waren. Es gibt anscheinend keine festgelegten Regelungen. Und wenn doch, halten sich die wenigsten Ämter daran.
Gruß von Doreen mit Elisei

Pia und Ellen
26.07.2004, 11:35
Hallo Doreen,

mehr als 100 % gibt es nicht. Auf die Nachteilsausgleiche kommt es an. Kinder die "nur" eine LKGS oder eine GS haben, bekommen nur den Nachteilsausgleich "H" zugesprochen und den auch nur in der Regel für einen befristeten Zeitraum wie bereits angegeben.

Du hast für Deine Naima aufgrund des Down-Syndroms auch noch die Merkzeichen B und G bekommen.

Ich kenne mich jetzt natürlich nicht so gut mit diesen Merkzeichen aus, aber ein Blick in mein Einkommensteuergesetz Richtlinien 189 ff. hab ich z.Bsp. dies entdeckt:

B= Notwendigkeit ständiger Begleitung

Mehraufwendungen, die einem körperbehinderten Stpfl., der auf ständige Begleitung angewiesen ist, anlässlich einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson enstehen, können in angemessener Höhe neben dem Pauschbetrag für behinderte Menschen berücksichtigt werden.....

unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr - ohne KM-Begrenzung -

unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen auf innerdeutschen Linienflügen

G= Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

KFZ Steuerbefreiung um 50% (Anmerkung von Pia: Durch die 100% H hast du die möglichkeit der kompletten Steuerbefreiung)

Das mal nur so auf die Schnelle.

Für ca. 10 Euro gibt es das Einkommensteuerrecht (ISBN 3-423-05542-1) zu kaufen. Hier sind die Richtlinien ab Seite 898 und der § 33 S. 124 für uns interessant. Allerdings nicht ganz einfach zu lesen.
Die Kosten für das Gesetz kann man übrigens als Fachlektüre in der Einkommensteuererklärung absetzen.


Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

Pia und Ellen
26.07.2004, 11:43
Verlängerung des Behindertenausweises

Die Ortschaftsverwaltungen/Rathäuser haben die Berechtigung den Behindertenausweis 2x für je 1 Jahr zu verlängern. Erst dann muß man die Verlängerung beim Versorgungsamt beantragen.

D.h. wenn ihr vom Versorgungsamt nicht aufgefordert werdet neu bewerten zu lassen, dann bitte beim Rathaus/Ortschaftsverwaltung verlängern lassen.

Aus meiner Erfahrung heraus wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich wurde bereits ein halbes Jahr vor Ablauf vom Versorgungsamt aufgefordert. Andere Betroffene haben mir Berichtet, dass das bei Ihnen nicht der Fall war.

Das Versorgungsamt ist natürlich bemüht uns das "H" wegzunehmen und uns in den Prozenten herunterzustufen. Das ist beim Rathaus/Ortschaftsverwaltung nicht der Fall. Die sind lediglich für die Verlängerung zuständig nicht für das Gutachten



Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.

Mary/Kiko
26.07.2004, 11:46
:shock:

Ja ihr Lieben Forenleser!

Bei jedem Versorgungsamt wird anders entschieden und das hängt mit den dortigen Gutachterarzten zusammen. Die entscheiden nämlich immer per Schreibtisch nach den Behinderungsgraden.
Es gibt zwar vom VdK ein Büchlein mit den Einstufungen, doch vielfach ist man wirklich abhängig vom Wohlsein der Ärzten.
Persönlich habe ich gute und schlechte Erfahrungen gemacht, trotz Hilfe meines Vaters, der unsere Leute hier im Versorgungsamt gut kannte.
Schwierig ist es immer im Widerspruchsverfahren mit dem Versorgungsamt, da hatte ich bisher nicht soviel Glück.
Spätestens nächstes Jahr kommt dieses Thema wieder auf mich zu, dann läuft Christophs Ausweis wieder ab.

LG

Corinna mit Pascal
26.07.2004, 18:01
Wir haben hier im Raum Düsseldorf 100% und den Buchstaben H bekommen, aber nur für 1 Jahr. Da habe ich schon von unserer Logopädin erfahren das Düsseldorf dann sobald das Kind 1 mal operiert wird danach direkt weniger % gibt. Dann fangen wir an zu kämpfen für die %.

Pia und Ellen
09.08.2004, 22:51
hallöle

nicht die % sind wichtig, die nachteilsausgleiche. der nachteilsausgleich "h" bringt nämlich die ganzen steuervorteile usw.

Gabi und Lukas
18.10.2004, 12:49
Hallo!
Wir haben Post vom Versorgungsamt bekommen: Obwohl uns im ursprünglichen Bescheid mitgeteilt wurde, dass Lukas' Einstufung (100% und H) 2 Jahre gelten würde, soll er jetzt auf 20% ohne H abgestuft werden. Das ist nochh kein endgültiger Bescheid, gegen den wir Widerspruch einlegen können, sondern eine vorläufige Mitteilung, zu der wir innerhalb eines Monats Stellung beziehen sollen.
Ich finde das ein seltsames Vorgehen und habe ein bisschen das Gefühl, die wollen testen, ob wir uns wehren, bevor wir den endgültigen Bescheid bekommen.
Jetzt bin ich hin und hergerissen: Auf der einen Seite ist Lukas momentan wirklich toppfit, er braucht ja nicht einmal mehr Paukenröhrchen, er macht mir nicht mehr und nicht weniger Arbeit als seine Geschwister in dem Alter. Er ist nicht einmal infektanfälliger zur Zeit. Ich möchte mir ja nicht öffentliche Gelder erschleichen, die mir nicht zustehen.
Auf der anderen Seite kann ich einfach noch nicht einschätzen, wie es mit seiner Sprachentwicklung weitergehen wird. Er ist 18 Monate alt und spricht noch gar nichts. Ich habe einfach die Befürchtung, dass er jetzt abgestuft wird und später, sollte sich doch noch eine Sprachbehinderung herausstellen, nicht wieder hochgestuft wird. Ich finde den Zeitpunkt dieser neuen Einstufung einfach ungünstig.
Könnt Ihr mir vielleicht einen Tipp geben, was ich machen soll?
Gruß, Gabi

Tina & Andy
18.10.2004, 13:39
Hallo Gabi.
Das ist echt schwierig.Ihr habt einen Schwerbehindertenausweiß der bis er 2 ist gültig ist Hab ich das richtig verstanden?Und die Abstufung ist dann mit 2?Oder jetzt schon?
Wenn da steht das es noch kein Entgültiger bescheid ist ruf doch dort einfach mal an.Und lass dir erklären was noch so kommt und was das besste ist für euch!Ich weiß noch nicht was bei uns ist.Andy hat erstmal bis Aug.2005 seinen Schwerbehindertenausweiß aber vor Kurzem hatten die mir was geschickt was ich ausfühlen mußte.Wo dann stand sind Folgeschäden da.Und so was!Hat das dein Kleener auch bekommen?Ich bin mal gespannt was da bei uns noch so wird.20% was bedeutet das dann für euch?Habt ihr dann trotzdem noch irgendwelche Vergünstigungen?

Gabi und Lukas
18.10.2004, 14:13
Hallo Tina!
Der ursprüngliche Bescheid sollte eigentlich geleten, bis er zweieinhalb ist. Der neue Bescheid soll, wenn er endgültig ist, ab sofort gelten.
Wir haben einen Schrieb gekriegt, in dem wir mal wieder alle Ärzte der Schweigepflicht entbinden sollten, sonst nichts. Und danach jetzt diesen Bescheid.
Soviel ich weiß, bringen uns die 20% keine finanziellen Vorteile mehr. Aber ich möchte nochmals betonen, dass ich auch nicht so scharf auf diese Vorteile bin,, wenn sie uns wirklich nicht zustehen. Viel wichtiger ist mir, dass unser Kleiner sich gut entwickelt. Meine Sorge ist nur, dass ich heute noch nicht ausschließen kann, ob es später mal Probleme geben wird und ob dann nochmal eine Höherstufung erfolgen könnte.
Gruß, Gabi

Pia und Ellen
18.10.2004, 14:16
Hallöle

Ellen wurde auch nach 34 Monaten von 100 H auf 60 ohne H herabgestuft. Wir haben ebenfalls Einspruch eingelegt auf die Vorabinfo und nachher auf den Bescheid auch nochmal. Leider ohne Erfolg.

