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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stellungnahme für Gericht



Yvonne
20.11.2013, 21:25
Kann mir jemand helfen? ? Haben Klage eingereicht ,da unser Pflegegeldantrag abgelehnt wurde. Zeiten wurden nicht angerechnet . Nun möchte das Gericht eine Stellungnahme über den hinausgehenden Hilfebedarfs eines Säuglings mit LKGS.Irgendwelche Ratschläge? ???? Kann ich den Widerspruch verwenden? ?

Isa mit Giuliana
26.11.2013, 10:21
Habt ihr ein Pflegeprotokoll geführt?
Wenn noch nicht,würde ich das sofort machen, ca 14 Tage lang und dieses dann kurz auswerten. Also die Zeiten zusammenzählen, etc. Dann habt ihr am Ende eine Zeit-zahl in Minuten, die ihr dann angeben und belegen könnt.

Viel Erfolg!

Birger mit Theo
27.11.2013, 11:01
Am besten eine Pflegegeldbestätigung der Krankenkasse eines gleichaltrigen Kindes vorlegen. Vielleicht kann hier im Forum ein Elternteil hier einen positive Beurteilung der Begutachtung durch den MDK euch zukommen lassen. Dann die gleichen Zeiten in euer Pflegetagebuch eintragen, sollte zumindest nicht wesentlich abweichen und dann sollte ein Gericht ein Beweis haben, dass hier die Krankenkasse / MDK willkürlich abgelehnt hat.

Wir haben für Theo nach dem 1.Geburtstag Pflegegeld bekommen, allerdings hatten wir noch zusätzliche Baustellen...

Lg

Birger

Dajana84
27.11.2013, 21:13
Ich würde auch alles über 14 Tage mal aufschreiben. Ansonsten kannst du dich gerne mal melden, ich kennen jemanden, der sich bestens damit auskennt und genau sagen kann was ihr an Infos braucht. Vielleicht hilft das schon mal weiter: http://www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm

Yvonne
01.02.2014, 21:11
Danke nochmal für eure Antworten. Hatten damals schon Pflegetagebuch geführt für die KK. Aber der MDK hat es nicht weitergegeben und dann war es nicht wieder " auffindbar " !! Habe jetzt nochmal ne ausführliche Stellungnahme fürs Gericht über den Pflegeaufwand geschrieben . Die Klage wurde erhoben, aber die KK bleibt hartnäckig. Nun war am Mo einer vom MDK da, der fürs Gericht arbeitet und der stimmt uns zu. Bin ja mal gespannt, wie es weiterläuft. Bekommt hier jemand Pflegegeld für ein 1jähriges Kind mit doppelseitiger LKGS ????

Antje
02.02.2014, 12:16
Hallo Yvonne, schön von dir zu lesen. Ich habe schon oft gedacht, wie es bei euch wohl weiter gegangen ist. Da man ja ab Antragstellung Pflegegeld bekommt, müssen sie es doch für das erste Jahr nachzahlen, oder liege ich da falsch? Ich bin auch gespannt, wie es bei euch weiter geht. Halte uns auf dem Laufenden. Danke. Steht bei euch irgendeine op an? Wir bekamen damals Pflegegeld bis 3 Monate nach der letzten op ( Hartgaumenverschluss).
Gruß Antje

Corinna
02.02.2014, 13:14
Hallo Ivonne,

ich meine mich zu erinnern, dass in einer der letztn WRG Zeitungen ein Gerichtsurteil zum Pflegegeld enthalten war mit einem Bericht. Frag doch da mal nach.

lg corinna

Yvonne
02.02.2014, 13:29
Danke Corinna, werde mich mal erkundigen .

Doreen mit Elisei
02.02.2014, 19:13
Ist zwar schon ne Weile her. Aber mein Sohn hat bis nach der letzten OP mit 2 1/2 Pflegegeld bekommen.

JoMaMoe
12.02.2014, 16:18
Hallo,
wir bekommen auch noch Pflegegeld mit über 2, aber ich denke da spielt auch seine Entwicklungsverzögerung (erst seit kurzem läuft er frei) durchs CHARGE Syndrom eine große Rolle

Dajana84
13.02.2014, 22:19
Hallo Yvonne,

unser Sohn (doppelseitige LKGS) ist jetzt 15 Monate. Wir hatten Ende Dezember Nachprüfung und haben bis Mitte diesen Jahres weiter Pflegestufe 2 genehmigt bekommen.

Ich drücke euch die Daumen und wünsche alles gute!!!

Lieben Gruß
Dajana