resalights
03.05.2016, 14:37
Es wird kaum darüber informiert:
Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II werden zum 1.1.2017 das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade wirksam. Die bestehenden 3 Pflegestufen werden durch dann 5 Pflegegrade ersetzt. Damit verbunden ist auch ein neues Begutachtungsverfahren.
https://ihr-anwalt.com/blog/allgemein/aussetzung-wiederholungsbegutachtungen/
und
https://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/pflege/gesetze/index_14053.html#begutachtung
Bitte weitersagen und viele Grüße
Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II werden zum 1.1.2017 das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade wirksam. Die bestehenden 3 Pflegestufen werden durch dann 5 Pflegegrade ersetzt. Damit verbunden ist auch ein neues Begutachtungsverfahren.
https://ihr-anwalt.com/blog/allgemein/aussetzung-wiederholungsbegutachtungen/
und
https://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/pflege/gesetze/index_14053.html#begutachtung
Bitte weitersagen und viele Grüße