Einspruch einlegen solltet ihr auf jeden Fall. Unterstützung habe ich von der WRG bekommen, bin allerdings auch Mitglied. Ich weiß nicht in wie weit Nichtmitgliedern da geholfen wird. Einfach mal nachfragen.

Die Herabstufung auf 20 % ist natürlich schon gewaltig. Soviel ich weiß, bekommt man einen Ausweis erst ab 30 %. Die steuerlichen Vorteile sind wohl damit weg. Aber ich schau mal bei Gelegenheit nach, bin momentan nur etwas im Streß.

ÜBRIGENS: Wenn man z.Bsp. im April 2004 herabgestuft wird, gelten steuerlich die höheren % für das GESAMTE Jahr 2004.

Gabi und Lukas
18.10.2004, 14:23
Hallo Pia!
Wir sind Mitglied in der WRG! Gute Idee, da mal nachzufragen, werde gleich morgen dort anrufen.
Heißt dass, wenn wir es schaffen, die Abstufung bis ins nächste Jahr hinauszuzögern, bekommen wir trotzdem noch die Vorteile? Oder ist April der Stichmonat?
Gruß, Gabi

Petra und Emelie
18.10.2004, 14:28
Hallo Gabi, Hallo Pia,
ich meine eigentlich, den Schwerbehindertenausweis gibt es erst ab 50%
(habe das noch so aus meinem Arbeit bei der Rentenversicherung in Erinnerung).
Die WRG hilft auch, wenn man kein Mitglied ist.
Habe damals bei der Ablehnung des Pflegegeldes mit Frau Tödt telefoniert.
Sie hat mir ohne Nachfragen nach einer Mitgliedschaft sofort Unterlagen zugesandt. Einfach anrufen und nett fragen. Dann machen die das bestimmt.

Pia und Ellen
18.10.2004, 14:31
Hallo Gabi,

hab ich mal wieder unverständlich geschriegen Sorry

Es ist ganz Wurscht in welchem Monat die Herabstufung erfolgt. Für die Steuer am Jahresende zählen die % die am höchsten waren.

Also z.Bsp. Steuerjahr 2004

100 % und H bis zum Januar (oder Feb., oder März.....)
20 % den Rest des Jahres.

Du kannst für die ganzen 12 Monate im Jahr 2004 die 100 % und H ansetzen. Du musst nicht aufsplitten in Monate mit 100 % H und Monate mit 20 %.

Ich hoffe das ist jetzt ein wenig klarer formuliert. Ansonsten können wir gerne per PN die Telefonnummern austauschen, dann klären wir das Telefonisch.

Gabi und Lukas
02.02.2005, 12:29
Hallo Pia!
Bei uns läuft der Behindertenausweis aus, wenn Lukas zwei wird, also Ende März 2005.
Das Versorgungsamt hatte uns ja eine Anhörung geschickt, jetzt habe ich schon ewig nichts mehr von denen gehört. Durch die Verwaltungsreform bekommen wir wohl auch einen neuen Sachbearbeiter. Was mache ich jetzt mit dem Behindertenausweis? Offiziell haben wir noch keinen Bescheid, dass sich etwas ändert, kann ich den dann einfach verlängern lassen?
Grüße von Gabi

Pia und Ellen
02.02.2005, 19:13
Hallo Gabi,

ich würde erst mal noch gar nichts machen. Bis März habt ihr ja noch ein wenig Zeit. 2 Wochen vor Ablauf würde ich mal beim Versorgungsamt anrufen und fragen was Du nun machen sollst. Frag nach ob Du aufs Rathaus sollst zum verlängern!

Leider keine perfekte Antwort, aber die habe ich leider nicht.

Nicole und Julia
02.02.2005, 20:32
Hab eben noch mal geschaut... wir haben im Außweiß ein H drin und das G ist mit XX gekennzeichnet, also wohl eher durchgestrichen. Oder ist das bei euch anderen aus so drin gestanden. Bedeutet es Gehbehindert??? Das sind aber die kleinen doch alle, weiß es nicht ob das nun bei uns zutrifft oder nicht???

Aber das er bis April 2009 gültig ist , das steht drin und das kann trotzdem geändert werden???? Vorzeitig???

Mandy mit Kevin
03.02.2005, 15:09
Hallo ! :!: Wir haben den Behindertenausweis für Kevin erst letzte Woche bekommen , das heißt 4 1/2 Monate nach antrag stellung . Kevin hat auch seine 100 % und ein "H" - das "G" ist allerdings durchgestrichen . Für was steht eigendlich das "H" :?:

Corinna mit Pascal
03.02.2005, 15:57
Wir haben nur 2 Monate gewartet. Bei uns sind 100% und ein H. Das G ist bei uns auch durchgeixt. Der Ausweis ist allerdings nur gültig bis 05/2005. Wir mußten im Dezember angeben welche OP´s wir schon gemacht bekommen haben. Bin mal gespannt wann wir Bescheid bekommen und was dann darauf steht.

Nicole und Julia
03.02.2005, 16:16
Das H steht für Hilflos! Babys und Kleinkinder sind ja hilflos.... aber wie lange das bestehen bleibt weiß ich nicht! Bei manchen ist es ja schon weggefallen!

Mandy mit Kevin
03.02.2005, 16:51
Also ich habe nachgeschaut , der vom Kevin ist bis Febraur 2010 güldig . So wie ich verstanden habe , wird er sowieso ab dem 10 Lebensjahr zurückgestufft . Oder nicht ? So hat es meine Bearbeiterin erklärt , das er ab dem 10.Lebensjahr Stufe für Stufe herunder gestuft wird . Bis zum vollendeten 17.Lebenjahr ist er dann auf 0 % !
:?: So meine Schbearbeiterin ! :?:

andrea und markus
12.02.2005, 20:23
ich bin mit meinem ausweis einfach immer aufs rathaus zum
verlängern, solange bis kein platz mehr für einen neuen stempel
war.

bei markus ging das aber leider nicht, die haben uns auch einen
fragebogen geschickt und uns dann von 100 h auf 50 runtergestuft

allerdings soll ich denen jetzt ein lichtbild schicken und den alten
ausweis damit wir einen neuen kriegen. brauche ich wirklich für
einen noch nicht mal dreijährigen ein bild? ich muss da nächste
woche mal nachfragen

liebe grüße

Nicole
13.02.2005, 15:20
Hallo zusammen,
also unser Sohn hat seinen Behinderten Ausweis mit ca. 1 Jahr bekommen. Darin sind die Merkmale G , B, H eingetragen 100%.
Die Gültigkeit des Ausweises wurde zurückdatiert, da es von Geburt an war. Das Merkzeichen H steht für hilflos ( schliesslich können unsere Kleinen ja noch nichts alleine machen) B steht für die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Begleitperson hat bei vielen Veranstaltungen sowie Fahrten freien Eintritt bzw. Fahrtkostenbefreiung) und G bedeutet das sich die Person nicht alleine im öffentlichen Verkehr bewegen kann, bzw. das Haus verlassen kann.
Entschuldigt die Laienhafte Erklärung aber ich werde nochmal die ganz genauen Erklärungen nachlesen und dann mitteilen :oops:
LG Nicole

Nicole
13.02.2005, 17:35
Ämter :evil: irgendwie machen die alles nur nach Lust und Laune (habe ich manchmal so im Gefühl)!
Die Uniklinik hat damals die Unterlagen zum Versorgungsamt geschickt, bevor die 2. OP stattfand, und kurze Zeit danach bekamen wir den Ausweis mit G, B, H.
Die Eltern, die ich in Essen kennengelernt hatte, haben das auch alle.
Vielleicht entscheidet jedes Versorgungsamt anders. Für uns ist das versorgungsamt Soest zuständig.

