Thorsten_Andrea
15.08.2016, 11:49
Hallo zusammen,
unser Kleiner (rechtsseitige LKGS) hatte vor Kurzem den MDK Termin und kurze Zeit später wurde uns von unserer KK Pflegestufe 1 bewilligt. Wir sind damit schon ganz zufrieden, ist ja besser als ein Ablehnungsbescheid. Allerdings wurden nur die verlängerten Fütterzeiten für die Grundpflege anerkannt. Das sehr langwierige Abpumpen (Aufwand > 120 Minuten pro Tag) und der erhöhte Sterilisationsaufwand nicht. Wir hatten zusammen mit unserem Pflegetagebuch der Dame vom MDK auch das bekannte Urteil vom Sozialgericht München mitgegeben, wonach Abpumpen zur "mundgerechten Zubereitung" (=Grundpflege) und nicht zur "hauswirtschaftlichen Versorgung" zu zählen ist. In Ihrem Gutachten lehnt Sie das Urteil als "Einzelfall-Entscheidung" ab und damit auch den gesamten zeitlichen Aufwand des Abpumpens.
Wir überlegen nun, ob wir Widerspruch einlegen sollen und haben eine konkrete Frage dazu:
Wenn wir das tun und ein neuer Gutachter vom MDK zu uns kommt, kann der dann auch zu dem Schluss kommen, dass ÜBERHAUPT keine Pflegestufe erforderlich ist und unsere KK uns dann die jetzt bewilligte PS1 wieder verwehren???
Wenn ein Widerspruch mit dem Risiko versehen ist, dass wir am Ende gar nichts bekommen, dann würden wir uns wohl lieber mit der PS1 zufrieden geben.
Danke für eure Ratschläge & viele Grüße
Andrea
unser Kleiner (rechtsseitige LKGS) hatte vor Kurzem den MDK Termin und kurze Zeit später wurde uns von unserer KK Pflegestufe 1 bewilligt. Wir sind damit schon ganz zufrieden, ist ja besser als ein Ablehnungsbescheid. Allerdings wurden nur die verlängerten Fütterzeiten für die Grundpflege anerkannt. Das sehr langwierige Abpumpen (Aufwand > 120 Minuten pro Tag) und der erhöhte Sterilisationsaufwand nicht. Wir hatten zusammen mit unserem Pflegetagebuch der Dame vom MDK auch das bekannte Urteil vom Sozialgericht München mitgegeben, wonach Abpumpen zur "mundgerechten Zubereitung" (=Grundpflege) und nicht zur "hauswirtschaftlichen Versorgung" zu zählen ist. In Ihrem Gutachten lehnt Sie das Urteil als "Einzelfall-Entscheidung" ab und damit auch den gesamten zeitlichen Aufwand des Abpumpens.
Wir überlegen nun, ob wir Widerspruch einlegen sollen und haben eine konkrete Frage dazu:
Wenn wir das tun und ein neuer Gutachter vom MDK zu uns kommt, kann der dann auch zu dem Schluss kommen, dass ÜBERHAUPT keine Pflegestufe erforderlich ist und unsere KK uns dann die jetzt bewilligte PS1 wieder verwehren???
Wenn ein Widerspruch mit dem Risiko versehen ist, dass wir am Ende gar nichts bekommen, dann würden wir uns wohl lieber mit der PS1 zufrieden geben.
Danke für eure Ratschläge & viele Grüße
Andrea