Gabi und Lukas
13.02.2005, 19:29
Die Versorgungsämter entscheiden in der Tat alle unterschiedlich, und selbst das gleiche Versorgungsamt kann bei gleichen Fällen unterschiedlich entscheiden...so geschehen bei uns und Bettina_und_Samuel, bei beiden Kindern die gleiche Spaltform, beide Kinder sind beim selben Arzt in Behandlung, trotzdem kam das Versorgungsamt auf ein anderes Ergebnis. Für mich ist das die reine Willkür, aber was soll man machen, wir sitzen doch am kürzeren Hebel.
Liebe Grüße von Gabi

Nicole
15.02.2005, 09:45
Hallo :flower: habe noch mal nachgeschaut.
Hier die Merkzeichen:
G = die Bewegungsfähikeit im Staßenverkehr ist erheblich eingeschränkt

aG =außergewöhnlich gehbehindert

B =die ständige Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist notwendig

RF =Rundfunksgebührenbefreiung / Telefongebührenermäßigung

H =hilflos

Bl = blind / sehbehindert

Noch ausführlicher ist es beschrieben unter:
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php?wc_c=558&wc_id=271


Dankönnte man noch unter der Rubrik " Pflegegeld" unter www.behinderte-kinder.de nachsehen.
Dort steht genau aufgeführt, wie hoch der Pflegebedarf sein muss ( immer im Vergleich zu einem gesunden, normal entwickeltem Kind gleichen Alters), um die einzelnen Pflegestufen zu erhalten.

Gabi und Lukas
16.03.2005, 15:09
Hallo Pia!
Ich habe Deinen Rat befolgt und heute beim Versorgun gsamt angerufen. Der Behindertenausweis läuft ja Ende März aus, und momentan ist ein neues Feststellungsverfahren anhängig. Man hat mir gesagt, ich soll zum Rathaus gehen und das sagen, dann wird der Ausweis nur um ein Jahr verlängert. Das heißt, egal, wie die Entscheidung ausfällt, bis März 2006 können wir wohl die 100% +H steuerlich geltend machen. Mehr wollten wir ja gar nicht, bis dahin wissen wir dann ja auch mehr über Lukas' Sprachentwicklung.
Grüße von Gabi

Pia und Ellen
19.03.2005, 11:00
Hi Gabi,

das ist doch suuper! Jedenfalls noch ein Tipp für alle:

Wenn die Neufeststellung kommt, füllt bitte nur den Fragebogen aus. Keine Unterlagen vom Arzt mitschicken, das sollen die vom VA selbst beantragen.

Corinna mit Pascal
03.05.2005, 19:06
Hallo,
wir haben heute vom Versorgungsamt Bescheid bekommen das Pascal auf 50% rutergestuft wurde. Das "H" wurde ihm auch weggenommen weiler nicht mehr Hilfsbedürftig ist. War das bei Euch auch so nach 1 Jahr?

Gabi und Lukas
03.05.2005, 19:50
Hallo Corinna!
Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen!
Bei uns kam jetzt nach zwei Jahren eine Anhörung: Lukas sollte auf 20% runtergestuft werden. Von uns Eltern wurde eine Stellungnahme verlangt. Jetzt kam die Festlegung: 30%! Ich werde Widerspruch einlegen, auch wenn ich glaube, dass es nicht viel bringt. Aber Luki ist immerhin schon zwei und hat "nur" eine Gaumenspalte.
Wenn Du willst, kannst Du mir mal per pn Deine Adresse schreiben, dann kann ich dir meine Stellungnahme kopieren und schicken. Ich habe nämlich einiges an Material mitgeschickt...
Liebe Grüße von Gabi

Günter
03.05.2005, 22:16
Hallo Zusammen!
Kann man nicht schon einen Ausweis beantragen bevor das Kind auf der Welt ist? Wenn man so die Bearbeitungszeiten der Ämter sieht, dann sollte man das doch so früh wie möglich tun. Z.B. mit einem Attest des Arztes.

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

Gruß Günter

Petra und Emelie
03.05.2005, 22:36
Hallo Günter,
das wird wohl nicht gehen. Es wäre zwar schön, aber nicht machbar. Soweit ich mich erinnere, muß die "Behinderung" mind. 6 Mon, bestehen.
Solang ein Kind noch nicht geboren ist, wird es wohl nicht gehen...

Nicole und Julia
03.05.2005, 22:41
ne.. man braucht ja die Geburtsurkunde so weit ich das noch in Erinnerung habe.
Wir haben es aber gleich in der zweiten Woche wo Jule auf der Welt war in die Wege geleitet und mußten auch gar nicht sooo lange warten... Glaub 1 Monat oder so....

Günter
03.05.2005, 23:01
Ja jetzt wo ihr es sagt Geburtsurkunde. Hätte ich auch selbst drauf kommen können aber mir(uns) schwirren so viele Sachen im moment durch den Kopf. Trotzdem Danke für die schnellen Antworten.
Gruß Günter

Marialuna
04.05.2005, 21:20
Hallo Günter,

der Antrag für den Behindertenausweiß kann erst nach der Geburt gestellt werden, er gilt aber rückwirkend.

Wichtig ist es den Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse sofort nach der Geburt zu stellen, den dieser gilt vom Antragsdatum an.
Ein Amtsarzt meldet sich erst nach einigen MOnaten zur Prüfung an, aber wenn das Pflegegeld gewährt wird, dann vom Antragsdatum an.
Deine Krankenkasse hat den Antrag.

berk
01.07.2005, 14:55
Hallo,

einigen (wenigen) von Euch haben wir uns bereits im Chat vorgestellt. Elisa, drei Monate alt, hat links eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Und Bernd alias berk ist ihr Papa :)
Nachdem nun einigermaßen Ruhe war auf der "Antragsfront" flattern die ersten Bescheide ins Haus. Da es unterschiedliche Themen sind sende ich meine Fragen auch in zwei Beiträgen.

Also:
Im Behinderten Ausweis stehen tatsächlich die 100% und das H für hilflos drin, hurra.
Was mir aber nicht eingeht, B für die Begleitperson (Zug, öffentlicher Nahverkehr) ist gestrichen.
Ist das bei Euch auch so?
Macht doch wenig Sinn oder?
Oder soll die hilflose Elisa nun allein im Zug zur Oma fahren?
Welche Argumente haben bei Euch gezogen?

Danke für Eure Antworten

Gabi und Lukas
01.07.2005, 18:11
Ist bei uns genauso. Im Prinzip müsste ja sonst jedes Baby das B anerkannt bekommen, denn Du kannst ja auch ein Baby ohne Spalte nicht allein zur Oma fahren lassen. Aber für die 100% +H bekommt Ihr wirklich fette Steuervorteile, also eigentlich kein Grund zur Beschwerde.
Gruß, Gabi

Pia und Ellen
03.07.2005, 21:53
Hallo Bernd,

Gabi hat es schon geschrieben und sie hat vollkommen recht. Auf eine Begleitperson ist jedes Baby/Kind angewiesen, ob es nun gesund ist oder nicht. Man könnte das nun für Hilflos "H" genauso auslegen, aber da ist es einfach so erklärt, dass die Kinder eben "anders" behandelt werden müssen (beim Essen, bei der Pflege,...) als gesunde Kinder.

Ich weiß nicht ob ich das jetzt verständlich erklärt habe, ich hoffe es zumindest. Ansonsten nochmal fragen, dann versuche ich es erneut.

berk
04.07.2005, 22:26
Ok, vielen Dank für Eure Antworten. Dann bin ich beruhigt :)

Sonia mit Simon
06.07.2005, 18:35
Hallo Ihr,

nun wende ich mich auch mal wieder mit einer Frage an Euch: Simon hat ja eine Pierre-Robin-Sequenz und dazugehörig eine ausgeprägte Gaumenspalte.
Das Versorgungsamt billigt ihm, trotz Widerspruch nur 30 % zu. Es würden nur die Funktionsbeieinträchtigungen beurteilt und nicht die Sequenz und die Spalte. Nach der Extension könne er ja gut Nahrung zu sich nehmen (das halte ich für ein Gerücht aber na ja) und wegen der Atemaussetzer habe er ja einen Monitor! Nun überlegen wir, ob wir Klage beim Sozialgericht einreichen sollen? Hat das schon jemand gemacht? Wieviel % haben die anderen Pierre-Robin-Kinder hier erhalten? Laut Rosenthalstiftung ist eine Pierre-Robin-Sequenz auch mit 100% und H in den ersten 5 Jahren zu beurteilen, aber wie überzeugt man das Versorgungsamt??? Freue mich auf Eure Antworten.


Liebe Grüsse

Sonia mit Simon

Gabi und Lukas
06.07.2005, 20:02
Hallo Sonia!
Das ist total ärgerlich, weil scheinbar jedes Versorgungsamt in Deutschland macht, was es will und unterschiedlich entscheidet.
Natürlich stehen Euch eigentlich 100% zu, aber wenn der Widerspruch schon abgewiesen ist, dann hat man kaum noch Chancen Bekannte von mir haben auch Klage eingereicht und nicht Recht bekommen. Im Nachhinein sagen sie, dass es ihnen soviel Ärger bereitet hat, dass sie es nicht wieder tun würden. Aber es ist ungerecht und total ärgerlich, wenn man so von den Launen der Beamten abhängig ist. Lasst Euch doch zumindest mal beraten, in welchem Verhältnis Aufwand und Erfolgsaussichten zueinander stehen.
Liebe Grüße von Gabi

Pia und Ellen
06.07.2005, 20:52
Hallo Sonia,

ich würde mal bei der WRG nachfragen, vielleicht können die ja helfen.

Oder versuch es nochmal beim Versorgungsamt. Lass Dir doch mal den Vorgesetzten geben. Gabi hat nämlich leider Recht, es liegt wohl total im Ermessen des Sachbearbeiters.

Petra und Emelie
07.07.2005, 10:44
Hallo Sonia!
Emelie hat bis 2007 80% mit dem Zusatz H. Eigentlich gab es keine Probleme. Habt Ihr auch die Adresse Eures HNO-Arztes mitangegeben?
Pia hat Recht, die WRG kann Euch sicher weiterhelfen.

Irini und Georgios
13.07.2005, 12:43
Hallo Sonia,
Giorgo hat auch eine mediale Gaumenspalte (gehabt) und die Pierre-Robert-Sequenz und das Versorgungsamt hat im bis 2007 100% H zugesprochen. Ich habe damals alles mitgeschickt was ich von den Ärzten hatte sprich: Pädaudiologie, HNO, KFO Kinderarzt usw. Es ist wirklich ärgerlich wie auch Gabi ja sagte das es an den Launen der Beamten liegt wieviel sie zusprechen. Ich würde dir raten mit eurem Arzt zu sprechen und sich auch an die WRG zu wenden die haben noch andere möglichkeiten dir weiter zu helfen

Sonia mit Simon
15.07.2005, 22:52
Hallo

und erstmal Danke für Eure Antworten. Wir haben uns nach Rücksprache mit der WRG und unserem behandelnden Kieferchirurgen und unserem Kinderarzt für eine Klage entschieden. Ich habe versucht, telefonisch mit dem Versorgungsamt in Kontakt zu treten, dieses war leider nicht möglich. Das Rechtsdezernat des Vesorgungsamtes hat entschieden das der Wiederspruch abgelehnt ist und damit ist und bleibt er abgelehnt ( telefonische Auskunft!!) Also werden wir nun mal sehen, wie lange es dauert, bis es zur Verhandlung etc.. kommt.

Liebe Grüsse

Sonia mit Simon

Aurelia & Lucas
15.08.2005, 12:37
hallo habe eine frage ihr beantragt einen behintertenausweis warum in ein paar monaten wird das doch weg operiert dann sieht man doch gar nichts mehr oder haben eure kinder außer der spalte eine andere behinderung
frage nur mein sohn lucas ist am 22.7.05 mit einer links seitiger lippen-kiefer-gaumspalte zur welt gekommen :razz:

Doreen mit Elisei
15.08.2005, 13:12
Hallo Aurelia, erst mal herzlich Willkommen hier und Glückwunsch zur Geburt deines Sohnes.
Klar wird die Spalte in ein paar Monaten nicht mehr zu sehen sein, aber fertig sind die Kids deswegen noch lange nicht. Ich weiß ja nicht wo ihr operieren lasst, aber meist sind es 3 Schritte, bis erst mal Gaumen und Lippe dicht sind. Bei den Kindern mit doppelter Spalte kommt dann noch die Nase dran (mit ca. 6 Jahren) und bei vielen (oder sogar allen?) die OP am Kiefer. Die letztere erfolgt erst mit 6-9 Jahren. Und was danach noch an Korrekturen kommt steht in den Sternen, mal ganz abgesehen von diversen "Ohrengeschichten" und den späteren Arbeiten des KfOs an den Kiefern der Kinder.

Der Gesetzgeber hat es so vorgesehen, dass Kinder mit Spalten eine Einstufung erhalten, also warum sollen wir das nicht nutzen. Der Ausweis macht die Kinder auch nicht "behinderter" als sie sind. Nur die Vorteile, die man mit Ausweis z.B. bei der Steuer hat sollte man ruhig in Anspruch nehmen. Den Ausweis gibt es übrigens sowieso nur begrenzte Zeit. Es wird immer wieder geschaut, ob die Einstufung noch hinhaut, also wenn wieder durch OPs oder andere Eingriffe Verbesserungen fürs Kind entstanden sind, wird runtergestuft.
Wenn Du noch Fragen hast, schau mal bei "Recht in Deutschland" rein oder meld Dich hier.

Doreen mit Elisei
15.08.2005, 13:15
Hallo ich nochmal, sehe grad, dass Ihr aus Berlin seid. Da ist eure OP-Anlaufstelle sicher das Virchow-Klinikum mit Schmidt/Lauster. Fragt doch mal Frau Lauster wegen Ausweis oder nicht. Sie kann Euch da bestimmt auch was zu sagen.

Andrea mit Sabrina
15.08.2005, 13:25
hallo habe eine frage ihr beantragt einen behintertenausweis warum in ein paar monaten wird das doch weg operiert dann sieht man doch gar nichts mehr oder haben eure kinder außer der spalte eine andere behinderung
frage nur mein sohn lucas ist am 22.7.05 mit einer links seitiger lippen-kiefer-gaumspalte zur welt gekommen :razz:

Du sagst, dass alles wegoperiert wird. Schön wäre es. So einfach ist das nicht. Da es Narben gibt braucht man auf für die Motorik Therapien. Dann hat man schließlich Kosten (Fahrten zum Arzt, Telefonate mit der Krankenkasse, Fahrten zur Klinik etc., Fahrten zum jeweiligen Therapeuten.

Meine Tochter Sabrina ist jetzt 14, sie hatte eine Gaumenspalte. Sie hatte 2 OP´s deswegen (Restloch), dann 4 bzw. auf dem anderen Ohr 5 x Paukis (bis jetzt noch), ca. 30 - 40 Mittelohrentzündungen, 80 x Sprachtherapie. Dann wurde sie jetzt im Juli noch mal operiert (Gaumennahterweiterung, siehe Profil, unten ist ein Link zu ihr). 10 Monate telefonischer und schriftlicher Kampf um den Kieferorthopäden (der ist mitten in der Behandlung aus der kassenärztlichen Vereinigung ausgetreten), jetzt regelmäßige Besuche bei ihm, am 22.8. werden die ersten Brackets gesetzt. Die Behandlung wird wohl ca. 2 Jahre dauern. Wie gesagt, es war eine reine Gaumenspalte.

Durch eine zeitweilige Schwerhörigkeit während des ersten Schuljahres (sie hat sehr viel Theater mit den Ohren gehabt, es wird jetzt langsam besser) hat sich eine Rechenschwäche entwickelt (Mathe baut aufeinander auf), für die Therapie zahlen wir nun schon seit November 2003 pro Monat 225 Euro (auch in den Ferien).

Es haben sich Ängste entwickelt (sie war zurückhaltend und hatte zudem eine unheimliche Angst vor Ärzten enwickelt). Bis man eine Therapie (Gruppe) bekommt muss man erst einmal kämpfen (telefonieren etc.). Dann die Fahrerei zum Therapeuten, auch wieder Fahrtkosten.

Ich habe damals zu spät von dem Ausweis erfahren und wir hatten keinen. Er wäre hilfreich gewesen, man hat einiges an Ausgaben mehr.

alex
15.08.2005, 20:17
Hallo

Ich gehe immer davon aus , daß die Betroffenen von der Spalte und den damit verbundenen Problemen ein Lebenlang begleitet werden.

Die einen mehr die anderen weniger - bis irgendwann nach Meinung des Betroffenen ( oder der Ärzte ) die Aktive Behandlung abgeschloßen ist . Auch gehe ich davon aus , daß eine regelmäßige Nachsorge erfolgen soll , wenn auch in evtl. großen Abständen ( 1 - 3 Jahre ) .

Die Selbstbetroffenen im Forum können das am Besten Beurteilen ! Es wurde hierzu auch schon gepostet .

LG
Alex

PS. Ein Behindertenausweis bringt was - aber nicht was manchmal erforderlich wäre - schon gar nicht schließt er Ärger jeglicher Art aus !
Es wird nämlich immernoch von Amt zu Amt und in den Bundesländern sehr unterschiedlich entschieden ! Und neidisch auf einen erhaltenen BA braucht keiner sein - auch das haben wir schon selber erlebt !

Aurelia & Lucas
15.08.2005, 20:53
hallo danke für eure antworten
wisst ihr bin noch sehr jung und wollte das nicht als behinderung ansehen
bin 19j.und habe schon einen großen sohn er heißt julian er ist 1 1/2 jahre
und ist gesund auf die welt gekommen meiner zweiter ist lucas ich bin sehr erschrogen gewesen als ich es erfuhr habe mich schon daran gewöhnt aber trotzdem.aber ihr habt recht das sind ja eine menge kosten die da auf uns zukommen.im virchow klinikum betreut uns frau dr.schmidt
ich werde mal hier in berlin mich erkundigen wo man den ausweis beantragen tut.vielen dank für eure hilfe
grüße aurelia und lucas :smilingp:

Wir-in-Berlin
26.11.2005, 21:42
Hallo !
Im Falle meiner Tochter gab es sofort 100% / "H".
Kommt es vielleicht auf die Qualität des Gutachtens an ?
Gruss
Carsten

Doreen mit Elisei
26.11.2005, 22:00
Hallo Carsten, vor allem kommt es auf das jeweilige Amt und im Besonderen auf den Bearbeiter an. So wie in Deutschland begutachtet wird, kann man leicht auf die Idee kommen, dass alles völlig willkürlich abläuft :? .

PS. Übrigens herzlich Willkommen auf dieser Seite :D :

Ritzi
24.02.2006, 18:32
Hi,

nach dem man früher wohl der Meinung war " das Kind ist nicht behindert sondern hat nur eine Fehlbildung " sah man es auch nicht für nötig eine Behinderung im Sinne § 2 SGB IX feststellen zu lassen.

Die LKGS Initiative Würzburg wollte das früher wohl mal durch boxen, aber die Mitglieder sahen es wie oben geschrieben " Fehlbildung nicht behindert ! ".

Eigentlich etwas doof wenn man so denkt, denn man hätte gewisse Vorteile die man durch eine anerkannte Behinderung hat durch aus nutzen können.

Naja jetzt bin ich 25 und Versuche mit Hilfe des Sozialverbandes zu meinem Recht zu kommen und habe beim " Zentrum Bayern Familie und Soziales " kurz Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Gesundheitsstörung nach versorgungsärztlicher Beurteilung gestellt.

Diese Woche war es dann so weit, der Bescheid ist eingetroffen.

Eine Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX wird festgestellt.
Das Ausmaß dieser Behinderung ergibt sich aus dem Grad der Behinderung

Operierte Lippen Kiefer Gaumensplate - GdB 20

Hmmm.... das bringt ja mal gar nichts, was will man denn mit 20 % ?
Der Sozialverband ist auf zack und hat gleich Wiederspruch gegen diese Beurteilung eingelegt.

Das kann nun wieder dauern.......

Andrea mit Sabrina
24.02.2006, 23:16
Hast Du Dich schon mal bei www.lkg-selbsthilfe.de erkundigt?

Karina
24.02.2006, 23:54
Hallo Ritzi!

Warum stellst du denn überhaupt einen Antrag? Was für Einschränkungen hast du denn? Von meiner Arbeit her habe ich viel mit Behinderung und Feststellung des Behinderungsgrades zu tun. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei einer operierten LKGS eine Rechtfertigung für mehr als 20 Prozent gibt. Es gibt auch etwas, das nennt man sozialrechtlich "Gewöhnung an das Leiden", man lernt mit seinem körperlichen Defizit umzugehen und ist deswegen nicht mehr behindert in seiner täglichen Lebensführung. Ich bin 22 habe ne operierte LKGS und bin sowas von nicht behindert.

Ich finde es moralisch sehr falsch einen Antrag auf Grad der Behinderung zu stellen, nur weil man dann finanzielle Vorteile abgreifen kann. Das ist bei Kleinkindern sicherlich anders. Man sollte sich klar machen wozu es diese Behindertenausweise überhaupt gibt und nicht aus Prinzip alles in Anspruch nehmen was geht.

Andrea und Lukas
25.02.2006, 08:13
Hallo Karina,

ich will Ritzi sicher nicht in Schutz nehmen. Aber es gibt auch einige hier, die bleibende Schäden aus der LKGS haben. Z. B. Schwerhörigkeit. Da würde ich sagen, das ist eine "Behinderung aus einer Fehlbildung" heraus entstanden.Ich weiß zwar nicht wieviel das bringen in Prozent, aber es ist sicher eine Minderung der Lebensqualität. Ich weiß das früher, keine Ahnung ob das noch in der Jetztzeit gilt, die Schwerhörigkeit oder Verminderung des Gehörs ein Grund zur Frühpesionierung war.

Aber warten wir mal ab was Ritzi dazu zu schreiben hat.

Corinna
25.02.2006, 11:13
Hallo Ritzi,

Du schreibst:
Die LKGS Initiative Würzburg wollte das früher wohl mal durch boxen, aber die Mitglieder sahen es wie oben geschrieben " Fehlbildung nicht behindert ! ".

Ich werde der Sache mal Nachgehen.
Bei mir war es schon so, dass wir gleich von der LKG-Initiative über die Möglichkeit informiert wurden, einen GdB feststellen zu lassen und Pflegegeld zu beantragen, etc. Ich persönlich lege auch großen Wert darauf "neue" Eltern dahingehend gut zu beraten.
Warum das früher, wie Du schreibst, anscheinend nicht der Fall war, werde ich klären.

Ritzi
25.02.2006, 14:58
Hallo Ritzi!

Was für Einschränkungen hast du denn?
" Hallo, ich renn doch nicht zum Arzt und simulier dem was vor. Hier kommst dir ja vor als wärst ein Simulant der den Deutschen Staat um sein Geld bringen will "


Ich hatte erst alles aufgezählt, habe mich jetzt aber so geärgert das ich den Text wieder gelöscht und den obigen eingefügt habe


Es gibt auch etwas, das nennt man sozialrechtlich "Gewöhnung an das Leiden", man lernt mit seinem körperlichen Defizit umzugehen und ist deswegen nicht mehr behindert in seiner täglichen Lebensführung.
* Das hört sich zwar gut an, aber wenn das so wäre hätten wir keine Behinderten mehr im Sinne der " Gewöhnung an das Leiden "


Ich bin 22 habe ne operierte LKGS und bin sowas von nicht behindert.
* Das freut mich wahnsinnig für Dich wenn du heute keine Probleme mehr durch die Spalte hast. Ich habe eine Doppelseitige Lippen Kiefer Gaumensegel Spalte die zwar verschlossen aber dadurch nicht verschwunden ist.


Ich finde es moralisch sehr falsch einen Antrag auf Grad der Behinderung zu stellen, nur weil man dann finanzielle Vorteile abgreifen kann. Das ist bei Kleinkindern sicherlich anders. Man sollte sich klar machen wozu es diese Behindertenausweise überhaupt gibt und nicht aus Prinzip alles in Anspruch nehmen was geht.
* Da gebe ich dir recht, ich finde es auch moralisch falsch was zu beantragen wenn man nichts hat. Aber wenn man nichts hat bekommt man den Antrag ja auch nicht genehmigt. Behindertenausweise sind für die jenigen die ihn benötigen, deshalb bekommen sie ihn ja auch !!

Ich finde es sehr schön wenn es Menschen gibt die durch ihre LKGS keine Beeinträchtigungen haben. Leider gibt es aber auch Menschen die jeden Tag daran erinnert werden das sie eine LKGS haben und das ihr Leben lang.



Hallo Corinna und Julian,

ich hatte mich mal mit meinen Eltern darüber unterhalten. Damals war es wohl so das man für Kinder mit LKGS nichts beantragt hat. Die LKGS Initiative war dann wohl mal dabei dies zu tun, dies wurde aber von den Eltern damals nicht gewünscht. Wie das aber genau von statten ging weis ich natürlich auch nicht.

Gabi und Lukas
25.02.2006, 21:10
Hallo Ritzi!
20% bringen Dir leider wirklich überhaupt nichts, soviel ich weiß, kann man erst ab 25% einen Pauschbetrag geltend machen.
Gut, dass gleich Widerspruch eingelegt wurde, denn oftmals nützt es wirklich etwas, wenn man sich wehrt.
Ein Schwerbehindertenausweis mit den dazugehörenden vorteilen steht Dir ja erst ab 50% zu, ich fürchte, Du musst damit rechnen, dass Du die nicht bekommst. Das ist bei erwachsenen Spaltträgern ganz selten der Fall, da müsste schon wirklich noch eine erhebliche Schwerhörigkeit oder Sprachbehinderung dazu kommen. Aber ich kenne meherer Erwachsene mit 30%, die haben dann wenigstens gerinfügige steuerliche Vorteile.
Ist der Widerspruch schon komplett abgeschickt? Die WRG hat uns damals bei unserem Widerspruch sehr weitergeholfen, indem sie uns eine ärztliche Empfehlung geschickt hat. Ich könnte mir vorstellen, dass sie solche Vordrucke auch für Erwachsene haben. Viellleicht kannst du sowas ja noch nachreichen? Du kannst ja mal in der WRG-Zentrale anrufen und nachfragen.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg bei Deinen Bemühungen.
Liebe Grüße von Gabi

Alexandra und Valentin
01.05.2006, 14:36
Hallo in die Runde!

Ich wollte einfach mal wissen wie lange ihr darauf gewartet habt bis ihr den Behindertenausweis bekommen habt.
Wir haben unseren Mitte März beantragt. Was glaubt ihr wie lange es noch in etwa dauert?
Liebe Grüße
Alexandra

Pia und Ellen
01.05.2006, 21:17
Hallo Alexandra,

das kommt ganz auf das Versorgungsamt und den Sachbearbeiter an. Aber es kann in jedem Fall bis zu einem halben Jahr dauern.

Das ist aber eigentlich nicht weiter schlimm, denn der Behindertenausweis ist gültig AB DATUM GEBURT!!

Wichtig ist nur das ihr beim Erziehungsgeld den Behindertenpauschbetrag geltend macht. Wenn ihr den Antrag schon gestellt habt, dann ruft an und sagt denen bescheid dass ein Behindertenausweis beantragt wurde.

Wenn ihr hierzu noch Fragen habt, nur zu, helfe euch gerne wenn ich kann.

Vanessa und Timo
12.09.2007, 14:28
Huhu Ihr Lieben,
weiß jemand von euch vielleicht wie das in NRW mit dem Erziehungsgeld ist? Timo hat ja bis Oktober 2010 erstmal den Behindertenausweis. Nachdem ich dem Versorgungsamt den Ausweis zugeschickt habe, haben wir fürs erste Lebensjahr das komplette Erziehungsgeld bekommen.Nun musste ich es ja schon für das zweite Lebensjahr beantragen und habe alles wieder genauso ausgefüllt und die Kopie vom Ausweis mitgeschickt und jetzt sollen wir knapp 50 Euro weniger bekommen. Das verstehe ich nicht so ganz. Kennt sich damit jemand aus?
Liebe Grüße...

Janina mit Max
12.09.2007, 15:08
Hallo, soweit ich weiß, liegt die Einkommensgrenze für das zweite Jahr niedriger. Könnte daran liegen.

vincent2006
13.09.2007, 15:20
Hallo an alle:hallo:
Auf der ersten Seite dieses Themas habe ich diese Sätze gelesen

- Evtl. höheres Bundeserziehungsgeld
- In einigen Bundesländern gibt es im 3. Jahr ein Landeserziehungsgeld

Habe jetzt erst erfahren das es mit dem Ausweis evtl. höheres Bundeserziehungsgeld gibt. Also Wir haben in NRW gelebt und da habe ich für das 1.Jahr ganz normal bekommen. Da musste man auch nicht angeben das er ein Ausweis besitzt. Kann man da noch was nachträglich beantragen? Gibt es das überhaupt in NRW? Wo kann ich das nachlesen?
Jetzt sind wir leben wir in RLP und hier musste ich das auch nicht angeben. Aber vielleicht gibt es ja ein extra Zettel den ich nicht bekommen habe. Auch hier meine Frage wo kann ich so etwas finden? Und wo beantrage ich das und wie?
Die vom Versorgungsamt melden sich ja auch nicht von alleine. Denn erst hieß es im Schreiben sie brauchen sich um nichts kümmern wir schicken ihnen ein neuen Antrag zu für das zweite Jahr und es kam nichts bis ich mich selber dann gemeldet habe.
Ein Rat von euch wäre echt nett.
Danke
Gruß

vincent2006
13.09.2007, 15:23
Huhu Ihr Lieben,
weiß jemand von euch vielleicht wie das in NRW mit dem Erziehungsgeld ist? Timo hat ja bis Oktober 2010 erstmal den Behindertenausweis. Nachdem ich dem Versorgungsamt den Ausweis zugeschickt habe, haben wir fürs erste Lebensjahr das komplette Erziehungsgeld bekommen.Nun musste ich es ja schon für das zweite Lebensjahr beantragen und habe alles wieder genauso ausgefüllt und die Kopie vom Ausweis mitgeschickt und jetzt sollen wir knapp 50 Euro weniger bekommen. Das verstehe ich nicht so ganz. Kennt sich damit jemand aus?
Liebe Grüße...

HALLO VANESSA
Habe so eben gelesen das du in NRW wohnst und auch den Ausweis eingeschickt hast. Wie genau mache ich das. Habe ich richtig Verstanden das du das normal Erziehungsgeld erst bekommen hast und dann eine nachzahlung erhalten hast durch den Ausweis?
Was das angeht habe ich keine Ahnung, entschuldige mich jetzt schon falls ich hier DUMME Fragen stelle.
GRUß

Vanessa und Timo
13.09.2007, 15:50
Hallo,
ach quatsch es gibt keine dummen Fragen!
Genau, wir haben erst das volle Erziehungsgeld bekommen (das erste halbe Jahr bekommt das ja glaub ich jeder!?) und danach knapp 100 Euro, dann haben wir den Ausweis bekommen, daraufhin habe ich meine Sachbearbeiterin angerufen und die meinte das ich Ihr die Kopie vom Ausweis zuschicken soll. Hab ich dann auch gemacht, mit nem kurzen Anschreiben. Und dann haben wir ne Nachzahlung bekommen.
Und für das zweite Lebensjahr konnte man das mein ich im Antrag ankreuzen.
Wegen dem Erziehungsgeld für das dritte Lebensjahr bin ich leider auch noch nicht fündig geworden.Glaube in NRW gibt es das nicht.
Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen?
Liebe Grüße...

Dani & Corvin
13.09.2007, 17:23
Schaut mal hier:

http://www.treffpunkteltern.de/schwangerschaft/elternzeit.php

Ganz unten steht was über das Landeserziehungsgeld und in welchen BL es gezahlt wird!

Pamela mit Tim
23.01.2010, 23:25
HAllo zusammen,

die Frage wurde hier schon 1-2x gestellt, aber ich konnte noch keine so richtige Antwort daraus erlesen, also frage ich einfach noch mal selber:

Wir haben den Beh-Ausweis mit 100% und H.
Nun ist die Lippen-OP (im Mai 09) und komplette Gaumen-OP (Hart+Weich im Dezember 09) gelaufen, und es stehen erstmal keine OP's mehr an (außer natürlich es bildet sich ein Restloch und in einigen JAhren die Kiefer-OP sowie Lippen-Korrektur).
Wie geht es denn jetzt mit dem beh-Ausweis weiter? sobald sich etwas an seinem Gesundheitszustand ändert, muss es ja gemeldet werden. Wird dann, wie in unserem Fall, der Ausweis gleich ungültig, oder wird sein "Zustand" überprüft??? Hatte gelesen, dass er erst mal bis zum Abschluss der Ertsbehandlungen (meistens bis 5 JAhre) gültig ist, aber wir sind ja nun schon durch????

Vielen Dank für Eure Hilfe + schönes WE,
gruß Pamela :hallo:

Doreen mit Elisei
01.02.2010, 20:43
Sorry für die späte Antwort.

Du kannst warten bis das Versorgungsamt sich bei dir meldet.

kleinemeise
07.02.2010, 11:26
Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage: Ich lese hier dass man die % nur bis zum Abschluss der Behandlung bekommt. Also ich bin jetzt 33 Jahre alt und habe seit 2008 einen unbefristet gültigen Ausweis mit 50 %. Die LkGs wurde vor Jahren verschlossen, die letzte OP war vor etwas mehr als 10 Jahren eine Nasenkorrektur. Geblieben sind das doch etwas stärker näselnde, undeutliche Sprechen (Früher lange Zeit logopädie...), die leicht schiefe nase, schlechteres Hören, das verkürzte gaumensegel, stärker assymetrische gesichtsform.

Ich musste bei der letzten Verlängerung des Ausweises aufs Versorgungsamt zur Amtsärztin, die hat mich befragt, ich weiß nicht mehr genau wie das ganze ablief mit Untersuchung und Befragungen. Ich habe auch mitgeteilt dass die letzte OP damals glaub ca. 4 Jahre her war und keine weiteren geplant sind. Nach ein paar Tagen hatte ich das Schreiben in der Hand dass aufgrund der aktuellen Lage keine Änderung in der Feststellung der Schwerbehinderung vorliegt - weiterhin 50 %. Und jetzt 2008 für mich überraschend die unbefristete Verlängerung, auf meine Frage, ob ich nochmals zum Amtsarzt/Versorgungsamt müsste, hieß es dies würde mir dann mitgeteilt. Weiß nicht ob ich mal wieder eingeladen werde, abgesehen davon dass ich eine Änderung bzw. Besserung des Zustandes natürlich selbst melden müsste.

Ich bin nicht sicher, ob ich den "Hörschaden" damals mitgeteilt hatte beim Amtsarzt, weil ich ihn damit glaub nicht in Verbindung brachte, aber warum soll man nach Abschluss der Behandlungen keine 50 % mehr bekommen könen, wenn entsprechende "Folgeschäden" vorliegen? Liegt die ganze Einstuferei wirklich so stark im Ermessen der Behörde?

Viele Grüße
Anja

Pamela mit Tim
07.02.2010, 13:52
Hallo Doreen,
danke für Deine Antwort! Meldet sich dann das Versorgungsamt dann nach einer gewissen Zeit? Oder werden die "automatisch" informiert wenn eine OP erfolgt ist? Weil, eigentlich sollen WIR ja JEDE gesundheitliche Veränderung/Verbesserung bekanntgeben!?

Liebe Grüße
Pamela:hallo:

Doreen mit Elisei
07.02.2010, 19:47
Hallo Anja,

du hast natürlich Recht, dass man den Ausweis unter Umständen noch länger behanlten kann, dann aber nicht mehr mit 100 GdB. Mein Sohn wurde vor kurzem auf 30 GdB runtergestuft. Also ganz weggefallen ist da auch noch nichts, zumal noch der Widerspruch läuft.:roll:

@Pamela, in der Regel meldet sich das Amt nach 3, bei manchen erst nach 5 Jahren. Momentan kannst du noch gar nicht wirklich einschätzen, wie sehr eine Verbesserung eingetreten ist. Das wirst du erst können, wenn Tim spricht. Und dann wird er schon in dem Alter sein, dass das Amt sich sowieso bei dir meldet.

Isa mit Giuliana
11.02.2010, 12:42
Hab leider nicht sooo viel Zeit zum Lesen, kann mir das jemand vielleicht kurz und knapp beantworten?

Giuliana ist jetzt 2,5 J alt. Eben kam der Bescheid, sie werde auf GdB 30 ohne H runtergestuft.

Sie muss aber regelmäßig zur Logopädie, weil sie nasal spricht, nicht kaut und überhaupt nicht essen will. Der Logopäde in Siegen vermutet da durchaus einen Zusammenhang mit der Fehlbildung und deswegen werden wir hier wöchentlich "therapiert", was nur langsame Fortschritte macht.

Zudem stehen ja auch noch eine Korrektur-OP und die Kieferverschließung an (wenn sie 4-5 Jahre alt ist).

Ist es wirklich so, dass ihr da nur noch der GdB 30 zusteht? Oder habt ihr da andere Erfahrungen? Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen?

Mit den Ohren haben wir kaum Probleme, außer eben alle 3 Monate die Kontrolltermine.

Was soll ich tun? Man, dass kommt auch wieder zu einem Zeitpunkt, an dem mir eh schon ständig zum Heulen zu mute ist.

Danke schon mal!

Doreen mit Elisei
11.02.2010, 18:47
In deinem Fall würde ich Widerspruch einlegen. Aber denk an die Frist von 4 Wochen.

Irene und Leonie Sophie
12.02.2010, 21:42
Hallo.
Kann mir jemand bitte kurz zusammenfassen, wofür der Berhindertenausweis ist?
Was kann ich damit anfangen? Wir haben zwar einen, aber ich weiß eigentlich nicht, was ich damit anfangen soll. :roll::roll::roll::roll::roll::roll:

:danke: für eure Antworten!

Carmen und Fabian
13.02.2010, 08:16
Hallo Irene!

Mit dem Ausweis kannst Du bei der jährlichen Einkommensteuererklärung - je nach Grad der Behinderung - Einkommensteuer erstattet bekommen. Somit hast Du für Deinen Aufwand (Arztfahrten, Hilfsmittel) einen finanziellen Ausgleich. Ansonsten nützt Dir der Ausweis für das tägliche Leben erst einmal (gerade bei Kleinkindern) nichts. :hallo:

Isa mit Giuliana
13.02.2010, 16:10
Das ist nicht ganz richtig Carmen!

Wir (also Giuli + eine Begleitung wegen dem H) kommen hier bei uns z.B. gratis in den Tierpark, Zoo, MaximilianPark (ganz viele Spielplätze (u.a. auch ein Aussen-Wasser-Spielplatz) auf einer ehemaligen Zeche).

Manche Gemeinden lassen wegen dem H auch kostenfrei ins Schwimmbad (bei uns leider nicht), auch waren wir schon im Indoorspielplatz und mussten nur für einen Erwachsenen zahlen. ALSO ab und zu lohnt es sich schon.

Claudia mit David
18.03.2010, 09:37
Hallo,

wir haben gestern einen Bescheid bekommen, das nach Prüfung der ärztlichen Gutachten nur noch einGdB von 20% gewährt wird und das Merkzeichen "H" gestrichen wird.
Wir würden gerne Widerspruch einlegen, aber...
wie genau machen wir das?
Habe ein Merkblatt vom MKG in Bremen mitbekommen, das man sich auf deren HP auch runterladen kann.
Sollen wir uns darauf berufen? >> http://www.klinikum-bremen-mitte.de/internet/kbm/de/Kliniken_Zentren/Zentrum_fuer_Lippen-Kiefer-Gaumenspalten/dokumente-bilder/gdb-lkg-spalten.pdf

Carmen&Noah
18.03.2010, 12:51
Hi
Mit 20 % steht euch kein SBA mehr zu,den erhälst du erst ab 50%.
Und ab 50 % bekommst du auch erst Merkzeichen.
Die logische Folgerung bei runterstufen auf 20 % bedeutet Verlust
aller Merkzeichen
LG Carmen

Claudia mit David
18.03.2010, 15:51
Danke, Carmen, aber das steht in dem Bescheid ja auch drin,
war mir also klar.
Ich wollte aber Wiederspruch einlegen und suche da ein wenig Hilfe...
Ob das schon mal jemand gemacht hat und wenn ja, wie?!

Kathi & Fabian
18.03.2010, 19:39
Gibt es auch sowas in Österreich oder ist das gleiche wie mit dem Pflegegeld, das es nur in Deutschland funktioniert?
glg

Carmen und Fabian
18.03.2010, 20:22
Hallo Claudia!

Ich würde Widerspruch einlegen und mich auch auf das von Dir angesprochene Schreiben beziehen.

Ich denke auch, dass ein GdB von 50 noch angebracht ist. Hat Dein Sohn Probleme mit den Ohren, d.h. hat er Paukis oder braucht er in der Regel welche? Ist er viel krank? Hat er Probleme mit der Aussprache und geht Ihr zum Logopäden? Habt Ihr sonst noch irgendwelche Therapien?

Ich würde alles anbringen, was Ihr an Aufwand bezüglich der LKGS noch habt. Denn es steht ja bei Euch auch noch die Osteoplastik irgendwann an, oder? Also ist der Zustand von David noch lange nicht so, wie er sein müßte.

Ich hatte auch Widerspruch eingelegt und wir hatten dann einen Termin vom Versorgungsamt bekommen, um uns persönlich vorzustellen. Und das war unser Glück. Somit hatte sich für uns der Widerspruch gelohnt.

Heruntergestuft wird er auf alle Fälle, aber ein GdB von 20 ist gleich Null!

Ich drücke Dir die Daumen und lass Dich nicht unterkriegen! :hallo:

Isa mit Giuliana
19.03.2010, 12:37
Huhu!

Ja, wir haben vor kurzem einen Widerspruch eingelegt und warten jetzt auf das Ergebnis. Wenn du magst, scann ich unser Schreiben noch mal ein und schicke es dir per E-mail. Schick mir in dem Fall eine PN mit deiner Mailadresse zu, ok?

Ich würde mich nicht auf das von deinem Arzt beziehen, dass ist schon veraltet. Also allgemein hat man mir bei der WRG gesagt, stehe Giuliana bis zur Kieferosteoplastik ein GdB von 50 zu. Sie nannte es "nach der versorgungsmedizinischen Verordnung". So hab ich das dann formuliert.

Ich hab das Schreiben vom MKG angefordert, so hatte ich eine Grundlage. Dr. Koch hat alles ziemlich schwammig formuliert, was dann natürlich auch Zweifel bei denen hat aufkommen lassen, bzw man hat gewisse Gesichtspunkte einfach ausgeblendet.

Laura
19.03.2010, 12:50
Hier findet ihr Infos zur Versorgungsmedizin Verordnung:
http://www.bmas.de/portal/10588/anhaltspunkte__fuer__die__aerztliche__gutachtertae tigkeit.html

Und hier der direkte Link zum PDF der aktuellen Versorgungsmedizin Verordnung (Stand Januar 2009):
http://www.bmas.de/portal/33270/k710__2009__05__13__versorgundsmed__verordnung.htm l

Claudia mit David
19.03.2010, 13:13
Danke, das hilft mir weiter.

Isa, hab dir ne PN geschrieben!

Eileen la Faye
18.08.2010, 16:26
Da es bislang niemand sagte:

Das "H" steht für Hilflos


Hier mal eine Übersicht über die auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkten gesundheitlichen Merkmale

Merkzeichen / Erläuterung
G Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt

aG außergewöhnliche Gehbehinderung

H Hilflos

Bl Blind

Gl Gehörlos

B Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson

RF Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung möglich

1. Kl Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die zweite Klasse (nur bei Versorgungsempfängern
nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)

Eileen la Faye
18.08.2010, 16:41
Nachtrag:
Die Merkzeichen orientieren sich vor allem an der Art der Behinderung. Der GdB bzw. MdE (GdB = Grad der Behinderung; wurde durch MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit er-setzt) spielt nur in bestimmten Fällen eine Rolle - zb bei G oder aG, wenn zb. ein Auto gemeldet ist.
Das "H" wird Spaltenkindern automatisch zugeordnet, da sie als Kinder ohnehin auf die Eltern angewiesen sind, deswegen auch das "B" für die Begleitperson.

Theenchen
30.08.2010, 11:48
Irgendwie bin ich bei dem Antrag leicht überfordert. Ich habe echt Angst was falsch einzutragen und dadurch nicht alles zu bekommen was uns zusteht.
Julian hat ja neben seiner einseitigen LKGS noch die Fallotsche Tetralogie (sprich schweren Herzfehler) ist das für den Ausweis auch relevant??? Welche Unterlagen sollte ich mit dem Antrag zusammen wegschicken?
Was hat der Ausweis den mit dem Pflegegeld zu tun? Dachte Pflegegeld ist rein Sache der Krankenkasse?!?!?!?!
Die wollen uns wohl ach nur Stufe 1 geben.

Bin wirklich verwirrt

PS Kann nur ich als Mama Steuerbefreiung (KFZ) beantragen oder auch der Papa (der ist derzeit nicht in der Geb.-Urkunde eingetragen)

Pia und Ellen
04.09.2010, 20:33
Hallo Theenchen,

im Antrag musst du normalerweise nur die behandelnden Ärzte angeben. Die Unterlagen fordert das Versorgungsamt dann dort an.
Wenn Du dann den Bescheid bekommst und du anderer Meinung bist, kannst du Widerspruch einlegen. Habe jetzt nicht so genau gelesen welche Spaltart bei euch vorliegt, aber da gibt es rein für die Spalte Richtlinien in die eingestuft wird. LKGS komplett hast du i.d.R. 100 % und "H".

Mir Pflegegeld kann ich dir nicht sehr viel weiterhelfen, habe ich damals nicht beantragt.

KFZ Versicherung kann weder Mama noch Papa in Anspruch nehmen. Nur die Behinderte Person kann die Steuerbefreiung beantragen. D.h. das KFZ muss auf die behinderte Person zugelassen werden (da hat dann auch schon mal so ein Windelpupser ein Auto *grins*). Ihr dürft dann das KFZ nur noch nutzen wenn die Behinderte Person "an Bord" ist, oder ihr in dessen "Dienst" unterwegs seid (z.B. Windelkauf). Zur Arbeit dürft ihr dann nicht mehr mit dem KFZ fahren.

Noch Fragen? Gerne auch PN zum Telefonnummernaustausch, dann muss ich nicht so viel schreiben.

Rebecca
05.02.2011, 14:25
Hallo :)
ich bin jetzt 18 Jahre alt, und habe ein Problem genau umgekehrt,
irgendwie habe ich das nicht verstanden: der GdB gilt nur für eine bestimmte Zeit, oder?
Meine letzte Einstufung war 2001, da wurde ich von 100% H runtergestuft auf 30%.
ich möchte zur Kripo, da ist ein GdB ein absoluter Ausschlußgrund.
Kriegt man den GdB also leichter wieder weg, als dass man ihn bekommt?

nordstern
08.08.2011, 23:39
hallo zusammen,

ich habe mich hier ein wenig umgelesen und nun würde ich gerne wissen, ob ich mit 33 jahren einen behindertenausweis beim versorgungsamt beantragen kann.
hat schon mal jemand als erwachsener einen ausweis beantragt und wie waren eure erfahrungen bzw. "aufwendungen", um den ausweis zu bekommen?!

danke für eure hilfe und gruß aus hh

Leon_Alexander
07.05.2012, 15:52
mein Sohn kam dieses jahr im Januar zur welt und hat den Behindertenhausweis jetzt auch bekommen mit 100% und einem H der is jetzt bis 2014 gültig aber ich muss ihn wieder zurückscicken und die müssen einen neuen machen laut dem Ausweis is mein sohn 1912 geboren tztztz!

Diana und Felix
12.01.2013, 16:58
Wir haben im November den Ausweis beantragt und JETZT einen Brief bkommen, der bestätigt, das der Antrag eingeangen ist, dieser aber noch Bearbeitungseit in Anspruch nimmt (das war so ein Standarttext). Wie lange dauert das denn so im Schnitt (vielleicht hat ja auch jemand Erfahrung mit Koblenz).

Doreen mit Elisei
12.01.2013, 17:03
Erfahrung mit Koblenz habe ich nicht, aber es kann bis zu 6 Monaten dauern, bis der Antrag bearbeitet wird. Das kann sich manchmal ganz schön ziehen.

Diana und Felix
12.01.2013, 21:32
Na dann besteht ja noch Hoffnung. Man wenn wir so langsam arbeiten würden... tzt
Mal sehen was dabei rum kommt. Danke für Deine Info.

zottel
14.01.2017, 18:41
Unser Sohn hatte eine Weichgaumenspalte und ohne Segel. Weichgaumenverschluss mit Segelbildung erfolgte mit einem halben Jahr.
GDB war bei uns 100 % und Zeichen H. Nach dem zweiten Geburtstag wurde nun der GdB heruntergestuft auf 30 %. Ich werde da jetzt nicht widersprechen, oder sollte ich das aufgrund der Erfahrung anderer Erfahrungen hier im Forum? Steuerlich natürlich jetzt nicht mehr so attraktiv, aber ich denke wir hatten bislang mit den 100% und "H" Glück, da es bei vergleichbaren Fällen den Leuten weitaus weniger zugestanden wurde.

Danke für Eure "Einschätzung"